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Datenabruf VDB

Vollmachtsdatenbank für LStHV

Vollmachtsdatenbank (VDB)

Was ist die Vollmachtsdatenbank?

Die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist die zentrale Schnittstelle zwischen den steuerlichen Beratern (dazu gehören auch Lohnsteuerhilfevereine) und der Finanzverwaltung. Hier werden die Vollmachten Ihrer Mitglieder digital hinterlegt. Damit ist das Finanzamt auch informiert, dass die verlängerte Abgabefrist für Lohnsteuerhilfevereine gilt. U. a. können damit E-Daten z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Steuerkontoabfrage etc. bei der Finanzverwaltung abgerufen werden.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur VDB

Voraussetzung und Funktionsweise

Voraussetzung für den Abruf sind der Elster-Stick mit Organisationszertifikat des Vereins und die amtliche Vollmacht (VM) zur Vertretung in Steuersachen (ALH WebPortal). Hat der Verein die VDB freigegeben und liegt eine VM vor, können für ein Mitglied E-Daten abgerufen werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Vollmacht muss unterzeichnet in der Beratungsstelle als Original/Scan/Kopie vorliegen. Für Ehepaare sind zwei getrennte Vollmachten abzulegen.

Vor Übermittlung der Vollmachtsdaten ist die exakte Übereinstimmung der Daten im Programm (Steuerprogramm oder ELSTER-Online) mit den Eintragungen der Vollmacht zu überprüfen.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft oder auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds ist die Vollmacht unverzüglich zu widerrufen.

Wichtig:
Die Umsetzung der VDB sollte in Eigenregie erfolgen (siehe ausführliche Anleitungen). Die Anfragen werden nach Eingang abgearbeitet. Aufgrund vieler bestehender Aufgaben zum Jahresende, kann die Wartezeit länger sein.

Welche Schritte sind für die Nutzung der VDB notwendig?

Gehen Sie hierzu entsprechend unseren nachfolgenden Anleitungen vor.

Anleitungen

ESt-PLUS

1. Nutzungsvereinbarung (eDaten-Abruf) über folgendes Formular anfordern

Im Anschluss erhalten Sie dann eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Nutzungsvereinbarung digital unterzeichnen können.

[contact-form-7 id=“7616″]

2. Qualifizierung als BSTL im ELSTER-Konto beantragen

Führen Sie die Qualifizierung gemäß VDB-Anleitung 1 für ESt-Plus (Seite 2 und 3) durch. Für den Login benötigen Sie den ELSTER Orgastick (G&D StarSign Crypto USB Token S).
Download VDB-Anleitung 1 für ESt-PLUS

Sollte Ihnen der ELSTER Orgastick noch nicht vorliegen, senden Sie uns bitte zuerst das Bestellformular für diesen.
Download Bestellformular ELSTER Orgastick

Sollte Ihnen das Passwort nicht mehr bekannt sein, fragen Sie dieses bitte aus Datenschutzgründen ausschließlich telefonisch bei uns an.

Achtung: Bei dreimaliger Falscheingabe wird der Elster-Zugang gesperrt! Eine Entsperrung ist dann nur durch die Hauptverwaltung möglich.

3. Freischaltung VDB durch HV

Erst nachdem uns die von Ihnen unterschriebene Nutzungsvereinbarung (> 1.) vorliegt und nachdem Sie die einmalige Qualifizierung als BSTL (> 2.) beantragt haben, kann die Freischaltung für die VDB erfolgen. Ein Exemplar der Nutzungsvereinbarung, gegengezeichnet vom Vorstand, erhalten Sie dann für Ihre Unterlagen zurück.

4. Einmalige Einrichtung ELSTER Orgastick und VDB

Führen Sie, nach Freischaltung, die einmalige Einrichtung ELSTER Orgastick gemäß VDB-Anleitung 1 für ESt-Plus (Seite 4 bis 6) (entfällt, wenn Sie den Elster-Stick bereits mit dem FSC genutzt haben) und die einmalige Einrichtung VDB gemäß VDB-Anleitung 1 für ESt-Plus (Seite 7 und 8) durch.
Download VDB-Anleitung 1 für ESt-PLUS

5. eDaten-Abruf per ESt-Plus

Jetzt können Sie in Steuersoft ESt-Plus Vollmachten anlegen und nach ca. 24 Stunden eDaten abrufen. Die Vorgehensweise entnehmen Sie der VDB-Anleitung 2 für ESt-Plus.
Download VDB-Anleitung 2 für ESt-PLUS

Tax Berater oder andere Steuerprogramme

1. Nutzungsvereinbarung (eDaten-Abruf) über folgendes Formular anfordern

Im Anschluss erhalten Sie dann eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Nutzungsvereinbarung digital unterzeichnen können.

[contact-form-7 id=“7616″]

2. Qualifizierung als BSTL im ELSTER-Konto beantragen

Führen Sie die Qualifizierung gemäß VDB-Anleitung 1 für elster.de (Seite 2 und 3) durch. Für den Login benötigen Sie den ELSTER Orgastick (G&D StarSign Crypto USB Token S).
Download VDB-Anleitung 1 für elster.de

Sollte Ihnen der ELSTER Orgastick noch nicht vorliegen, senden Sie uns bitte zuerst das Bestellformular für diesen.
Download Bestellformular ELSTER Orgastick

Sollte Ihnen das Passwort nicht mehr bekannt sein, fragen Sie dieses bitte aus Datenschutzgründen ausschließlich telefonisch bei uns an.

Achtung: Bei dreimaliger Falscheingabe wird der Elster-Zugang gesperrt! Eine Entsperrung ist dann nur durch die Hauptverwaltung möglich.

3. Freischaltung VDB durch HV

Erst nachdem uns die von Ihnen unterschriebene Nutzungsvereinbarung (> 1.) vorliegt und nachdem Sie die einmalige Qualifizierung als BSTL (> 2.) beantragt haben, kann die Freischaltung für die VDB erfolgen. Ein Exemplar der Nutzungsvereinbarung, gegengezeichnet vom Vorstand, erhalten Sie dann für Ihre Unterlagen zurück.

4. Einmalige Einrichtung ELSTER Orgastick im Steuerprogramm Tax Berater

Führen Sie, nach Freischaltung, die einmalige Einrichtung ELSTER Orgastick gemäß VDB-Anleitung 1 für elster.de (Seite 4 und 5) durch.
Download VDB-Anleitung 1 für elster.de

5. eDaten-Abruf per Elster-Online

Jetzt können Sie über Elster-Online Vollmachten anlegen und nach ca. 24 Stunden eDaten über Ihr Steuerprogramm abrufen. Die Vorgehensweise für das Anlegen über Elster-Online und den eDaten-Abruf für Tax Berater entnehmen Sie der VDB-Anleitung 2 für elster.de.
Download VDB-Anleitung 2 für elster.de

Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind uns bisher für folgende Steuerprogramme bekannt:

  • WISO: Hier kann die Anleitung analog dem tax-Programm verwendet werden.
  • Agenda: Hier ist aktuell KEIN Abruf über die VDB im Steuerprogramm möglich (Stand: 01/2024)
  • Stotax, Fiskus: In diesen Steuerprogrammen kann das Anlegen der Vollmachten auch direkt im Programm erfolgen.
  • Taxman, Addison, Akademische Arbeitsgemeinschaft (Steuertipps): In diesen Programmen erfolgt das Anlegen der Vollmacht im Elster-Onlineportal (VDB-Anleitung 2). Der Abruf erfolgt über die jeweilige Schnittstelle des Anbieters (analog FSC-Abruf).

FAQ

Häufige Fragen rund um die Vollmachtsdatenbank

Wie kann ich in der Vollmacht die Steuer-Nr. hinzufügen oder ändern?

Gehen Sie bitte nach unserer VDB-Anleitung entsprechend Ihrem Steuerprogramm vor:

Warum kann ich trotz vorhandener Vollmacht keine Belege in ESt-PLUS abrufen?

  • Scheidung oder Heirat: Die ID-Nr. der Person darf in ESt-PLUS nur ein einziges Mal vorkommen. Bitte prüfen Sie, ob die ID-Nr. im nicht mehr benötigten Steuerfall bereits gelöscht ist.
  • Austrittsdatum ist vorhanden: Löschen Sie in den "Stammdaten" im Reiter "Verein" das Austrittsdatum.

Warum wurde meine Vollmacht zurückgewiesen?

Die häufigsten Zurückweisungsgründe mit weiterer Vorgehensweise finden Sie in unserer VDB-Anleitung entsprechend Ihrem Steuerprogramm:

Wie verhält es sich mit der Vollmacht und dem Belegabruf bei verstorbenen Mitgliedern?

Die Vollmacht ist zu widerrufen, wenn das Mitglied verstorben ist.
Wird die Steuererklärung im Auftrag eines oder einer Rechtsnachfolgers:in erstellt, kann die Vollmacht bestehen bleiben oder mit Unterschrift des oder der Rechtsnachfolgers:in in der VDB angelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen FSC und VDB?

Beim bisherigen Freischaltcodeverfahren dauerte es meist über 1 Woche, bis der bei der Finanzverwaltung beantragte Freischaltcode (FSC) an das Mitglied übermittelt wurde. Danach musste dieses Dokument wieder den Weg in die Beratungsstelle finden, was mitunter nochmals mehrere Wochen in Anspruch nahm. Mit dem neuen System (VDB) benötigen Sie nur die vom Mitglied unterschriebene „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ und sind sonst völlig unabhängig vom Mitglied: Sie beantragen mit dieser Vollmacht die Freischaltung der VDB und können meist bereits am Folgetag die Belege des Mitglieds abrufen.

Der Abruf der Belege über FSC und VDB kann parallel genutzt werden (pro Person ist aber nur FSC oder VDB möglich).

Wie ist zu verfahren, wenn mir keine Steuernummer vorliegt?

Vollmachten sollen nur dann ohne Steuernummer (mit BUFA-Nummer) übermittelt werden, wenn der Steuerpflichtige bisher nicht steuerlich geführt bzw. die Steuernummer (z. B. nach Ruhen) nicht bekannt ist.

Welche Daten erhalte ich bei der Steuerkonto-Abfrage?

Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen eines Steuerkontos können abgeglichen werden. Die Informationen werden Ihnen über das Elster Onlineportal (EOP) direkt angeboten.

Ein Abruf ist nur mit der korrekten Steuernummer möglich.

Sofern Sie ESt-Plus nutzen, kann der Steuerkontenabruf auch im Programm durchgeführt werden.

Was ist zu beachten, wenn ein Großteil der Daten als FSC vorliegt?

Die Steuerprogramme Tax, WISO, Taxman und Akademische Arbeitsgemeinschaft (Steuertipps) unterscheiden nicht, ob die Daten über FSC oder VDB vorliegen.
Bei ESt-Plus müssen die E-Daten für FSC und VDB separat abgerufen werden.

Liegt der FSC bereits vor, können Sie jederzeit die VDB beantragen. Sobald die VDB für das Mitglied freigeschaltet ist, erlischt der FSC automatisch.

Der Abruf der Belege über FSC und VDB kann parallel genutzt werden (pro Person ist aber nur FSC oder VDB möglich).

Was bedeutet die Untervollmacht (Zeile 14)?

Wenn hier ein Kreuz gesetzt ist, hat auch ein:e Mitarbeiter:in die Berechtigung, Belege für diese Person abzurufen. Die Untervollmacht ist zwingend zu befüllen.

Was ändert sich bei der Bekanntgabevollmacht (Zeile 17) ab dem VZ 2023?

Ist in Zeile 17 ein Kreuz gesetzt, wird die Beratungsstelle als Empfänger von Steuerbescheiden legitimiert.

Wenn in der VDB eine Bekanntgabevollmacht hinterlegt ist (aktive Vollmacht mit aktiver Steuernummer), soll bis VZ 2022 keine Einmal-Empfangsvollmacht in die Steuererklärung eingetragen werden.

Ab VZ 2023 ist die Eintragung einer Einmal-Empfangsvollmacht (geändertes Formular) nicht mehr möglich. Der Versand des Original-Bescheids an die Beratungsstelle kann somit nur noch über die VDB beantragt werden.

Was ist bei einer Zusammenveranlagung zu beachten?

Bei Ehepaaren müssen zeitnah immer zwei inhaltsgleiche Vollmachten übermittelt werden (zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Bevollmächtigung)!

Sofern bei Ehepaaren zwei Steuernummern vorhanden sind (z. B. in den Vorjahren wurde eine Einzelveranlagung durchgeführt), darf nur die gemeinsame Steuernummer eingetragen werden.

Was ist bei der VDB zu tun, wenn sich die Steuernummer eines Mitglieds ändert?

Eine Änderung der Steuernummer muss zwingend auch in der Vollmacht aktualisiert werden. Genauere Informationen wie Steuernummern in der Vollmacht geändert werden können, finden Sie in unseren VDB-Anleitungen.

Muss die Vollmacht beim Finanzamt eingereicht werden?

Nein, die Vollmachten müssen für den Datenabruf lediglich als Original/Kopie/Scan in der Beratungsstelle vorliegen.

Es reicht aus, die auf der Vollmacht eingetragenen Daten (Steuer-ID, Geburtsdatum, Name, Vorname, Kreuze soweit gesetzt) über das Elsterportal bzw. über die Steuersoftware einzutragen.

Was ist hinsichtlich Vollmacht zu beachten, wenn ein Mitglied kündigt?

Bei einer Kündigung des Mitglieds muss die Vollmacht widerrufen werden. Bitte beachten Sie hierzu in unserer Anleitung den Punkt „Vollmachten widerrufen“.

Wie kann ich über die VDB steuern, wohin der Originalbescheid gesendet wird?

Ob der Originalbescheid zur Beratungsstelle oder direkt zum Mitglied gesendet werden soll, können Sie über die Zeile 17 auf der „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ steuern:

  • Kreuz ist gesetzt = Originalbescheid wird zur BST gesendet (korrekte Steuernummer in der Vollmacht zwingend notwendig)
  • Kreuz ist NICHT gesetzt = Originalbescheid wird zum:r Steuerpflichtigen gesendet

Ist auf der Vollmacht das Kreuz gesetzt, muss auch beim Antrag in der VDB der Haken gesetzt werden und umgekehrt.

Tipp: Ob das Kreuz auf der „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ standardmäßig gesetzt sein soll oder nicht, können Sie im WebPortal unter Meine BST > Voreinstellungen hinterlegen.

Was ist DIVA (Digitaler Verwaltungsakt)?

Die Antwort auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie in unserem FAQ zu DIVA.

Noch Fragen zur VDB?

Ihre Ansprechpartner:

Daniel Ohly
Tobias Trenner
Tel. (08724) 966 740 300
technik@altbayerischer.de