Titel: Berechnungsbogen | Fortbildungskosten V26-1
Beschreibung:
Schlagwörter: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de
BERECHNUNGSBOGEN | FORTBILDUNGSKOSTEN
Zur Vorlage beim Finanzamt
Calculator Ermittlung der Fortbildungskosten
2. Reisekosten
CARS 2.1. Fahrtkosten bei Fortbildung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses/Studium (Entfernungspauschale)*3
Art des
Fahrzeugs
Ziel Anzahl der
Fahrten
Gefahrene
Kilometer
Abzugsfähiger Betrag
(= Anzahl der Fahrten x km x 0,30 €)
Exclamation-circle ab VZ 21 ab dem 21. Kilometer 0,35 €
ab VZ 22 ab dem 21. Kilometer 0,38 €
€
€
€
€
Summe der Fahrtkosten (Entfernungspauschale) = €
CARS 2.2 Fahrtkosten bei Fortbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses (berufliche Auswärtstätigkeit, Fahrten zu Lerngemeinschaften)
*4
Art des
Fahrzeugs
Ziel Anzahl der
Fahrten
Gefahrene
Kilometer
Abzugsfähiger Betrag
(= Anzahl der Fahrten x km x 0,30€ x 2)
€
€
€
€
Summe der Fahrtkosten (Auswärtstätigkeit) = €
Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln/Fahrrad €
Exclamation-Circle Mind. aber Fahrtkosten: Entfernungspauschale oder Auswärtstätigkeit €
Sonstige Kosten (z. B. Parkgebühren, Flug, sonstige Kosten für Lerngemeinschaften) + €
Übernachtungskosten + €
Summe der Reisekosten (2) = €
1. Kosten der Fortbildung
Lehrgangs-/Teilnahme-/Prüfungsgebühren €
Kosten für Fachliteratur/Lernmittel €
Büromaterial, Schreibwaren, Fotokopien, Druckkosten €
Sonstige Arbeitsmittel (ggf. Abschreibung; s. "Berechnungsbogen | Hardware-/Software") €
Kosten für Arbeitszimmer (s. "Berechnungsbogen | Häusliches Arbeitszimmer") €
Tagespauschale *1 (ab VZ 2023, 6 € / Tag, max. 1.260 €) oder
Homeofficepauschale*2 (VZ 2020 bis 2022, 5 € / Tag, bis max. 600 €) €
Summe der Fortbildungskosten (1) = €
V26-1
Name: Mitgliedsnr.: VZ:
USER-TIE Allgemein
1. Beruf
2. Art der Fortbildung
3. Dauer der Fortbildung
4. Ort der Fortbildung
5. Lerngemeinschaft mit
(Name und Anschrift)
ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de
BERECHNUNGSBOGEN | FORTBILDUNGSKOSTEN
Zur Vorlage beim Finanzamt
V26-1
Calculator Ermittlung der Fortbildungskosten
3. Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate*5
Anzahl der
Tage
Abzugsfähige Pauschale Abzugsfähiger Betrag
bis 2019 | ab 2020 (Anzahl der Tage x Pauschale)
An- und Abreisetag 12 € | 14 € €
Abwesenheit von mehr als 8 Std. 12 € | 14 € €
Abwesenheit von mind. 24 Std. 24 € | 28 € €
abzgl. steuerfreier Ersatz - €
Summe der Verpflegungsmehraufwendungen (3) = €
4. Summe der abziehbaren Fortbildungskosten
Summe der Fortbildungskosten (1) €
Summe der Reisekosten (2) + €
Summe der Verpflegungsmehraufwendungen (3) + €
abzgl. erhaltene Erstattungen/Zuschüsse (z. B. Bafög, Arbeitgeberleistungen) - €
Summe der abziehbaren Fortbildungskosten = €
Hinweis:
*1 Tagespauschale ab VZ 2023
Liegen die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vor, ist ab dem VZ 2023 ein Abzug der Tagespauschale a` 6 € /
Tag bis max. 1.260 € jährlich, möglich. Es kommt für den Abzug nicht darauf an, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine
Auswärtstätigkeit am selben Tag ist unschädlich, wenn an diesem Tag die Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausgeübt wird.
Ein Abzug der Tagespauschale neben der Entfernungspauschale ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht jedoch,
wenn für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (sollte bei einer Fortbildung regelmäßig der Fall sein).
*2 Homeofficepauschale VZ 2020 bis 2022
In den Jahren 2020 bis 2022 ist ein Ansatz der Homeofficepauschale a` 5 € / Tag bis max. 600 € jährlich möglich, wenn die Tätigkeit
ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde.
*3 Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses: Vollzeitstudium, Bildungsmaßnahmen in Vollzeit
(z. B. Meister in Vollzeit)
*4 Bildungsmaßnahmen auf Veranlassung des Arbeitgebers, im Ausbildungsdienstverhältnis (Berufsschule), Referendariat,
Bildungsmaßnahmen in der Freizeit bzw. am Wochenende in Bezug zum ausgeübten Beruf (z. B. Meisterkurse).
*5 Erneuter Beginn der 3-Monatsfrist bei Unterbrechung von mind. 4 Wochen.
Keine 3-Monatsfrist, wenn Fortbildung an weniger als 2 Tagen in der Woche aufgesucht wird.
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