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Geldwäschegesetz: Pflichten für Lohnsteuerhilfevereine

Geldwäschegesetz: Pflichten für Lohnsteuerhilfevereine

Seit dem 1. Januar 2020 zählen Lohnsteuerhilfevereine gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) zu den Verpflichteten. Dies bedeutet, dass sie spezifische Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bezeichnet den Prozess, bei dem illegal erworbene Gelder in den legalen Finanzkreislauf eingebracht werden, um deren kriminelle Herkunft zu verschleiern. Ziel ist es, diese Mittel scheinbar legal erscheinen zu lassen und somit der Strafverfolgung zu entziehen.

Welche Pflichten ergeben sich für Lohnsteuerhilfevereine?

Als Verpflichtete nach dem GwG müssen Lohnsteuerhilfevereine folgende Hauptaufgaben erfüllen:

  1. Identifizierungspflicht: Für alle Mitglieder – auch für Bestandsmitglieder – ist eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) einzuholen und zu dokumentieren.
  2. Verdachtsmeldungen: Jeder Beratungsstellenleiter:in muss prüfen, ob Anhaltspunkte für strafrechtliche Vergehen ersichtlich sind. Ist ein Anhaltspunkt gegeben, muss der Vorstand in Kenntnis gesetzt werden. Nutzen Sie hierfür unseren Dokumentationsbogen | Geldwäschegesetzt und unser Formular | Geldwäschegesetz – Meldung an den Vorstand.
  3. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten: Alle relevanten Unterlagen und Informationen müssen aufgezeichnet und für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Die Einhaltung der Regeln zum Geldwäschegesetz wird von den Aufsichtsbehörden geprüft und ggf. sanktioniert.

Download der Dokumente:

Die Dokumente finden Sie im internen Bereich auch unter Downloads mit dem Stichwort Geldwäschegesetz.

Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.