In Deutschland befinden sich ca. 1,3 Millionen Menschen in rechtlicher Betreuung (lt. Wikipedia), Tendenz steigend.
Wie ist vereinsrechtlich in diesen Fällen vorzugehen?
- Nachweis: Amtlicher Betreuerausweis oder Gerichtsbeschluss. Ein:e Betreuer:in hat unter gerichtlicher Aufsicht Vertretungsvollmacht und muss diese jederzeit nachweisen können.
- Bestandsmitglied bekommt Betreuung: Bitte reichen Sie einen Betreuungsnachweis bei der Hauptverwaltung ein. Hiermit wechselt die primäre Kontaktadresse des Mitglieds für Schreiben der Hauptverwaltung auf die des:r Betreuers:in. Im ALH WebPortal wird das Mitglied weiter unter der eigenen Kontaktadresse geführt.
- Neumitglied mit Betreuung: Ein:e betreute:r Steuerpflichtige:r ist unter den eigenen Kontaktdaten als Mitglied aufzunehmen. Die Beitrittserklärung unterschreibt aber der oder die Betreuer:in, der oder die fortan wie oben als primäre Kontaktadresse geführt wird.
Fazit: Ein:e Betreuer:in wird nicht Mitglied.