Titel: Berechnungsbogen | Häusliches Arbeitszimmer V26-1
Beschreibung:
Schlagwörter: Name: Mitgliedsnr.: VZ:
ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de
BERECHNUNGSBOGEN | HÄUSLICHES ARBEITSZIMMER
I. Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche
Arbeitszimmeranteil =
______ m² (Fläche des Arbeitszimmers)
x 100 = %
______ m² (Gesamtwohnfläche)
II. Werbungskosten
1. Indirekt zuordenbare Kosten
a) Laufende Kosten des Hauses/der Wohnung
Miete €
Strom €
Heizung €
Wasser/Abwasser €
Schornsteinfeger €
Müllabfuhr €
Hausverwaltungskosten €
Grundsteuer €
Schuldzinsen €
Gebäudeversicherung/Hausratversicherung €
Renovierungs-/Instandhaltungskosten (Gesamtgebäude) €
Sonstiges (z. B. Reinigung) €
Summe € x % = €
b) Abschreibungen (AfA) für das Haus/die Wohnung (sofern im Eigentum)
Anschaffungs-/Herstellungskosten des Objekts €
davon: 2 % / 3 % / 5 % € x % = €
2. Direkt zuordenbare Kosten
Renovierungs-/Instandhaltungskosten €
Reinigungskosten €
Sonstige Kosten (z. B. Ausstattung: Tapete, Vorhang etc.) €
Summe € €
3. Summe der abziehbaren Arbeitszimmerkosten €
Exclamation-circle ab VZ 2023:
Ansatz der Jahrespauschale von 1.260 €, wenn tatsächliche Kosten < 1.260 € €
V26-1
Hinweis:
* Ab VZ 2023: Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur ansetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt nicht im Arbeitszimmer (z. B. Lehrer:in), kann nur die Tagespauschale (6 € pro Tag, max. 210 Tage) angesetzt werden.
* Arbeitsmittel (z. B. Computer, Fachliteratur, Büromöbel) sind unabhängig vom häuslichen Arbeitszimmer absetzbar.
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