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Impfzentren: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale möglich

Impfzentren: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale möglich

Wer sich freiwillig in Impfzentren engagiert und dafür eine Vergütung bekommt, kann entweder vom Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG oder dem Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG profitieren. Darauf haben sich die Finanzminister des Bundes und der Länder geeinigt (BMF, FAQ „Corona“ (Steuern)).

Erfassung in der Anlage N, Zeile 27:

Siehe hierzu auch unsere ausführlichen Information im Seminar 2022-1 S. 15 ff.

Alle Fachinformationen zu diesem Thema im Überblick:


Beitragsbild © francescoridolfi.com – stock.adobe.com

Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.