Mit der Neuerung des § 87a AO dürfen rechts- und steuerberatende Berufe nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren.
Sie sollten Ihre elektronische Kommunikation vor allem bei fristkritischen Nachrichten umstellen. Auch wenn (manche) Finanzämter E-Mails noch akzeptieren werden, ist mittelfristig damit zu rechnen, dass dies nicht mehr möglich sein wird. Zudem ist eine Versagung eines per E-Mail eingereichten Einspruchs seitens der Finanzverwaltung aufgrund der Neuregelung möglich.
Fazit: Seit dem 06.12.2024 sollte mit dem Finanzamt nicht mehr per E-Mail kommuniziert werden, sondern per ELSTER, da das Finanzamt mit § 87a AO ausdrücklich auf die Verwendung hinweist und grundsätzlich andere elektronische Übermittlungswege ausschließt. Weiterhin können Sie mit dem Finanzamt per Post kommunizieren. Für die Einreichung der Steuererklärung hat dies keine Bedeutung.