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Neues Vollmachtsmuster für VDB – Beiblatt entfällt

Neues Vollmachtsmuster für VDB – Beiblatt entfällt

Das BMF hat die Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen und das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen mit sofortiger Wirkung neugefasst. Erfreulicherweise ist das Beiblatt künftig kein Bestandteil des amtlichen Vollmachtsmusters gem. § 80a Abs. 1 Satz 1 AO mehr. Dies entspricht unserer langjährigen Forderung. Den Wegfall des Beiblatts halten wir für zweckmäßig und praxisrelevant. Das neue amtliche Muster für die VDB-Vollmacht ist im Webportal und internen Bereich hinterlegt. Das zugehörige Merkblatt können Sie hier downloaden.

Solange die Vollmachtsdatenbank der Finanzverwaltung noch nicht auf die IdNr. als Ordnungskriterien umgestellt ist, sollte noch immer die Steuernummer angegeben werden. Denn ohne Angabe der Steuernummer kann es dazu kommen, dass eine Bekanntgabevollmacht bei Erlass von Steuerverwaltungsakten nicht berücksichtigt wird.

Die 3-seitigen Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen, die in der Vergangenheit erteilt wurden, gelten grundsätzlich unverändert weiter. Dies gilt unabhängig davon, ob die Daten der Vollmachten gemäß § 80a AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind oder nicht.

Fazit: Die Neufassung der Vollmacht steht ab sofort zum Druck im WebPortal zur Verfügung. Die Reduzierung der VDB-Vollmacht auf zwei Seiten ist erfreulich. Bestehende 3-seitige Vollmachten bleiben weiterhin gültig. Die Steuernummer soll bei Anlage einer VM immer mitangegeben werden.

Wichtig für alle Unterschriftenpad-Nutzer: Wir haben für das neue Vollmachtsmuster in der Software SignoSign/2 eine neue Konfiguration erstellt. Die Installationsanleitung können Sie hier downloaden. Falls Sie dennoch Hilfe bei der Installation benötigen, kann gerne ein Termin auf Anfrage mit Frau Lackmann vereinbart werden.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.