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Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in Planung

Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in Planung

Zum Jahresbeginn hat das Bundesministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf zur weiteren Modernisierung des Steuerberatungsrechts vorgelegt. Der Entwurf wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Eine endgültige Verabschiedung steht noch aus.

Geplante Änderungen im Überblick

  1. Unentgeltliche Hilfeleistung
    Die Vorschriften zur unentgeltlichen Hilfe in Steuersachen sollen neu strukturiert werden. Künftig könnte diese unter bestimmten Voraussetzungen weiter gefasst sein als bisher.
  2. Anpassungen bei Lohnsteuerhilfevereinen
    Für Lohnsteuerhilfevereine sind verschiedene Erleichterungen vorgesehen, unter anderem organisatorische Vereinfachungen bei Beratungsstellen. Auch einzelne Regelungen zur Einkunftsgrenze bei zusätzlichen Einnahmen stehen zur Diskussion.
  3. Berufsrechtliche Modernisierung
    Ziel des Gesetzes ist insgesamt eine Modernisierung und Entbürokratisierung des Berufsrechts der steuerberatenden Berufe.

Aktueller Stand

Der Gesetzentwurf befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen im weiteren Verlauf sind möglich. Bis zur endgültigen Verabschiedung gilt weiterhin die bestehende Rechtslage.

Sobald verbindliche Beschlüsse vorliegen, informieren wir Sie zeitnah über konkrete Auswirkungen auf unsere Beratungsbefugnis und die praktische Umsetzung in den Beratungsstellen.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.