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Bayerische Finanzämter stellen Zahlungserinnerungen ein

Bayerische Finanzämter stellen Zahlungserinnerungen ein

Das Landesamt für Steuern Bayern hat mit Pressemitteilung vom 13. März 2026 bekannt gegeben, dass Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Steuervorauszahlungen künftig nicht mehr versendet werden. Bislang erhielten Steuerpflichtige hierzu regelmäßig Erinnerungsschreiben per Post.

Was bedeutet das für die Praxis?
Durch den Wegfall dieser Erinnerungen kann es insbesondere in einer Übergangsphase häufiger zu verspäteten Zahlungen kommen. Die Folge: Säumniszuschläge nach § 240 AO können anfallen.

Kein pauschaler Erlass möglich – jedoch im Einzelfall
Die bayerischen Finanzämter wurden darauf hingewiesen, dass ein genereller Erlass oder eine pauschale Stornierung von Säumniszuschlägen rechtlich nicht zulässig ist.

In geeigneten Fällen kann jedoch ein sachlicher Erlass nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO zu § 240 AO, Tz. 5b) in Betracht kommen – etwa bei bislang stets pünktlichen Steuerpflichtigen, denen ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist.

Verfahren und Zuständigkeit
Sie können für Ihre Mitglieder einen Erlass von Säumniszuschlägen beantragen, wenn die Verspätung auf einem offensichtlichen Versehen beruht und bisher stets pünktlich gezahlt wurde. Zuständig ist die jeweilige Stundungs- und Erlassstelle. Auch ein telefonischer Antrag (zur Niederschrift) durch Sie oder den/die Steuerpflichtige:n ist ausreichend. Gehen Anträge bei der Finanzkasse ein, kann diese die Stundungs- und Erlassstelle durch einen formlosen Telefonvermerk informieren.

Empfehlung
Sie können Ihren Mitgliedern das SEPA-Lastschriftverfahren ausdrücklich empfehlen. Damit werden fällige Steuervorauszahlungen automatisch und fristgerecht vom Konto eingezogen. So vermeiden Ihre Mitglieder zuverlässig verspätete Zahlungen und Säumniszuschläge, auch ohne Zahlungserinnerungen durch das Finanzamt.

Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.