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NEU: Vergütung Direktzahlung | VGD-Anträge ausschließlich über Buchungen

NEU: Vergütung Direktzahlung | VGD-Anträge ausschließlich über Buchungen

Die Übermittlung von VGD-Anträgen zur Vergütung von Direktzahlungen ist ab sofort ausschließlich über die neue Funktion im ALH WebPortal möglich. Wir erklären Ihnen, wie einfach die neue Übermittlung funktioniert.

Inhaltsverzeichnis:


So funktioniert die Übermittlung von VGD-Anträgen

Bei Zahlungen direkt an die Hauptverwaltung oder an die vorherige Beratungsstelle erfolgt die Übermittlung der VGD-Anträge sowie der entsprechenden Nachweise nun direkt beim Mitglied im WebPortal über den Reiter Buchungen durch Klick auf das Pluszeichen beim jeweiligen Beitrag.

Anschließend kann einer der vier erforderlichen Nachweise (Elsterprotokoll, Sendebericht, unterschriebene Vollständigkeitserklärung oder den an die Beratungsstelle adressierten Bescheid) übermittelt werden.

Geben Sie bitte immer die tatsächliche Bemessungsgrundlage (BMG) ein.

Der VGD-Antrag wird automatisch generiert. Eine Übermittlung des VGD-Antrags über „Dokumente drucken“ entfällt somit.

Nach erfolgreicher Übermittlung ist das Dokument bei den Uploads ersichtlich.

Der Vorgang erscheint in der Buchungsmaske bei den offenen Leistungen.

Wichtige Hinweise

  • Die Unterschrift Beratungsstellenleiter:in wird zukünftig nicht mehr benötigt.
  • Ab sofort wird ausschließlich die seit 01.01.2023 gültige Beitragsordnung zugrunde gelegt. Änderungswünsche in Bezug auf die alte Beitragsordnung werden somit nicht mehr berücksichtigt.
  • Die VGD-Einreichung erfolgt zukünftig ausschließlich über Buchungen.
  • Per Post, Fax oder E-Mail gesandte VGD-Anträge werden nicht mehr akzeptiert.
Petra Hausberger

Ihre Ansprechpartnerin für Aktenprüfung, Erstattung redaktionelle Beiträge, Newsletter-Versand, BST-Stempel-Bestellungen und VGD-Bearbeitung.