Die neue Beitragsordnung mit einer progressiv ansteigenden Erhöhung von 2,5, 5 und 10 % wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist ab dem 01.01.2023 anzuwenden.
Die neue Beitragsordnung mit einer progressiv ansteigenden Erhöhung von 2,5, 5 und 10 % wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist ab dem 01.01.2023 anzuwenden.
Unser Tipp: Weisen Sie Ihre Mitglieder schon jetzt bei den kommenden Beratungsterminen darauf hin.
Alle Mitglieder wurden ordnungsgemäß angeschrieben und über die neue Beitragsordnung ab 2023 informiert. An vielen geht die Information aber vorüber. Mit einem proaktiven Hinweis lässt sich die eine oder andere Diskussion vermeiden.
Argumentationshilfe
Zur schlüssigen Argumentation können Sie auf folgendes verweisen:
Die letzte Erhöhung der Beitragsordnung wurde 2019 beschlossen. Nach drei Jahren Beitragskonstanz soll der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Form einer maßvollen Erhöhung Rechnung getragen werden. Eine angemessene Entlohnung unserer Beratungsstellenleiter:innen sorgt für ein interessantes Berufsbild und ist die zukünftige Basis für entsprechend qualifizierten Nachwuchs. Gleichzeitig profitieren auch Sie als Mitglied von entsprechend motivierten und qualifizierten Berater:innen.