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Automatisierte Steuererklärung vom Finanzamt

Automatisierte Steuererklärung vom Finanzamt

Die Finanzverwaltung testet die automatisierte Steuererklärung. Wir ordnen die aktuellen Pilotprojekte (Kassel) und Ankündigungen (Bayern) ein. Unsere individuelle Beratung bleibt der Schlüssel zur optimalen Steuererstattung.

Einordnung der Pilotprojekte (Hessen/Bayern) und die Unverzichtbarkeit unserer Beratungsleistung

Die Digitalisierung in der Finanzverwaltung schreitet voran. Nach dem Pilotprojekt in Kassel liegen nun auch Ankündigungen aus Bayern zur automatisierten Steuererklärung vor. Obwohl konkrete Pläne für eine bundesweite Einführung fehlen, ist damit zu rechnen, dass weitere Bundesländer ähnliche Vereinfachungen prüfen werden.

Dieser Artikel dient Ihnen als zentrale Orientierung und zur Sicherstellung einer einheitlichen Argumentation gegenüber Mitgliedern.

Einordnung der aktuellen Vorhaben

Unsere Bewertung und Position

Grundsätzlich ist positiv, dass die Finanzverwaltung die Bürger und Bürgerinnen darüber informiert, welche Daten ihr bereits vorliegen und wie diese in die Steuererklärung übernommen werden. Kritisch sehen wir jedoch die folgenden Punkte:

  1. Mangelnde Gerechtigkeit: Die Finanzverwaltung schafft eine Ungleichbehandlung. Während einige Bürger:innen ein „Angebot“ erhalten, drohen anderen bei Fristüberschreitung sofort Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder.
  2. Fehlende Steuervorteile: Das Kernproblem der Automatisierung ist die Beschränkung auf Pauschalen. Individuelle Ausgaben (z. B. Krankheitskosten, besondere Werbungskosten, Spenden) werden nicht berücksichtigt. Dies führt fast immer zu einer geringeren Steuererstattung als möglich. Das bedeutet „Steuern sparen auf Kosten der Bürger“.

Die automatisierte Steuererklärung bietet keinen Ersatz für die individuelle, fachliche Beratung.

  • Der/die Bürger:in bleibt zur korrekten Prüfung und Ergänzung der Daten verpflichtet.
  • Nur wir stellen sicher, dass alle individuellen Vorteile und Abzüge berücksichtigt werden, um das optimale Steuerergebnis für das Mitglied zu erzielen.

Ihre Arbeit als Beratungsstellenleitung ist und bleibt somit ein entscheidender Mehrwert und ist für unsere Mitglieder unverzichtbar.

Ihre Handlungsmöglichkeiten

Die Pflege der Vollmachtsdatenbank kann ein geeignetes Mittel zur „Abwehr“ des Steuervorschlags sein, da bisher ausschließlich nicht durch beratene Dritte angeschrieben wurden.

Musterantwort für Mitgliederanfragen

Wer ein solches automatisiertes Angebot nutzt, muss die Angaben sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Individuelle Abzüge wie Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen oder spezielle Werbungskosten berücksichtigt das Finanzamt nicht automatisch. Für Sie als ALH-Mitglied ist die persönliche Beratung deshalb weiterhin entscheidend, damit wirklich alle Vorteile berücksichtigt werden.“

Wir informieren Sie zeitnah über weitere Entwicklungen.

Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.