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Titel: Berechnungsbogen | Steuerberatungskosten V24-1
Beschreibung:
Schlagwörter: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de Name: Mitgliedsnr.: VZ: BERECHNUNGSBOGEN | STEUERBERATUNGSKOSTEN Zur Vorlage beim Finanzamt V24-1 USER-TIE Allgemein Seit 2006 sind nur Steuerberatungskosten absetzbar, die im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung stehen. Bei Steuerberatungskosten, die sich auf das Ausfüllen der einzelnen Anlagen zur Steuererklärung beziehen, ist zu prüfen, welche Kosten auf welche Anlage entfallen. Absetzbar sind nur Kosten, welche bspw. auf die Anlage N, V, R etc. entfallen. Kosten für das Ausfüllen von Anlagen, wie bspw. „außergewöhnliche Belastungen“, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen und nicht berücksichtigungsfähig. USER-TIE Vereinfachungsregel für „gemischt veranlasste Steuerberatungskosten“ Es gibt Steuerberatungskosten, die gleichermaßen mit der Einkunftserzielung und dem Privatbereich zusammenhängen und bei denen eine Trennung auf beide Bereiche schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist. Dies sind insbesondere Beiträge für Lohnsteuerhilfevereine. Solche Aufwendungen können wie folgt berücksichtigt werden (BMF v. 21.12.2007 IV B 2 - S 2144/07/0002 BStBl 2008 I S. 256): 1. Kosten bis zu 100 € = Vollabzug 2. Kosten zwischen 100 € - 200 € = Abzug max. 100 € 3. Kosten über 200 € = Abzug von 50 % der Kosten Calculator Ermittlung der abzugsfähigen Steuerberatungskosten 1. Beiträge des Lohnsteuerhilfevereins (LStHV) Beitrag Lohnsteuerhilfeverein € 1. Beitrag < 100 € Vollabzug € 2. Beitrag > 100 € aber < 200 € Max. 100 € € 3. Beitrag > als 200 € 50 % des Beitrages € Summe der abzugsfähigen Beiträge des LStHV (1) € 2. Steuerberatungskosten abzugsfähige Kosten für Anlage N, V, R etc. € Summe der Steuerberatungskosten (2) € 3. Fahrtkosten Einfache Entfernung zum Steuerberater/LStHV km x Anzahl der Fahrten x 0,60 € € Kosten für öffentliche Verkehrsmittel € Summe der Fahrtkosten (3) € 4. Sonstige Kosten Sonstige Kosten (Fachliteratur, Steuerprogramme etc.) € Summe der sonstige Kosten (4) € 5. Berechnung der abzugsfähigen Steuerberatungskosten Summe der abzugsfähigen Beiträge des LStHV (1) € Summe der Fahrtkosten (2) € Summe der Steuerberatungskosten (3) € Summe der sonstige Kosten (4) € = abzugsfähige Steuerberatungskosten €
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