Die Bundesregierung hat am 31.08.2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll ab dem 01.01.2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden.
„Wir schaffen die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab. Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher als zuvor. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht und ermöglichen nun dauerhaft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten.“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil. Auch im Bereich der Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden. „Das ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen.“, so Heil.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen mit dem Gesetz zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert werden. Das Kabinett beschließt das 8. SGB IV-Änderungsgesetz.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales