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Mobilitätsprämie | bei Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers kein Steuerbescheid

Mobilitätsprämie | bei Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers kein Steuerbescheid

Sofern Sie in der Steuererklärung die Mobilitätsprämie beantragen und gleichzeitig Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers geflossen sind, kann der Steuerfall derzeit von der Finanzverwaltung noch nicht bearbeitet werden.

Es ist von der Finanzverwaltung zu klären, wie bei Zusammentreffen dieser beiden Sachverhalte der Steuerfall systemtechnisch verarbeitet werden kann. Sobald hier weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie erneut im Newsletter.

Derzeit werden die übermittelten Steuererklärungen seitens der Finanzverwaltung nicht bearbeitet. Es ergeht folglich kein Steuerbescheid.

Johanna Aigner

Johanna Aigner ist Ihre ZVL-zertifizierte Ansprechpartnerin im Steuerservice. Sie schreibt hilfreiche Infobeiträge zur aktuellen Rechtslage und steht Ihnen auch gerne persönlich bei steuerfachlichen Fragen zur Verfügung.