Handlungsempfehlung
➜ Vollmachtsdatenbank (VDB) nutzen oder ➜ Vollmacht einreichen
Aufgrund der vielfachen Vorteile empfehlen wir jedoch eine schnelle Umstellung auf die Vollmachtsdatenbank.
Vollmachtsdatenbank (VDB) nutzen
Bei Nutzung der VDB wird – bei entsprechender Eingabe zur Bekanntgabevollmacht in den Vollmachtsdaten – der Steuerbescheid wie bisher an die betreffende Beratungsstelle gesandt. Wenn zusätzlich über die VDB eine Einwilligung in die digitale Bekanntgabe vorliegt, erhalten die Beratungsstellen Bescheide auf elektronischem Wege (DIVA II Steuerbescheid als PDF analog Originalsteuerbescheid).
Vollmacht einreichen
Wer ohne Nutzung der Vollmachtsdatenbank nach dem Wegfall der Einmalbekanntgabe-Vollmacht Steuerbescheide an die Beratungsstelle zugestellt haben möchte, muss dem Finanzamt eine separate Vollmacht zusenden.