Das Beratungsprotokoll ist ein Instrument zur Dokumentation der Beratung für Ihre Mitglieder. Es soll die Beratungsqualität verbessern und dient somit Ihnen und den Mitgliedern zum Schutz vor Fehlberatungen.
Das ausschließliche Verarbeiten der vorgelegten Belege ist in vielen Fällen einfach nicht ausreichend. Das Argument „das Mitglied hat mir die Kosten bzw. Aufwendungen nicht vorgelegt“ ist absolut nicht nachvollziehbar.
Sie müssen als Beratungsstellenleiter:in das Mitglied nach absetzbaren Steuersachverhalten befragen und ggf. Nachweise anfordern!
Wenn das Mitglied – nach erfolgter Anforderung – die Nachweise nicht erbringen will oder kann – machen Sie einen Aktenvermerk, dann ist das haftungstechnisch völlig in Ordnung.
Die Mitglieder kommen doch gerade deshalb zu uns, weil Sie eine gute und umfassende Beratung in Anspruch nehmen wollen. Andernfalls wäre es für die Mitglieder sicherlich einfacher und billiger, wenn sie ihre Unterlagen an ein Online-Portal senden.
Beratungsprotokolle können Sie über den Onlineshop kostenlos bestellen.