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Mitgliedschaft bei Betreuung

Mitgliedschaft bei Betreuung

In Deutschland befinden sich ca. 1,3 Millionen Menschen in rechtlicher Betreuung (lt. Wikipedia), Tendenz steigend.

Wie ist vereinsrechtlich in diesen Fällen vorzugehen?

  • Nachweis: Amtlicher Betreuerausweis oder Gerichtsbeschluss. Ein:e Betreuer:in hat unter gerichtlicher Aufsicht Vertretungsvollmacht und muss diese jederzeit nachweisen können.
  • Bestandsmitglied bekommt Betreuung: Bitte reichen Sie einen Betreuungsnachweis bei der Hauptverwaltung ein. Hiermit wechselt die primäre Kontaktadresse des Mitglieds für Schreiben der Hauptverwaltung auf die des:r Betreuers:in. Im ALH WebPortal wird das Mitglied weiter unter der eigenen Kontaktadresse geführt.
  • Neumitglied mit Betreuung: Ein:e betreute:r Steuerpflichtige:r ist unter den eigenen Kontaktdaten als Mitglied aufzunehmen. Die Beitrittserklärung unterschreibt aber der oder die Betreuer:in, der oder die fortan wie oben als primäre Kontaktadresse geführt wird.

Fazit: Ein:e Betreuer:in wird nicht Mitglied.

Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.