Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Homeoffice-Pauschale im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b und 6c EStG veröffentlicht. Die Neuregelung ‒ und mit ihr das neue BMF-Schreiben vom 15.08.2023 ‒ ist für nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Für die zuvor geltende Rechtslage bleibt weiterhin das BMF-Schreiben vom 06.10.2017 maßgeblich.
➜ Das BMF und die Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer sind Thema des Webinars 2024-1.
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