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Kündigungsfrist 30.09. | eingehende Kündigungen von Mitgliedern

Kündigungsfrist 30.09. | eingehende Kündigungen von Mitgliedern

Erfahrungsgemäß wird sich der Kündigungseingang zur Kündigungsfrist am 30.09. häufen. Bei Ihnen eingehende Kündigungen von Mitgliedern versehen Sie bitte umgehend mit Ihrem Eingangsstempel und der Mitgliedsnummer und leiten diese per Webportal-Upload an die Hauptverwaltung weiter.

Kündigungen, die nach dem 10.10. an die Hauptverwaltung weitergeleitet werden, gelten als nicht fristgerecht zu Lasten der Beratungsstelle bzw. des Mitglieds. Die Verlängerung der Frist ist ausschließlich für Beratungsstellenleiter:innen mit ungekündigten Vertragsverhältnissen gültig.

Achtung: Bei wiederholt verspätet eingereichten Kündigungen kürzen wir den Bonus um die auszubuchenden Beiträge.

Tipp: Leiten Sie uns die eingescannten Kündigungen über den Upload im WebPortal weiter und der Vorgang ist für Sie erledigt. Das Original wird nicht mehr benötigt.

Upload von Kündigungen im WebPortal

Im WebPortal stehen Ihnen zum Upload von Dokumenten zwei Optionen zur Verfügung:

Option A
Upload im Mitglied
(Mitgliedsnummer ist bereits hinterlegt)

Option B
Upload auf Startseite
(Mitgliedsnummer muss erfasst werden)

Upload Protokoll

Hier können Sie nachverfolgen, wann Sie welche Dokumentenart hochgeladen haben.

Diese Ansicht dient lediglich als Protokoll. Das Dokument selbst ist aus technischen Gründen nicht mehr einsehbar.

Katharina Werner

Ihre Ansprechpartnerin für Aktenprüfung, Kündigungsbearbeitung, Mahnverfahren, Mitgliederschreiben, IT-Service und ALH-Postbox.