Der Verein wird durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten. Der Vorstand hat Vertretungsmacht im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich und kann Verträge schließen, die den Verein direkt verpflichten. Die Beratungsstellenleiter:innen sind hierzu nicht befugt. Deshalb muss die korrekte Rechnungsstellung auf Sie persönlich ohne den Vereinsnamen lauten.
