Titel: Handlungsanweisung | DSGVO V25-1
Beschreibung:
Schlagwörter: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de • info@altbayerischer.de
V25-1
HANDLUNGSANWEISUNG | DSGVO
Umsetzung der Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung
Diese Handlungsrichtlinie zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geben wir Ihnen als Beratungsstellenleiter:in für die Umsetzung
in Ihrer Beratungsstelle an die Hand. Falls neue Gegebenheiten der Rechtsprechung oder Abstimmungen der Aufsichtsbehörden
aufkommen und diese von datenschutzrechtlicher Bedeutung sind, werden wir Ihnen dies zeitnah mitteilen und die Handlungsrichtlinie
aktualisieren.
1. Abschließbare Büroräume
Büroräume sollen bei längerer Abwesenheit abgeschlossen werden.
1.1. Schlüsselliste
Die Vergabe von Schlüsseln zur Beratungsstelle muss in einer Schlüsselliste dokumentiert werden. Gleiches gilt für Token oder
sonstigen, zutrittsgewährenden Elementen.
1.2. Handakten dürfen nicht offen einsehbar sein
Handakten der Mitglieder dürfen nicht offen zugänglich und von Dritten einsehbar sein – insbesondere nicht durch andere
Mitglieder.
1.3. Falls das Büro für andere Personen zugänglich ist:
1.3.1. PC – Sperrung
Bei Verlassen des Arbeitsplatzes (Kaffee holen, etc.) muss der PC gesperrt werden (z. B. durch Windowstaste + L), bzw. sollte
sich dieser bei Inaktivität nach 10 bis 15 Minuten selbst sperren.
1.3.2. PC – Passwortschutz
Der PC muss passwortgeschützt sein, wenn möglich, sollte die Festplatte zudem verschlüsselt werden (z. B. mit BitLocker).
Es muss ein geeignetes Passwortverfahren verwendet und dabei folgendes beachtet werden:
a) Mindestens 8 Zeichen
b) Groß- und Kleinschreibung
c) Zahlen und ggf. Sonderzeichen
d) Passwortwechsel alle 6 Monate
e) Zur Dokumentation von Passwörtern sind digitale Passwort-Manager (z. B. Lastpass, 1 Password, KeePass 2) zu
verwenden. Eine Speicherung in unsicheren Formaten wie Notizbüchern, Post-its oder losen Zetteln (z. B. unter der
Tastatur oder dem Mauspad) ist nicht zulässig.
1.3.3. Abschließbare Aktenschränke
Vorhandene Handakten zu Mitgliedern mit Dokumentationen, Nachweisen, Belegen, etc., müssen stets in abschließbaren
Schränken aufbewahrt und diese bei Verlassen des Büros/der Beratungsstelle abgeschlossen werden.
2. Aktenvernichtung
Handakten und digitale Akten, die personenbezogene Daten enthalten, sind nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10
Jahren datenschutzkonform zu vernichten, bzw. sind die entsprechenden Dateien zu löschen. Die Vernichtung hat entweder mittels
eines Aktenvernichters der Sicherheitsstufe 4 gemäß DIN 66399 oder durch einen entsprechend zertifizierten externen Dienstleister
zu erfolgen.
3. Externe Dienstleister Arrow-Circle-Right Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich
Sind externe Dienstleister bei der Beratungsstelle eingebunden (z. B. IT-Dienstleister zum Warten der IT-Systeme, Datenvernichter)
und kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese personenbezogene Daten bekommen oder Einsicht haben könnten, muss eine
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) abgeschlossen werden.
4. Mitarbeiter:innen Arrow-Circle-Right Verpflichtung auf das Datengeheimnis erforderlich
Sämtliche Mitarbeiter:innen in den Beratungsstellen müssen zur Vertraulichkeit und auf das Datengeheimnis Art. 24 DSGVO verpflichtet
werden. (Download Musterformular „Verpflichtung zum Datengeheimnis“ interner Bereich)
5. Reinigungskräfte Arrow-Circle-Right Verpflichtung auf das Datengeheimnis erforderlich
Eingesetzte Reinigungskräfte für die Büroräume sollten zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
(Download Musterformular „Verpflichtung zum Datengeheimnis“ interner Bereich)
6. Onlinepräsenz - keine selbst erstellten Konten bzw. Websites
Die eigenständige Erstellung und Veröffentlichung von Websites oder Auftritten in sozialen Netzwerken im Namen des Altbayerischer
LStHV e.V. ist nicht gestattet und wird ausdrücklich nicht empfohlen.
7. Clouddienst
Die Nutzung von Clouddiensten mit Unternehmenssitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist unzulässig, da dies eine
unrechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer darstellen kann. Die Datensicherung in die ALH Cloud erfolgt
zentral über den Clouddienst der HV (Tax Business) bzw. über die integrierte Sicherungsfunktion von Steuersoft (EST-Plus).
Exclamation-circle Achtung: Die Verwendung eines Clouddienstes zur Datensicherung entbindet nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Handaktenführungspflicht
(Ausnahme: ALH Cloud mit Zusatzvereinbarung EST-Plus bzw. Tax Business).
ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de • info@altbayerischer.de
Arrow-Circle-Right Fazit für die Beratungspraxis
Versuchen Sie möglichst von allen Mitgliedern die Einwilligung zur unverschlüsselten E-Mail Kommunikation zu bekommen bzw.
mit den Mitgliedern über die ALH Postbox zu kommunizieren. Ohne diese Einwilligung bzw. die ALH Postbox bleibt nur die Möglichkeit
steuerrelevante Belege mit Passwortschutz per Verschlüsselungsprogramm oder postalisch zu versenden.
V25-1
HANDLUNGSANWEISUNG | DSGVO
Umsetzung der Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung
8. Antivirensoftware und Firewall erforderlich
Zwingender Einsatz und regelmäßige Updates der Antivirensoftware und der Firewall.
9. Datensicherung
Die Daten müssen regelmäßig mittels geeignetem Backupkonzept gesichert werden, wenn diese nicht in der ALH Cloud gespeichert
werden.
10. PC-Wartung/-Reparatur außer Haus - Sicherheitsmaßnahmen
Werden PC‘s zur Wartung/Reparatur Dienstleistern überlassen, müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden! Eine Vereinbarung
zur Auftragsverarbeitung (AV) ist erforderlich.
11. Datenschutzbeauftragte:r
Ab 20 Mitarbeitern in einer Beratungsstelle ist gemäß DSGVO in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz ein Datenschutzbeauftragte:
r zu bestellen.
12. Löschanfragen von Mitgliedsdaten
Für Löschanfragen von Mitgliedsdaten ist folgender Text zu verwenden:
„Darüber hinaus bestätigen wir Ihnen die Vernichtung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zum Kündigungswirkungsdatum,
welches auf Antrag von der Hauptverwaltung bestätigt wird, sofern diese keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht des
Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. unterliegen. Personenbezogene Daten die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht
unterliegen, werden nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist datenschutzkonform vernichtet oder gelöscht.
13. Vereinseigene E-Mailadresse
Zur Kommunikation ist ausschließlich die vom Verein zur Verfügung gestellte E-Mailadresse zu verwenden, da der Versand von sensiblen
personenbezogenen Daten von Mitgliedern über die private E-Mailadresse eine Datenschutzverletzung darstellt.
14. Versand steuerrelevanter Unterlagen per E-Mail
Steuerunterlagen und Belege sowie Steuerbescheide dürfen nur mit Einwilligung zur unverschlüsselten E-Mail Kommunikation per
E-Mail versendet werden. An das Finanzamt können Belege per NACHDIGAL sicher per Elster übertragen werden. Eine Anleitung
hierzu finden Sie im internen Bereich zur jeweiligen Steuersoftware.
Steuerrelevante Belege
Verwaltungsformulare Steuerunterlagen
• Beitrittserklärung • Checkliste fehlende Unterlagen
• Mitgliedsausweis • Beratungsprotokoll
• Vollständigkeitserklärung • Elsterprotokoll (Kopie der Steuererklärung)
• SEPA-Lastschriftformular • Vorläufige Berechnung
• Vollmacht Finanzamt • Steuerbescheid
• Beitragsrechnung
LIGHTBULB-ON Tipp: Verschlüsselungsprogramm
Ein kostenloses Verschlüsselungsprogramm unter vielen wäre z. B. 7zip Download unter www.7-zip.de,
(Kurzanleitung als Download im internen Bereich).
Ein Passwort könnte dem Mitglied zum Beispiel im Beratungstermin genannt werden oder in der E-Mail: Das Passwort zum Öffnen
der Datei entspricht Ihrem Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ
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