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Titel: Berechnungsbogen | Heimunterbringung eines Angehörigen V25-1
Beschreibung:
Schlagwörter: Name: Mitgliedsnr.: VZ: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de V24-1 Hinweis: * Eine altersbedingte Heimunterbringung ist nichts „außergewöhnliches“. Die Kosten können lediglich nach § 33a EStG berücksichtigt werden. Voraussetzung ist die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung. Eine Ausnahme besteht für gesondert in Rechnung gestellte Kosten von einem anerkannten Pflegedienst – diese Kosten können nach § 33 EStG berücksichtigt werden. USER Allgemein Name, Vorname des Angehörigen: Verwandtschaftsgrad: Kinder Eltern Großeltern Geschwister Grund der Heimunterbringung: Pflegebedürftigkeit Behinderung Krankheit Alter (nur § 33a EStG*) Zeitraum der Heimunterbringung: vom bis Haushaltsauflösung: ja nein Heimkosten insgesamt des Angehörigen: € Übernommene Heimkosten: € Calculator Ermittlung der abzugsfähigen Kosten Unterhaltshöchstbetrag des VZ € zzgl. Anrechnungsfreibetrag + 624 € Summe = € Eigene Einkünfte > Unterhaltshöchstbetrag zzgl. Anrechnungsfreibetrag (624 €) Arrow-Circle-Right Einkünfte und Bezüge des Angehörigen sind anzurechnen (§ 33a EStG ist nicht möglich – nur Berechnung nach § 33 EStG notwendig) Eigene Einkünfte < Unterhaltshöchstbetrag zzgl. Anrechnungsfreibetrag (624 €) Arrow-Circle-Right Haushaltsersparnis ist anzurechnen 1. Abzug als Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG Unterhaltshöchstbetrag € Eigene Einkünfte und Bezüge des Angehörigen € abzgl. Anrechnungsfreibetrag - 624 € = anzurechnende Einkünfte und Bezüge = € - € = abzugsfähig nach § 33a Abs. 1 EStG = € 2. Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG Heimkosten gesamt € abzgl. Erstattungsleistungen € = Zwischensumme (1) = € Eigene Einkünfte und Bezüge des Angehörigen € abzgl. Betrag für zusätzlichen persönlichen Bedarf - 1.550 € = Zwischensumme (2) = € Exclamation-circle mind. Haushaltsersparnis (= Unterhaltshöchstbetrag) = € Arrow-Circle-Right Kürzungsbetrag (höherer Betrag: Zwischensumme (2) oder Haushaltsersparnis) = € = abzugsfähig nach § 33 EStG (Höchstbetrag) = € 3. Ermittlung der abzugsfähigen Kosten Übernommene Heimkosten € davon abzugsfähig nach § 33a Abs. 1 EStG (Anlage Unterhalt) - € = verbleibender Betrag = € abzugsfähig nach § 33 EStG (Anlage Außergewöhnliche Belastung) € Absetzbar ist der Höchstbetrag bzw. max. der verbleibende Betrag BERECHNUNGSBOGEN | HEIMUNTERBRINGUNG EINES ANGEHÖRIGEN Zur Vorlage beim Finanzamt
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