Titel: Berechnungsbogen | Reinigungskosten V2107-1
Beschreibung:
Schlagwörter: Name: Mitgliedsnr.: VZ:
Höhe der Reinigungskosten nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V.:1
Erläuterung/Begründung des Ansatzes der Berufskleidung2:
Hinweis:
1Die durch das Waschen von typischer Berufskleidung verursachten Aufwendungen können auf Grundlage der Kosten einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt werden (z.B. anhand repräsentativer Daten von Verbraucherverbänden oder Herstellern und BFH, Urteil v. 29.6.1993, BStBl. 1993 II S. 837, 838 und 839).
Die Kostenanteile für mitgewaschene Privatkleidung ist herauszurechnen (FG Bremen, Urteil v. 22.5.2002 - 1 K 100/01). Bei einer vorgegebenen Wäschemenge von 170 kg Berufskleidung pro Jahr wurden Wasch- und Trocknungskosten von insgesamt 107,90 €/Jahr (FG Münster, Urteil v. 27.8.2002 - 1 K 4636/00), im Fall einer in Ausbildung befindlichen Krankenpflegerin Reinigungskosten von 13,00 €/Monat ( FG des Saarlandes, Gerichtsbescheid v. 20.4.2010 - 2 K 1179/09) akzeptiert. Im Fall eines Wachmanns wurden statt der geforderten Reinigungskosten i. H. v. 691,65 € nur 110,00 € anerkannt (FG Nürnberg, Urteil v. 24.10.2014 - 7 K 1704/13).
2Als typische Berufskleidung gilt nach den Grundsätzen des BFH Bekleidung, die ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufs nötig ist, z. B. Amtstrachten, Uniformen, Kittel und Schutzkleidung.
3Die Reinigungskosten sind stets nachzuweisen.
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