Beratungsstellenleiter:innen können für den Beitrag 2022 bei Bestandsmitgliedern (Beitritt bis 31.12.2022) noch wahlweise die alte oder neue Beitragsordnung verwenden.
Bei Mitgliedern mit Beitritt ab 01.01.2023 gilt für den Beitrag 2023 und rückwirkende Beiträge zwingend die neue Beitragsordnung.
Die neue Beitragsordnung mit einer progressiv ansteigenden Erhöhung von 2,5, 5 und 10 % wurde nach drei Jahren Beitragskonstanz von der Mitgliederversammlung beschlossen. Untere und mittlere Einkommen werden damit weniger stark belastet. Alle Mitglieder wurden bereits zum 30.06.2022 mit der Mitgliederinformation per Brief oder E-Mail über die bevorstehende Beitragserhöhung benachrichtigt.