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Titel: BMF | Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und Personen mit Ausstellungsberechtigung mit Beginn 2025
Beschreibung:
Schlagwörter: Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz ☐ Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens ☐ Bescheinigung der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz(GEG) ausstellungsberechtigten Person ☐ Bescheinigung vom zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. ☐ Diese Bescheinigung ergänzt oder berichtigt die Bescheinigung vom und ist dem zuständigen Finanzamt erneut vorzulegen. I. Objekt und Beteiligte 1. An welchem Objekt wurden die energetischen Maßnahmen vorgenommen? Adresse 2. Für wen (Eigentümer, WEG-Verwalter) wird die Bescheinigung ausgestellt? Name, Vorname; ggf. Verwaltereigenschaft Adresse Telefonnummer, optional: E-Mailadresse 3. Welches Fachunternehmen hat die energetischen Maßnahmen ausgeführt? Firma, Ansprechpartner (Fachunternehmen) Adresse Telefonnummer, optional: E-Mailadresse Steuernummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer 4. In welchen Gewerken ist das Fachunternehmen tätig? ☐ Mauer-und Betonbauarbeiten ☐ Stukkateurarbeiten ☐ Maler-und Lackierungsarbeiten ☐ Zimmerer-, Tischler-und Schreinerarbeiten ☐ Wärme-, Kälte-und Schallisolierungsarbeiten ☐ Steinmetz-und Steinbildhauarbeiten ☐ Brunnenbauarbeiten ☐ Dachdeckerarbeiten - 2 - ☐ Klempnerarbeiten ☐ Glasarbeiten ☐ Installateur-und Heizungsbauarbeiten ☐ Kälteanlagenbau ☐ Elektrotechnik und -installation ☐ Metallbau ☐ Ofen-und Luftheizungsbau ☐ Rollladen-und Sonnenschutztechnik ☐ Schornsteinfegerarbeiten ☐ Fliesen-, Platten-und Mosaiklegerarbeiten ☐ Betonstein-und Terrazzoherstellung ☐ Das Unternehmen ist auf die Fenstermontage spezialisiert und gewerblich tätig. 5. Falls die vorliegende Bescheinigung nicht vom ausführenden Fachunternehmen, sondern von einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person erteilt wird, ergänzen Sie bitte zusätzlich die folgenden Angaben: Firma, Ansprechpartner (ausstellungsberechtigte Person) Adresse Telefonnummer, optional: E-Mailadresse ☐ Die Person ist als Energieberater oder Energieeffizienz-Experte der Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) ausstellungsberechtigt. ☐ Die Person ist wie folgt nach § 88 GEG ausstellungsberechtigt: II. Durchgeführte energetische Maßnahmen 1 Wärmedämmung von Wänden 1.1 ☐ Außenwand Umax. von 0,20 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 1.2 ☐ Einblas-/Kerndämmung bei bestehendem zweischaligem Mauerwerk Max. Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(m K), erreicht: W/(m K) 1.3 ☐ Außenwände von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 0,45 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 1.4 ☐ Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) Umax. von 0,65 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 1.5 ☐ Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume Umax. von 0,25 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 2 Wärmedämmung von Dachflächen 2.1 ☐ Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen Umax. von 0,14 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) - 3 - 2.2 ☐ Dachgauben Umax. von 0,20 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 2.3 ☐ Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung Umax. von 0,14 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 2.4 ☐ Dachflächen bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (siehe Anlage 2 der ESanMV) Max. Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,040 W/(m K), erreicht: W/(m K) 3 Wärmedämmung von Geschossdecken 3.1 ☐ Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume Umax. von 0,14 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 3.2 ☐ Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken Umax. von 0,25 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 3.3 ☐ Geschossdecken gegen Außenluft von unten Umax. von 0,20 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 3.4 ☐ Bodenflächen gegen Erdreich Umax. von 0,25 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren 4.1 ☐ Fenster, Balkon-und Terrassentüren Umax. von 0,95 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.2 ☐ Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon-, Terrassentüren Umax. von 1,10 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.3 ☐ Fenster, Balkon-und Terrassentüren mit Sonderverglasung (siehe Anlage 4 der ESanMV) Umax. von 1,10 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.4 ☐ Ertüchtigung von Fenstern, Balkon-und Terrassentüren, von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung Umax. von 1,30 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.5 ☐ Dachflächenfenster Umax. von 1,00 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.6 ☐ Fenster, Balkon-und Terrassentüren von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,40 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.7 ☐ Fenster, Balkon-, Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,60 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.8 ☐ Ertüchtigung von Fenstern, Balkon-und Terrassentüren an Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,60 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.9 ☐ Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren Umax. von 1,30 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.10 ☐ Glasdächer Umax. von 1,60 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.11 ☐ Lichtbänder und Lichtkuppeln Umax. von 1,50 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) 4.12 ☐ Vorhangfassaden Umax. von 1,30 W/(m² K), erreicht: W/(m² K) - 4 - 4a ☐ Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Beschreibung der Maßnahme: ☐ Die Vorgaben der DIN 4108-2: 2013-02 werden eingehalten 5 ☐ Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage Beschreibung der Maßnahme: ☐ Ausführungen zur Einhaltung der Anlage 5 der ESanMV liegen bei 6 Erneuerung der Heizungsanlage 6.1 ☐ Solarkollektoranlage Hinweis: Photovoltaikanlagen sind nicht umfasst. Hersteller und Typenbezeichnung gemäß BAFA-Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen: ☐ Auszug aus BAFA-Liste (Stand: 1. Dezember 2024) liegt bei alternativ: ☐ Nachweis Anlagenprüfung nach Anlage 6.1 der ESanMV liegt bei; bei flüssigkeitsdurchströmten Kollektoren jährlicher Kollektorertrag min. 525 kWh/m², vorliegend kWh/m² ☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs (Verfahren B) liegt bei alternativ: ☐ Abgleich nach Anlage 6.1 der ESanMV nicht erforderlich 6.2 ☐ Biomasseheizung Hinweis: Anlagen < 5 kW, luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzkaminöfen und unter Naturzugbedingungen betriebene Anlagen sind nicht umfasst. Hersteller und Typenbezeichnung gemäß BAFA-Liste der förderfähigen Biomasseanlagen: ☐ Auszug aus BAFA-Liste (Stand: 1. Dezember 2024) liegt bei alternativ: ☐ Nachweis Anlagenprüfung nach Anlage 6.2 der ESanMV und Erläuterung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte liegen bei, ETAs min. 81 %, vorliegend % ☐ nach Anlage 6.2 der ESanMV dimensionierter Pufferspeicher ist eingebunden ☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs (Verfahren B) liegt bei 6.3 ☐ Elektrisch angetriebene Wärmepumpe (WP) Hersteller und Typenbezeichnung (bei Außenluft/Raumluft-WP: des Außengeräts) gemäß BAFA-Liste der förderfähigen WP-Anlagen: ☐ Auszug aus BAFA-Liste (Stand: 1. Dezember 2024) liegt bei alternativ: ☐ Nachweis Anlagenprüfung nach Anlage 6.3 der ESanMV und Erläuterung zum erreichten ETAs liegen bei ☐ bei Außenluft/Raumluft-WP bis 12 kW Heizleistung Effizienzklasse der Gerätekombination min. A++, erreicht: , Energielabel liegt bei ☐ bei Außenluft/Raumluft-WP über 12 kW Heizleistung ETAs,h der Gerätekombination min. 150 %, erreicht , Herstellerblatt liegt bei ☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs (Verfahren B) oder ☐ der Einregulierung der Luftvolumenströme des luftgeführten Systems liegt bei - 5 - alternativ: ☐ Abgleich nicht erforderlich, da Außenluft/Raumluft-WP, deren Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen 6.4 ☐ Brennstoffzellen Hersteller und Typenbezeichnung: ☐ Ausführungen zur Einhaltung der Anlage 6.4 der ESanMV liegen bei ☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs (Verfahren B) liegt bei 6.5 ☐ Bivalente HeizungsanlagenBeschreibung der Maßnahme: ☐ Ausführungen zur Einhaltung der jeweiligen Anlage der ESanMV unter Nr. 6. und 6. . 6.7 ☐ Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude-oder Wärmenetz Beschreibung der Maßnahme: ☐ Ausführungen zur Einhaltung der Anlage 6.7 der ESanMV liegen bei 7 ☐ Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs-und Verbrauchsoptimierung Beschreibung der Maßnahme: 8 ☐ Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage Hinweis: Einbau und Austausch von Wärme-oder Stromerzeugern sind nicht umfasst. Beschreibung der Maßnahme: ☐ Ausführungen zur Einhaltung der Anlage 8 der ESanMV liegen bei ☐ Heizungsanlage bei Maßnahmenbeginn älter als 2 Jahre ☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs (Verfahren B) liegt bei Hinweis: Die BAFA-Listen finden Sie unter www.bafa.de/EStG35c. Der hydraulische Abgleich ist nach Verfahren B gemäß Bestätigungsformular des VdZ e. V. durchzuführen (www.vdzev.de). III. Beginn und Abschluss der energetischen Maßnahme Nr. der Maßnahme Maßnahmenbeginn Maßnahmenabschluss Hinweis: Siehe hierzu Randnummer 2 des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 2024. ______________________________________________________ - 6 - IV. Förderfähige Aufwendungen (Kosten der energetischen Maßnahme) Nr. der Maßnahme Kosten gem. Rechnung des Fachunternehmens Euro Euro Euro Euro ☐ Die Rechnung des Fachunternehmens liegt bei. ☐ Für nicht vom Fachunternehmen ausgeführte Umfeldmaßnahmen hat der Eigentümer nach von ihm vorgelegten Rechnungen Aufwendungen in Höhe von Euro getragen. Die Notwendigkeit dieser Umfeldmaßnahmen für die Durchführung der energetischen Maßnahmen wird hiermit bestätigt. ☐ Für selbst erworbene Materialien hat der Eigentümer nach von ihm vorgelegten Rechnungen Aufwendungen in Höhe von Euro getragen. Die Verwendung dieser Materialien durch das Fachunternehmen wird hiermit bestätigt. ☐ Die Kosten der planerischen Begleitung und Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen durch einen Energieberater oder Energieeffizienz-Experten der Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) betragen Euro. Die Rechnung liegt bei. ☐ Die Kosten der Erteilung dieser Bescheinigung betragen Euro. V. Ergänzende Angaben Hinweis: Wird über energetische Maßnahmen an einem Wohngebäude in Eigentumsgemeinschaft eine Gesamtbescheinigung erstellt, ist – in der Regel durch den Verwalter – hier zur Aufteilung der förderfähigen Aufwendungen auszuführen. Diese Bescheinigung beruht auf dem Muster des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 2024. Datum, Stempel und Unterschrift
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