Sofern Sie in der Steuererklärung die Mobilitätsprämie beantragen und gleichzeitig Fahrtkostenerstattungen des Arbeitgebers geflossen sind, kann der Steuerfall derzeit von der Finanzverwaltung noch nicht bearbeitet werden.
Es ist von der Finanzverwaltung zu klären, wie bei Zusammentreffen dieser beiden Sachverhalte der Steuerfall systemtechnisch verarbeitet werden kann. Sobald hier weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie erneut im Newsletter.
Derzeit werden die übermittelten Steuererklärungen seitens der Finanzverwaltung nicht bearbeitet. Es ergeht folglich kein Steuerbescheid.