Titel: BMF | Bescheinigung des Fachunternehmens und Personen mit Ausstellungsberechtigung mit Beginn bis 2024
Beschreibung:
Schlagwörter: Muster I - Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
☐ Diese Bescheinigung ergänzt oder berichtigt die Bescheinigung vom TT.MM.JJJJ.
I. Angaben zum ausführenden Fachunternehmen und zur Bezeichnung des Gebäudes
Ausführendes Fachunternehmen Standort des Gebäudes
Bezeichnung
Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer
PLZ, Ort PLZ, Ort
Telefon/E-Mail-Adresse
Steuernummer
II. Bescheinigung für den Eigentümer, den Miteigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (Auftraggeber)
Namen (bei Wohnungseigentümergemeinschaft ggf. Name des Verwalters)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
ggf. Miteigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer
III. Qualifikation des unter I. genannten ausführenden Fachunternehmens
☐ Das ausführende Fachunternehmen ist in einem oder mehreren der nachfolgenden Gewerke tätig (Mehrfachangaben möglich):
☐
Mauer- und Betonbauarbeiten
☐
Stukkateurarbeiten
☐
Maler- und Lackierungsarbeiten
☐
Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
☐
Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten
☐
Steinmetz- und Steinbildhauarbeiten
☐
Brunnenbauarbeiten
☐
Dachdeckerarbeiten
☐
Klempnerarbeiten
☐
Glasarbeiten
☐
Installateur- und Heizungsbauarbeiten
☐
Kälteanlagenbau
☐
Elektrotechnik und –installation
☐
Metallbau
☐
Ofen- und Luftheizungsbau
☐
Rollladen- und Sonnenschutztechnik
☐
Schornsteinfegerarbeiten
☐
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
☐
Betonstein- und Terrazzoherstellung
☐ Das Unternehmen hat sich auf die Fenstermontage spezialisiert und ist in diesem Bereich gewerblich tätig.
IV. Die Mindestanforderungen an folgende energetische Maßnahme(n) (Mehrfachangaben möglich) sind nach den Anlagen zu § 1 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV (bitte jeweils konkret benennen, soweit nicht vorgegeben) erfüllt:
Lfd.
Nr. Energetische Maßnahme erfüllte Mindestanforderungen lt. Anlage(n) _____ zu § 1 ESanMV
1 Wärmedämmung von Wänden
1.1 ☐
Außenwand Umax. von 0,20 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
1.2 ☐
Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk Max. Wärmeleitfähigkeit
λ ≤ 0,035 W/(m K),
erreicht: ____ W/(m K)
1.3 ☐
Außenwände von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 0,45 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
1.4 ☐
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) Umax. von 0,65 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
1.5 ☐
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume Umax. von 0,25 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
2 Wärmedämmung von Dachflächen
2.1 ☐
Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen Umax. von 0,14 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
2.2 ☐
Dachgauben Umax. von 0,20 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
2.3 ☐
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung Umax. von 0,14 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
2.4 ☐
Dachflächen bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz höchstmögliche Dämmschichtdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken) Max. Wärmeleitfähigkeit
λ ≤ 0,040 W/(m K),
erreicht: ____ W/(m K)
3 Wärmedämmung von Geschossdecken
3.1 ☐
Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume Umax. von 0,14 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
3.2 ☐
Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken Umax. von 0,25 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
3.3 ☐
Geschossdecken gegen Außenluft von unten Umax. von 0,20 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
3.4 ☐
Bodenflächen gegen Erdreich Umax. von 0,25 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren
4.1 ☐
Fenster, Balkon- und Terrassentüren Umax. von 0,95 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.2 ☐
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren Umax. von 1,10 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.3 ☐
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung) Umax. von 1,10 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.4 ☐
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung Umax. von 1,30 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.5 ☐
Dachflächenfenster Umax. von 1,00 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.6 ☐
Fenster, Balkon- und Terrassentüren von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,40 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.7 ☐
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,60 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.8 ☐
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren an Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,60 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.9 ☐
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren Umax. von 1,30 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.10 ☐
Glasdächer Umax. von 1,60 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.11 ☐
Lichtbänder und Lichtkuppeln Umax. von 1,50 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.12 ☐
Vorhangfassaden Umax. von 1,30 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4a ☐
Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
5 ☐
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6 Erneuerung der Heizungsanlage
6.1 ☐
Solarkollektoranlage erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.2 ☐
Biomasseheizung
[neue Mindestanforderungen ab 01.01.2023] erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
6.3 ☐
Wärmepumpe erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.4 ☐
Gasbrennwerttechnik (Renewable Ready) [Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022] erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.52 ☐
Gas-Hybridheizung
[Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022] erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.62
/ 6.4
☐
Brennstoffzellen erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.72
/ 6.53
☐
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE Hybride) erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.82
/ 6.63
☐
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien; konkrete Benennung der energetischen Maßnahme:
___________________________________ erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.92
/ 6.73 ☐
Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
[neue Mindestanforderungen ab 01.01.2023] erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
7 ☐
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung; konkrete Benennung der energetischen Maßnahme:
___________________________________ erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
8 ☐
Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage, die bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als 2 Jahre ist; konkrete Benennung der energetischen Maßnahme:
erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
☐ Die durchgeführte(n) energetische(n) Maßnahme(n) Nr. ________ ist/sind dem Gewerk
des oben genannten Fachunternehmens zugehörig.
V. Kosten der energetischen Maßnahme(n):
Lfd. Nr. lt. IV. Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar): Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Lfd. Nr. lt. IV. Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar): Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Lfd. Nr. lt. IV. Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar): Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Kosten für die Erteilung der Bescheinigung
Euro
☐ Die Rechnung(en) des/der ausführenden Fachunternehmen(s) ist/sind beigefügt.
VI. Beginn und Ende der energetischen Maßnahme(n):
Beginn der energetischen Maßnahme ist
- bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben: der Tag, an dem der erstmalige Bauantrag gestellt wird,
- bei nicht genehmigungsbedürftigen, aber anzeigepflichtigen Bauvorhaben: der Tag, an dem die Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingegangen sind,
- bei genehmigungs- und anzeigefreien Vorhaben: der Beginn der Bauausführung.
Lfd. Nr. lt. IV. Datum des Beginns der energetischen Maßnahme Datum des Abschlusses der energetischen Maßnahme
VII. Energetische Baubegleitung und Fachplanung durch den Energieberater oder den Energieeffizienz-Experten
Die folgende Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG, die
☐ als Energieberater im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen ist oder
☐ als „Energieeffizienz-Experte“ auf der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) steht:
_____________________________ (Name und Anschrift)
wurde vom
☐ ausführenden Fachunternehmen
☐ Eigentümer
mit der planerischen Begleitung oder mit der Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme(n) beauftragt.
☐ Die Rechnung des Energieberaters bzw. des Energieeffizienz-Experten ist beigefügt.
VIII. Installation Gasbrennwertkessel (Renewable Ready) bei Maßnahmenbeginn bis zum 31. Dezember 2022
☐ Das ausführende Fachunternehmen hat den Eigentümer darauf hingewiesen, dass innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag der Inbetriebnahme des Gasbrennwertkessels der Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung gemäß den Anforderungen aus Anlage 6.4. der ESanMV in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung beim Finanzamt erbracht werden muss.
IX. Für die nachfolgenden energetischen Maßnahmen sind dem Steuerpflichtigen ausgehändigt worden:
Lfd. Nr. Maßnahme Nachweis
6.1 ☐
Solarkollektoranlage 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Solarkollektoranlagen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder
☐ Solar Keymark-Zertifikat sowie Prüfbericht nach EN 12975-2 oder EN ISO 9806 eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars (ausgenommen Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung)
6.2 ☐
Biomasseheizung 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Biomasseheizungen in der BEG6, oder
☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat nach Prüfung durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach
EN 303-5
(Biomassekessel) oder nach EN 14785 (Pelletöfen mit Wassertasche)
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars7
6.3 ☐
Wärmepumpe 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen in der BEG6
oder
☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung nach einem der etablierten europäischen
Baureihenreglements (EHPA, Keymark, EUROVENT ECP, MCS, NF etc.) durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes
Prüfinstitut,
☐ ein DVGW W 120-2 Zertifikat und Versicherungsschein für Sole/Wasser-Wärmepumpen mit neuen Erdwärmesondenbohrungen.
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars7
6.4 ☐
Gasbrennwerttechnik (Renewable Ready)
[Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022]
1. Für Gasbrennwertgerät:
☐ Konzeptbeschreibung für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien (Hybridisierung)
2. Für Hybridisierung:
☐ Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Inbetriebnahme des Gasbrennwertkessels (siehe VIII.) oder
☐ Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung liegt gegenwärtig noch nicht vor.
3. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars7
6.58 ☐
Gas-Hybridheizung
[Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022]
1. Für den regenerativen Teil der Anlage:
a) Thermische Leistung des Anlagenteils
☐ Erklärung des Fachunternehmens über die Erbringung von mind. 25 % der Gebäudeheizlast durch den regenerativen Wärmeerzeuger auf Basis DIN EN 12831 und
b) Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste aller förderfähigen regenerativen Wärmeerzeuger in der BEG6 oder
☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat von nach ISO 17025 akkreditiertem Prüfinstitut entsprechend der Angaben zu 6.1 (zusätzlich Solar Keymark-Zertifikat), 6.2 oder 6.3
2. Für den Gasbrennwert-Teil der Anlage:
☐ Herstellernachweis für jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz
3. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars7
6.68
/ 6.4 ☐
Brennstoffzellen Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars7
6.78
/ 6.59 ☐ Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE Hybride) 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste aller förderfähigen regenerativen Heizungsanlagen in der BEG6 oder
☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat von nach ISO 17025 akkreditiertem Prüfinstitut entsprechend der Angaben zu 6.1 (zusätzlich Solar Keymark-Zertifikat), 6.2 oder 6.3
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars7
6.88
/ 6.69 ☐
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen innovativen Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien in der BEG6 oder
☐ Erklärung des Fachunternehmens über die Erbringung von mind. 80 % der Gebäudeheizlast durch den regenerativen Wärmeerzeuger.
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars7
6.98
/ 6.79 ☐
Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
[Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022]
☐ Gebäudenetz: Nachweis darüber, dass die Netzeinspeisung ohne den Einsatz des Brennstoffs Öl und zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien erfolgt
☐ Wärmenetz: Nachweis darüber, dass die Netzeinspeisung zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien erfolgt
☐
Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
[Maßnahmenbeginn ab 01.01.2023] ☐ Gebäudenetz: Nachweis darüber, dass die Netzeinspeisung ohne den Einsatz des Brennstoffs Öl und zu mindestens 55 % durch erneuerbare Energien erfolgt
☐ Anschluss Gebäudenetz oder Wärmenetz: Nachweis darüber, dass die Netzeinspeisung zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien oder durch unvermeidbare Abwärme erfolgt
oder
☐ Anschluss Wärmenetz: Nachweis darüber, dass ein Transformationsplan vorliegt oder ein Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 gegeben ist
8 ☐
Optimierung bestehender Heizungsanlage Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars7
______________________________________________________
Datum, Stempel und Unterschrift des Fachunternehmens
Muster II - Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach
§ 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
☐ Diese Bescheinigung ergänzt oder berichtigt die Bescheinigung vom TT.MM.JJJJ.
I. Angaben zur Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG, zum ausführenden Fachunternehmen und zur Bezeichnung des Gebäudes
Ausstellungsberechtigte Person
Name
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse
☐ Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG liegt vor Nachweis durch – bitte beifügen –
☐ Mitteilung des BAFA über die Zulassung als Energieberater im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“
☐ Listenauszug aus der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de)
☐ anderen Nachweis
Ausführendes Fachunternehmen Standort des Gebäudes
Bezeichnung
Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer
PLZ, Ort PLZ, Ort
Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse
Steuernummer
Die Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG wurde vom
☐ ausführenden Fachunternehmen
☐ Eigentümer
mit der planerischen Begleitung oder mit der Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme(n) beauftragt.
II. Bescheinigung für den Eigentümer, den Miteigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (Auftraggeber)
Namen (bei Wohnungseigentümergemeinschaft ggf. Name des Verwalters)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
ggf. Miteigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer
III. Qualifikation des unter I. genannten ausführenden Fachunternehmens
☐ Das ausführende Fachunternehmen ist in einem oder mehreren der nachfolgenden Gewerke tätig (Mehrfachangaben möglich):
☐
Mauer- und Betonbauarbeiten
☐
Stukkateurarbeiten
☐
Maler- und Lackierungsarbeiten
☐
Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
☐
Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten
☐
Steinmetz- und Steinbildhauarbeiten
☐
Brunnenbauarbeiten
☐
Dachdeckerarbeiten
☐
Klempnerarbeiten
☐
Glasarbeiten
☐
Installateur- und Heizungsbauarbeiten
☐
Kälteanlagenbau
☐
Elektrotechnik und –installation
☐
Metallbau
☐
Ofen- und Luftheizungsbau
☐
Rollladen- und Sonnenschutztechnik
☐
Schornsteinfegerarbeiten
☐
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
☐
Betonstein- und Terrazzoherstellung
☐ Das Unternehmen hat sich auf die Fenstermontage spezialisiert und ist in diesem Bereich gewerblich tätig.
IV. Die Mindestanforderungen an folgende energetische Maßnahme(n) (Mehrfachangaben möglich) sind nach den Anlagen zu § 1 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV (bitte jeweils konkret benennen, soweit nicht vorgegeben) erfüllt:
Lfd.
Nr. Energetische Maßnahme erfüllte Mindestanforderungen lt. Anlage(n) _____ zu § 1 ESanMV
1 Wärmedämmung von Wänden
1.1 ☐
Außenwand Umax. von 0,20 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
1.2 ☐
Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk Max. Wärmeleitfähigkeit
λ ≤ 0,035 W/(m K),
erreicht: ____ W/(m K)
1.3 ☐
Außenwände von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 0,45 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
1.4 ☐
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) Umax. von 0,65 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
1.5 ☐
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume Umax. von 0,25 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
2 Wärmedämmung von Dachflächen
2.1 ☐
Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen Umax. von 0,14 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
2.2 ☐
Dachgauben Umax. von 0,20 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
2.3 ☐
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung Umax. von 0,14 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
2.4 ☐
Dachflächen bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz höchstmögliche Dämmschichtdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlagen, Dachgauben oder oberste Geschossdecken) Max. Wärmeleitfähigkeit
λ ≤ 0,040 W/(m K),
erreicht: ____ W/(m K)
3 Wärmedämmung von Geschossdecken
3.1 ☐
Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume Umax. von 0,14 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
3.2 ☐
Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken Umax. von 0,25 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
3.3 ☐
Geschossdecken gegen Außenluft von unten Umax. von 0,20 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
3.4 ☐
Bodenflächen gegen Erdreich Umax. von 0,25 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren
4.1 ☐
Fenster, Balkon- und Terrassentüren Umax. von 0,95 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.2 ☐
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren Umax. von 1,10 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.3 ☐
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung) Umax. von 1,10 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.4 ☐
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung Umax. von 1,30 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.5 ☐
Dachflächenfenster Umax. von 1,00 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.6 ☐
Fenster, Balkon- und Terrassentüren von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,40 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.7 ☐
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,60 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.8 ☐
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren an Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Umax. von 1,60 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.9 ☐
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren Umax. von 1,30 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.10 ☐
Glasdächer Umax. von 1,60 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.11 ☐
Lichtbänder und Lichtkuppeln Umax. von 1,50 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4.12 ☐
Vorhangfassaden Umax. von 1,30 W/(m² K),
erreicht: ____ W/(m² K)
4a ☐
Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
5 ☐
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6 Erneuerung der Heizungsanlage
6.1 ☐
Solarkollektoranlage erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.2 ☐
Biomasseheizung
[neue Mindestanforderungen ab 01.01.2023] erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
6.3 ☐
Wärmepumpe erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.4 ☐
Gasbrennwerttechnik (Renewable Ready) [Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022] erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.511 ☐
Gas-Hybridheizung
[Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022] erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.611
/ 6.4
☐
Brennstoffzellen erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.711
/ 6.512
☐
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE Hybride) erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.811
/ 6.612
☐
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien; konkrete Benennung der energetischen Maßnahme:
___________________________________ erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
6.911
/ 6.712 ☐
Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
[neue Mindestanforderungen ab 01.01.2023] erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
7 ☐
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung; konkrete Benennung der energetischen Maßnahme:
___________________________________ erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
8 ☐
Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage, die bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als 2 Jahre ist; konkrete Benennung der energetischen Maßnahme:
erfüllte Mindestanforderungen:
___________________________
___________________________
☐ Die durchgeführte(n) energetische(n) Maßnahme(n) Nr. ________ ist/sind dem Gewerk
des/der ausführenden Fachunternehmen(s) zugehörig.
V. Kosten der energetischen Maßnahme(n):
Lfd. Nr. lt. IV. Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar): Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Lfd. Nr. lt. IV. Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar): Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Lfd. Nr. lt. IV. Kosten der energetischen Maßnahme
Euro
Davon entfallen auf das Sondereigentum einzelner Wohnungen (falls zuordenbar): Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Euro auf die Wohnung____:
Kosten
für den Energie-
berater oder den Energieeffizienz-Experten Euro
Kosten für die Erteilung der Bescheinigung Euro
☐ Die Rechnung(en) des/der ausführenden Fachunternehmen(s) ist/sind beigefügt.
☐ Die Rechnung des Energieberaters oder Energieeffizienz-Experten ist beigefügt.
VI. Beginn und Abschluss der energetischen Maßnahmen:
Beginn der Maßnahme ist
- bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben: der Tag, an dem der erstmalige Bauantrag gestellt wird,
- bei nicht genehmigungsbedürftigen, aber anzeigepflichtigen Bauvorhaben: der Tag, an dem die Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingegangen sind,
- bei genehmigungs- und anzeigefreien Vorhaben: der Beginn der Bauausführung
Lfd. Nr. lt. IV. Datum des Beginns der energetischen Maßnahme Datum des Abschlusses der energetischen Maßnahme
VII. Installation Gasbrennwertkessel (Renewable Ready)
☐ Die Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG
☐ Das ausführende Fachunternehmen
hat den Eigentümer darauf hingewiesen, dass innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag der Inbetriebnahme des Gasbrennwertkessels der Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung gemäß den Anforderungen aus Anlage 6.4. der ESanMV in der bis zum 31.Dezember 2022 geltenden Fassung beim Finanzamt erbracht werden muss.
VIII. Für die nachfolgenden energetischen Maßnahmen sind dem Steuerpflichtigen ausgehändigt worden:
Lfd. Nr. Maßnahme Nachweis
6.1 ☐
Solarkollektoranlage 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Solarkollektoranlagen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder
☐ Solar Keymark-Zertifikat sowie Prüfbericht nach EN 12975-2 oder EN ISO 9806 eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars (ausgenommen Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung)
6.2 ☐
Biomasseheizung 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Biomasseheizungen in der BEG14, oder
☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat nach Prüfung durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach
EN 303-5
(Biomassekessel) oder nach EN 14785 (Pelletöfen mit Wassertasche)
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars15
6.3 ☐
Wärmepumpe 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen in der BEG14
oder
☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung nach einem der etablierten europäischen
Baureihenreglements (EHPA, Keymark, EUROVENT ECP, MCS, NF etc.) durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes
Prüfinstitut,
☐ ein DVGW W 120-2 Zertifikat und Versicherungsschein für Sole/Wasser-Wärmepumpen mit neuen Erdwärmesondenbohrungen.
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars15
6.4 ☐
Gasbrennwerttechnik (Renewable Ready)
[Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022]
1. Für Gasbrennwertgerät:
☐ Konzeptbeschreibung für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien (Hybridisierung)
2. Für Hybridisierung:
☐ Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Inbetriebnahme des Gasbrennwertkessels (siehe VII.) oder
☐ Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung liegt gegenwärtig noch nicht vor.
3. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars15
6.516
☐
Gas-Hybridheizung
[Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022]
1. Für den regenerativen Teil der Anlage:
a) Thermische Leistung des Anlagenteils
☐ Erklärung des Fachunternehmens über die Erbringung von mind. 25 % der Gebäudeheizlast durch den regenerativen Wärmeerzeuger auf Basis DIN EN 12831 und
b) Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste aller förderfähigen regenerativen Wärmeerzeuger in der BEG14 oder
☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat von nach ISO 17025 akkreditiertem Prüfinstitut entsprechend der Angaben zu 6.1 (zusätzlich Solar Keymark-Zertifikat), 6.2 oder 6.3
2. Für den Gasbrennwert-Teil der Anlage:
☐ Herstellernachweis für jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz
3. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars15
6.616
/ 6.4 ☐
Brennstoffzellen Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars15
6.716
/ 6.517
☐ Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE Hybride) 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste aller förderfähigen regenerativen Heizungsanlagen in der BEG14 oder
☐ Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat von nach ISO 17025 akkreditiertem Prüfinstitut entsprechend der Angaben zu 6.1 (zusätzlich Solar Keymark-Zertifikat), 6.2 oder 6.3
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars15
6.816
/ 6.617
☐
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien 1. Förderfähigkeit der Anlage, nachgewiesen durch:
☐ Auszug aus der zu Beginn der Installation gültigen BAFA-Liste der förderfähigen innovativen Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien in der BEG14 oder
☐ Erklärung des Fachunternehmens über die Erbringung von mind. 80 % der Gebäudeheizlast durch den regenerativen Wärmeerzeuger.
2. Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars15
6.916
/ 6.717
☐
Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
[Maßnahmenbeginn bis 31.12.2022]
☐ Gebäudenetz: Nachweis darüber, dass die Netzeinspeisung ohne den Einsatz des Brennstoffs Öl und zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien erfolgt
☐ Wärmenetz: Nachweis darüber, dass die Netzeinspeisung zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien erfolgt
☐
Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
[Maßnahmenbeginn ab 01.01.2023] ☐ Gebäudenetz: Nachweis darüber, dass die Netzeinspeisung ohne den Einsatz des Brennstoffs Öl und zu mindestens 55 % durch erneuerbare Energien erfolgt
☐ Anschluss Gebäudenetz oder Wärmenetz: Nachweis darüber, dass die Netzeinspeisung zu mindestens 25 % durch erneuerbare Energien oder durch unvermeidbare Abwärme erfolgt
oder
☐ Anschluss Wärmenetz: Nachweis darüber, dass ein Transformationsplan vorliegt oder ein Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 gegeben ist
8 ☐
Optimierung bestehender Heizungsanlage Hydraulischer Abgleich:
☐ Nachweis des hydraulischen Abgleichs gem. Verfahren A oder B des VdZ-Formulars15
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Datum, Unterschrift der Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG
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