Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Ab 2027 darf Ihr Finanzamt Ihnen Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen. Bis dahin bekommen Sie Ihre Post vom Finanzamt weiterhin per Brief, wenn Sie bislang nicht in die elektronische Bereitstellung eingewilligt haben.
Der digitale Steuerbescheid DIVA (Digitaler Verwaltungsakt) ist rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt. Die Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung im ELSTER-Postfach als PDF – das ist wichtig für Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist!
Hinweis: Regelmäßige Postfach-Kontrollen werden dadurch noch wichtiger. Ein Antrag auf dauerhafte postalische Bekanntgabe von Bescheiden und sonstigen Schreiben kann ab sofort im Elster-Online-Portal gestellt werden.
Eine Umstellung auf DIVA erfolgt ab dem 1. Januar 2027 nur, wenn die DIVA-Teilnahme der Beratungsstelle laut unserer Anleitung bereits aktiviert wurde.
Ob Sie dies bereits durchgeführt haben, können Sie ganz einfach nachprüfen, wenn Sie sich über den ElsterAuthenticator in Ihr Elster-Konto einloggen. Ist unter „Formulare und Leistungen“ – „Meine Beratungsstelle“ unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ Ihre E-Mail-Adresse nicht hinterlegt, haben Sie die DIVA-Teilnahme bisher nicht aktiviert:
