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Eigene BST-Rechnungen und Mietverträge ohne Vereinsnamen

Eigene BST-Rechnungen und Mietverträge ohne Vereinsnamen

Der Verein wird durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten. Der Vorstand hat Vertretungsmacht im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich und kann Verträge schließen, die den Verein direkt verpflichten. Die Beratungsstellenleiter:innen sind hierzu nicht befugt. Deshalb muss die korrekte Rechnungsstellung auf Sie persönlich ohne den Vereinsnamen lauten.

Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.