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Neuer Vorläufigkeitsvermerk zu Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktienveräußerungsverlusten

Neuer Vorläufigkeitsvermerk zu Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktienveräußerungsverlusten

Nach § 20 Abs. 6 S. 2 EStG können Verluste aus Kapitalvermögen nur mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Eine zusätzliche Verlustverrechnungsbeschränkung gilt für Verluste aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG). Diese dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern nur mit Gewinnen, die aus der…

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