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1. Mahnstufe: Zahlungserinnerung per E-Mail/Brief ab 11.03.

1. Mahnstufe: Zahlungserinnerung per E-Mail/Brief ab 11.03.

Der Mahnlauf für die offenen Mitgliedsbeiträge 2025 und offenen rückwirkenden Beiträge erfolgt ab dem 11.03. Beiträge, die bis zum 10.03. abgerechnet werden, können noch berücksichtigt werden.

Inhaltsverzeichnis

Mahnverfahren 2026

1. Mahnstufe = Zahlungserinnerung ohne Gebühren

Im März werden an alle aktiven Mitglieder Zahlungserinnerungen ohne Gebühren versendet. Sofern eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, erfolgt dies per E-Mail. Die restlichen Mitglieder erhalten die Erinnerungen auf dem Postweg.

Beispiel für die Zahlungserinnerung (Download PDF)

Zahlungserinnerungsliste – Prüfung offener Beiträge

Die offenen Beiträge können Sie im ALH WebPortal über den Button „Zahlungserinnerungsliste“ tagesaktuell filtern. Bitte überprüfen Sie die Liste genau, um ungerechtfertigte Mahnungen zu vermeiden!

Möglichkeiten zur Vermeidung von Mahnungen

Ein Mitglied wird von der Liste gestrichen ausschließlich durch:
Abrechnung
des offenen Beitrags / der offenen Beiträge bis zum 10.03. oder

  1. Freistellung per Nachweis wg. erloschener Beratungsbefugnis
    Falls ein Mitglied z. B. wegen Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr beraten werden darf, legen Sie uns bitte bis spätestens zum 10.03. zur Abmeldung des Mitglieds eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder andere Nachweise und eine Kündigung vor oder
  2. Freistellung per Nachweis wg. sozialen Gründen
    Ganzjährige Arbeitslosigkeit oder Krankheit lückenlos dokumentiert oder
  3. Zwischenabrechnung bis 10.03.
    Falls Mitglieder noch im März ihre zur Mahnung anstehenden Beiträge bezahlen, führen Sie bitte bis spätestens 10.03. eine Zwischenabrechnung März durch. Frei- oder Rückstellungen aus anderen Gründen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
  4. Abrechnung ALH WebPortal auf „Abrechnung absenden“ klicken

Abgerechnet ist ein Beitrag erst dann, wenn Sie die Abrechnung mit Klick auf „Abrechnung absenden“ freigeben.

Mahnverfahren auch für offene Restbeiträge aus Ratenzahlungsvereinbarungen

Das Mahnverfahren gilt auch für offene Restbeiträge aus Ratenzahlungsvereinbarungen und offene Differenzen aus VGD-Anträgen bzw. Beitragserhöhungen. Offene Restbeiträge 2025 ab 16 Euro, welche bis zum 10.03. noch offen sind, werden angemahnt.

Katharina Werner

Ihre Ansprechpartnerin für Aktenprüfung, Kündigungsbearbeitung, Mahnverfahren, Mitgliederschreiben, IT-Service und ALH-Postbox.