Mit der Einführung des Investmentsteuergesetz 2018 gab es hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalerträgen zahlreiche Änderungen. Die Erfassung der Kapitalerträge und vor allem der Investmentfonds stellt viele Beratungsstellenleiter vor eine Herausforderung.
Mit der Arbeitshilfe „Fachbeitrag | Erfassung von Investmentfonds in der Steuererklärung“ für die Jahre 2020 und 2021 erhalten Sie einen Überblick, wie die Erträge in den Steuererklärungen zu erfassen sind.
Für die Beratungspraxis stehen Ihnen nun unsere Fachbeiträge zum Download zur Verfügung:
Haben Sie ein Mitglied, welches etwaige Einkünfte erzielt, ziehen Sie sich am Besten den jeweiligen Fachbeitrag heran und gehen Schritt für Schritt die Eintragung in der Steuererklärung durch.
Zusätzlich hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt:
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