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Neue Beitragsordnung ab 01.01.2023 | Argumentationshilfe

Neue Beitragsordnung ab 01.01.2023 | Argumentationshilfe

Die neue Beitragsordnung mit einer progressiv ansteigenden Erhöhung von 2,5, 5 und 10 % wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist ab dem 01.01.2023 anzuwenden.

Unser Tipp: Weisen Sie Ihre Mitglieder schon jetzt bei den kommenden Beratungsterminen darauf hin.

Alle Mitglieder wurden ordnungsgemäß angeschrieben und über die neue Beitragsordnung ab 2023 informiert. An vielen geht die Information aber vorüber. Mit einem proaktiven Hinweis lässt sich die eine oder andere Diskussion vermeiden.

Argumentationshilfe

Zur schlüssigen Argumentation können Sie auf folgendes verweisen:

Die letzte Erhöhung der Beitragsordnung wurde 2019 beschlossen. Nach drei Jahren Beitragskonstanz soll der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Form einer maßvollen Erhöhung Rechnung getragen werden. Eine angemessene Entlohnung unserer Beratungsstellenleiter:innen sorgt für ein interessantes Berufsbild und ist die zukünftige Basis für entsprechend qualifizierten Nachwuchs. Gleichzeitig profitieren auch Sie als Mitglied von entsprechend motivierten und qualifizierten Berater:innen.

Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater hat Ulrich Danner seit vielen Jahren stets im Blick, wie sich die Weiterentwicklung unseres Lohnsteuerhilfevereins zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.