Mit der stetig steigenden Mitgliederzahl steigt leider auch die Anzahl der Beschwerden. Deshalb ist fristgerechte Kooperation unabdingbar und ab sofort auch ein Bonuskriterium. Das bedeutet, dass ab der 2. fehlenden Rückmeldung der Bonus um die jeweiligen Mitgliedsbeiträge gekürzt wird. Bei weiter fehlenden Rückmeldungen behält sich der Verein tiefgreifendere Bonuskürzungen bis hin zur kompletten Streichung vor.
Inhaltsverzeichnis
Bitte um Stellungnahme oder Erledigungsmitteilung bei Beschwerden
Um Beschwerden von Mitgliedern frist- und sachgerecht bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. In vielen Fällen kann mit wenigen fundierten Gegenargumenten schnell ein Fall gelöst werden.
Meist benötigen wir eine kurze Stellungnahme und/oder Erledigungsmitteilung. Wir setzen dazu eine Frist mit der Bitte um Erledigung. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für alle fristgerechten Antworten! Bleibt die gewünschte Rückmeldung aber aus, so sind unsere Kollegen:innen angehalten, diese bis zur finalen Klärung über ein Wiedervorlagesystem konsequent weiter einzufordern. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um bei der Vielzahl an Fällen u. a. auch Haftungsrisiken und Eskalationen vorzubeugen.
Keine Reaktion auf Anfragen führt zu Mehraufwand und Eskalation
Wenn auf unsere Anfragen nicht reagiert wird, dann führt das nicht dazu, dass sich Problemfälle von selbst klären, sondern ganz im Gegenteil zu Mehraufwand und meist auch zur Eskalation von Beschwerdefällen. Die Leidtragenden sind dann die Mitglieder und die Kollegen:innen der Hauptverwaltung.
Bonuskürzung ab 2. fehlender Rückmeldung
Deshalb wird ab sofort ab der 2. fehlenden Rückmeldung der Bonus um die jeweiligen Mitgliedsbeiträge gekürzt. Bei weiter fehlenden Rückmeldungen behält sich der Verein tiefgreifendere Bonuskürzungen bis hin zur kompletten Streichung vor.