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Kommunikation mit dem Finanzamt

Kommunikation mit dem Finanzamt

Mit der Neuerung des § 87a AO dürfen rechts- und steuerberatende Berufe nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren.

Sie sollten Ihre elektronische Kommunikation vor allem bei fristkritischen Nachrichten umstellen. Auch wenn (manche) Finanzämter E-Mails noch akzeptieren werden, ist mittelfristig damit zu rechnen, dass dies nicht mehr möglich sein wird. Zudem ist eine Versagung eines per E-Mail eingereichten Einspruchs seitens der Finanzverwaltung aufgrund der Neuregelung möglich.

Fazit: Seit dem 06.12.2024 sollte mit dem Finanzamt nicht mehr per E-Mail kommuniziert werden, sondern per ELSTER, da das Finanzamt mit § 87a AO ausdrücklich auf die Verwendung hinweist und grundsätzlich andere elektronische Übermittlungswege ausschließt. Weiterhin können Sie mit dem Finanzamt per Post kommunizieren. Für die Einreichung der Steuererklärung hat dies keine Bedeutung.

Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.