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Beratungsprotokoll – mangelhafter Beratung gegensteuern

Beratungsprotokoll – mangelhafter Beratung gegensteuern

Das Beratungsprotokoll ist ein Instrument zur Dokumentation der Beratung für Ihre Mitglieder. Es soll die Beratungsqualität verbessern und dient somit Ihnen und den Mitgliedern zum Schutz vor Fehlberatungen.

Das ausschließliche Verarbeiten der vorgelegten Belege ist in vielen Fällen einfach nicht ausreichend. Das Argument „das Mitglied hat mir die Kosten bzw. Aufwendungen nicht vorgelegt“ ist absolut nicht nachvollziehbar.

Sie müssen als Beratungsstellenleiter:in das Mitglied nach absetzbaren Steuersachverhalten befragen und ggf. Nachweise anfordern!

Wenn das Mitglied – nach erfolgter Anforderung – die Nachweise nicht erbringen will oder kann – machen Sie einen Aktenvermerk, dann ist das haftungstechnisch völlig in Ordnung.

Die Mitglieder kommen doch gerade deshalb zu uns, weil Sie eine gute und umfassende Beratung in Anspruch nehmen wollen. Andernfalls wäre es für die Mitglieder sicherlich einfacher und billiger, wenn sie ihre Unterlagen an ein Online-Portal senden.

Beratungsprotokolle können Sie über den Onlineshop kostenlos bestellen.

Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.