In §§ 23, 26 StBerG hat der Gesetzgeber diverse Berufspflichten normiert, deren Einhaltung für den Lohnsteuerhilfeverein unerlässlich sind. Die Hauptverwaltung prüft von zufällig ausgewählten Beratungsstellenleitern:innen die Führung der ordnungsgemäßen Handakte bzw. der digitalen Akte.
Berufspflichten für Beratungsstellenleiter:innen
In §§ 23, 26 StBerG hat der Gesetzgeber diverse Berufspflichten normiert, deren Einhaltung für den Lohnsteuerhilfeverein unerlässlich sind. Mitglieder müssen z. B. bezüglich des Geldwäschegesetzes identifiziert werden (Kopie/Scan Ausweis) und Beratungsstellen müssen hinsichtlich der Zuverlässigkeit überprüft werden. Dazu gehört auch die Handaktenführung nach § 26 (4) StBerG.
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 26 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine(1) Die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 ist sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur Werbung (§ 8) auszuüben.
(2) Die Ausübung einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 ist nicht zulässig.
(3) Alle Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 bedient, sind zur Einhaltung der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Pflichten anzuhalten.
(4) Die Handakten über die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 sind auf die Dauer von zehn Jahren nach Abschluß der Tätigkeit des Vereins in der Steuersache des Mitgliedes aufzubewahren. § 66 ist sinngemäß anzuwenden.
Hinweis zur Aktenprüfung
Handakte in Papierform:
Wir fordern laufend von zufällig ausgewählten Beratungsstellenleiter:innen jeweils 3 Mitgliederakten zur Überprüfung an. Für die Zusendung der Akten erhalten Sie von uns 1 vorfrankiertes Paket zur kostenlosen Versendung Ihrer Akten. Nach Überprüfung erhalten Sie Ihre Akten mit Prüfungsprotokoll zurück.
Akte digital:
Gemäß Ihrer Ergänzungsvereinbarung „ALH-Cloud-Vertrag – Digitale Aktenführung“ prüfen wir routinemäßig drei Fälle. Nach Überprüfung erhalten Sie ein Prüfungsprotokoll.
Digitale Akte anstatt Handakte:
Nur mit ALH Cloud und Zusatzvertrag
Antworten auf die häufigsten Fragen zur ALH Cloud finden Sie in unseren FAQs.