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NEU: Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen auch im Feststellungsverfahren

NEU: Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen auch im Feststellungsverfahren

Unser Verband BVL hat sich sehr dafür eingesetzt, dass die Vertretungsbefugnis im Feststellungsverfahren in die Vollmachtsdatenbank implementiert wird. Erfreulicherweise wurde nun mit dem BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2023 das neue Vollmachtsmuster für Lohnsteuerhilfevereine veröffentlicht.

Nach der Neufassung des amtlichen Musters ist es nunmehr den Lohnsteuerhilfevereinen möglich, eine elektronische Bevollmächtigung zur Vertretung in Feststellungsverfahren nach § 179 ff. AO den Finanzbehörden zu übermitteln. Diese liegt immer dann vor, wenn das Feld in Zeile 15 nicht angekreuzt wird.

Das neugefasste Muster für Vollmachten ist ab sofort bei Neumitgliedern zu verwenden. Vorhandene Vollmachten für Bestandsmitglieder müssen nicht geändert werden, es sei denn, es soll eine Vertretung im Feststellungsverfahren übermittelt werden.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.