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Impfzentren: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale möglich

Impfzentren: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale möglich

Wer sich freiwillig in Impfzentren engagiert und dafür eine Vergütung bekommt, kann entweder vom Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG oder dem Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG profitieren. Darauf haben sich die Finanzminister des Bundes und der Länder geeinigt (BMF, FAQ „Corona“ (Steuern)).

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