Titel: Fachbeitrag | Bodenrichtwert V23-1
Beschreibung:
Schlagwörter: Seite 1 von 1 | Rechtsstand: 04/2023 V23-1
FACHBEITRAG | BODENRICHTWERT
Anforderung des Bodenrichtwerts für die BMF-Kaufpreisaufteilung
Kaufpreisaufteilung
Die Anschaffungskosten müssen zur Ermittlung der Abschreibung aufgeteilt werden. Es ist lediglich der Gebäudeanteil über die AfA abzuschreiben. Zur Aufteilung der AK stehen in der Praxis drei Methoden zur Verfügung.
Reihenfolge
1. Aufteilung des Kaufpreises in GruBo und Gebäude lt. Notarvertrag
2. Fehlende Vereinbarung im Notarvertrag
a. Gutachter (anerkannte Bewertungsmethode)
b. Kaufpreisaufteilung durch die Arbeitshilfe des BMF
Arbeitshilfe des BMF
Beinhaltet weder der Notarvertrag eine Aufteilung, noch liegt ein Gutachten vor, bietet das BMF auf deren Internetseite (www.bundesfinanzministerium.de/Kaufpreisaufteilung) eine Excel-Tabelle mit Anleitung als Arbeitshilfe an.
Bodenrichtwert
Für jedes Bundesland steht eine Internetseite zu den jeweiligen Bodenrichtwerten zur Verfügung. Die Bodenrichtwerte sind - mit der Ausnahme des Bundeslandes Bayern – kostenfrei.
Über
• die Arbeitshilfe (Button „Link“ oder Seite 3/Reiter 3) oder
• nachfolgender Tabelle (Klick auf das Bundesland)
kommen Sie zu den jeweiligen Internetseiten der Bundesländer.
Bundesland
Kostenlos
Kostenpflichtig
Baden-Württemberg
x
Bayern
x
Berlin
x
Brandenburg
x
Bremen
x
Hamburg
x
Hessen
x
Mecklenburg-Vorpommern
x
Niedersachsen
x
Nordrhein-Westfalen
x
Rheinland-Pfalz
x
Saarbrücken
x
Sachsen
x
Sachsen-Anhalt
x
Schleswig-Holstein
x
Thüringen
x
Mustertext für kostenpflichtigen Bodenrichtwert (Bayern)
Alternative 1: Mitglied bestellt und leitet an Beratungsstelle weiter
Diesen können Sie selbst über https://www.bodenrichtwerte.bayern.de/ bestellen. Sie erhalten dann eine Rechnung und die Mitteilung des Bodenrichtwerts. Bitte geben Sie den Bodenrichtwert an uns weiter.
Alternative 2: Beratungsstelle bestellt für Mitglied
Alternativ können wir den Bodenrichtwert in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung bestellen. Die Rechnung wird direkt an Sie gesandt und nach Bezahlung erhalten wir den Bodenrichtwert direkt von der Behörde per E-Mail.
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