[ml_benutzerhandling_links]
FAQ | DIVA (Digitaler Verwaltungsakt) – Zustellvollmacht <> VDB-Vollmacht

FAQ | DIVA (Digitaler Verwaltungsakt) – Zustellvollmacht <> VDB-Vollmacht

Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einkommensteuer-Erstbescheide, Einkommensteuer-Folgebescheide und Bescheide für die beschränkte Steuerpflicht elektronisch bekannt zu geben. Sie erhalten dann Ihren Steuerbescheid als PDF-Datei. Damit entfällt die Zusendung des Papierbescheids per Post.

In unserem Newsbeitrag finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu DIVA 2:

Wie kann ich DIVA 2 nutzen?

Folgen Sie hierfür den Anleitungen zur Einrichtung von DIVA 2 (Vollmachtsdatenbank erforderlich).

Sollten Sie DIVA 2 nutzen?

Sehr wahrscheinlich dürfte DIVA 2 mittelfristig zum Stand der Technik für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe werden. Die Vorteile der Digitalisierung des Veranlagungsprozesses liegen auf der Hand. Jedoch sollte man auch bedenken, dass Sie als BSTL und alleinige:r digitale:r Bescheidempfänger:in in der Pflicht stehen, den Bescheid rechtzeitig an das Mitglied weiterzuleiten.

Auf den ersten Blick erscheint es einfach, den Bescheid als PDF per ALH Postbox oder E-Mail an das Mitglied weiterzuleiten. Allerdings setzt das voraus, dass das Mitglied einerseits entweder an der ALH Postbox teilnimmt oder eine E-Mail-Adresse besitzt und andererseits auch dem unverschlüsselten Versand zugestimmt hat.

Problematisch wird die Sachlage bei Mitgliedern, die keine E-Mail-Adresse besitzen. Hier müsste dann der PDF-Bescheid ausgedruckt und klassisch per Post an das Mitglied versendet werden. Alternativ müsste in diesen Fällen DIVA 2 einzeln abgewählt werden (ESt-PLUS bzw. ELSTER-Konto).

Unsere derzeitige Empfehlung ist - noch - der „duale Weg“ – Papierbescheid ans MG, „E-Bescheid“ (sprich die elektronische Bescheiddatenübermittlung BDÜ) an die BST. Sie prüfen den Bescheid nur online – das ist nach wie vor die effizienteste Methode.

Allerdings sind die Finanzämter nicht dazu verpflichtet, die BDÜ bereit zu stellen. Falls Sie also generell Probleme mit der BDÜ des Finanzamtes haben sollten, dann stellen Sie um auf DIVA.

Fazit

Noch kann man den effizienten dualen Weg (Papierbescheid an MG, Bescheidprüfung online mit BDÜ | kein Kreuz in Zeile 17 VM) weiterverfolgen, solange er funktioniert. Wer dennoch bereits jetzt auf DIVA 2 umsteigen möchte, kann das jederzeit problemlos tun. Wer dabei die Bescheidzustellung an Mitglieder bei Nicht-E-Mail-Nutzern umgehen möchte, sollte DIVA 2 in diesen Fällen einzeln abwählen.

Wann wird der Bescheid trotz DIVA 2 postalisch versendet?

  • Finanzamtsversand (z. B. wegen besonderer Anlagen zum Dokument)
  • Gleichzeitige gesonderte Verlustfeststellung
  • Adressierung an nur eine:n Ehegatten:in
    • Nur Fälle der Arbeitnehmersparzulage (UFA 19) mit Adressierung an nur einen Ehegatten bei Speicherung von Ehegatten im Konto
    • Riester (gesondert und einheitliche Feststellung nach § 10a EstG) für den/die mittelbar begünstigte:n Ehegatten:in bei Einzelveranlagung von dem/der unmittelbar begünstigten Ehegatten:in.
  • Auslandsfälle (Fälle mit ausländischem:r Steuerpflichtigen:r oder ausländischem:r Empfangsbevollmächtigten:r (Fälle mit Auslandsbekanntgabe))
  • Mehrausfertigungen (z. B. für den/die Ehegatten:in)
  • Mitteilung an den/die Steuerpflichtige:n (Bekanntgabe des Bescheides an eine:n Empfangsbevollmächtigte:n mit zusätzlicher Mitteilung an den/die Steuerpflichtige:n)
  • Feststellung nachversteuerungspflichtiger Betrag Feststellung § 34a EstG
  • Weitere Ausschlussfälle (z. B. Merker „Ausschluss Zentralversand“, „Empfängeranschrift unbekannt / für Adressierung nicht verwendbar“)

➜ Ausschlussfälle werden per Brief versendet

(Quelle: Steuersoft)

Kann in der Vollmacht das Kreuz in Zeile 17 zur Bekanntgabevollmacht vorbelegt werden?

Ja. Im ALH-Webportal können Sie unter Meine BST | Voreinstellungen das Kreuz in Zeile 17 zur Bekanntgabevollmacht vorbelegen.

Ab wann gilt DIVA 2 automatisch?

Projektzeitplan DIVA 2 automatisch ab 01.01.2027

Die neue Regelung tritt zum 01.01.2027 in Kraft – bis dahin gilt weiter das Einwilligungsmodell.
Ab 2027 darf das Finanzamt die Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen, sofern die DIVA-Teilnahme der Beratungsstelle aktiviert wurde.

Fazit

Anstatt wie bisher aktiv einer digitalen Zustellung zustimmen zu müssen, erhalten registrierte ELSTER-Nutzer, die ihre Erklärung elektronisch übermitteln, ihren Bescheid künftig automatisch digital in ihr ELSTER-Postfach – sofern die DIVA-Teilnahme der Beratungsstelle aktiviert wurde.

Vorteile sind die schnellere Verfügbarkeit der Bescheide und die medienbruchfreie, digitale Archivierung und bei Weiterleitung an die Mitglieder per E-Mail die Portoersparnis.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.