Titel: Berechnungsbogen | Aufwendungen für Hard- und Software V22-1
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Schlagwörter: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de
BERECHNUNGSBOGEN | AUFWENDUNGEN FÜR HARD-/SOFTWARE
Zur Vorlage beim Finanzamt
V22-1
Phone-laptop Allgemein
Bis VZ 2020
Beträgt der Kaufpreis max. 800 € (netto)?
Ja : Sofortabschreibung (Vollabzug) im Jahr des Kaufs*1 Nein: Aufteilung der Kosten über Nutzungsdauer
Ab VZ 2021*2
Sofortabschreibung (Vollabzug) bei Anschaffung ab dem 01.01.2021
BRIEFCASE Berufliche und/oder private Nutzung (mind. aber zu 50 %)*3
• Liegt eine ausschließliche berufliche Nutzung der Arbeitsmittel vor, ist keine Aufteilung notwendig (Berechnung 1).
• Liegt eine berufliche und private Nutzung der Arbeitsmittel vor, ist in der Steuererklärung lediglich der berufliche Anteil
abzugsfähig (Berechnung 2).
Berechnung des prozentualen Anteils der beruflichen Nutzung
Stundenanzahl der Gesamtnutzung der Geräte pro Woche (privat und beruflich) (1) Std.
Stundenanzahl der rein beruflichen Nutzung (2) Std.
= Anteil der beruflichen Nutzung in % (
Stunden berufliche Nutzung (2) _____
x 100)
Stunden beruflich + private Nutzung (1)_____ %
Name: Mitgliedsnr.: VZ:
Calculator Berechnung
Berechnung 1: Berufliche Nutzung
Spalte 1 Spalte 2 Exclamation-Circle nur bei Anschaffung bis VZ 2020
Vollabzug Arbeitsmittel Angeschafft
am
Kaufpreis Nutzungsdauer
(ND)
AfA*3
(Kaufpreis/ND x Monate)
€
€
€
€
Summe (1) = € = €
= Sofort-AfA ab VZ 2021
Berechnung 2: Berufliche und private Nutzung
Spalte 1 Spalte 2 Exclamation-Circle nur bei Anschaffung bis VZ 2020
Vollabzug Arbeitsmittel Angeschafft
am
Kaufpreis Nutzungsdauer
(ND)
AfA*3
(Kaufpreis/ND x Monate)
€
€
€
€
x Anteil der beruflichen Nutzung x % x %
Summe (2) = € = €
= Sofort-AfA ab VZ 2021
Berechnung 3: Summe der abziehbaren Aufwendungen
Berechnung 1: Berufliche Nutzung, Summe (1) - Spalte 1 oder Spalte 2 €
Berechnung 2: Berufliche und private Nutzung, Summe (2) - Spalte 1 oder Spalte 2 + €
= Summe der abziehbaren Aufwendungen = €
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Zur Vorlage beim Finanzamt
V22-1
LIGHTBULB-ON Hinweis
*1 Betragen die Anschaffungskosten nicht mehr als 800 € (ohne USt.), dürfen sie sofort in voller Höhe mit dem beruflichen Nutzungsanteil
als Werbungskosten abgesetzt werden (sog. Sofortabschreibung). Eine Aufteilung auf die Nutzungsdauer ist nicht
notwendig. Erfassen Sie die Beträge in Spalte 1 „Kaufpreis“.
*2 Sofortabschreibung für Anschaffungen ab dem 01.01.2021. Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt nur noch 1 Jahr (BMF v.
26.02.2021 - IV C 3 - S 2190/21/10002 :013). Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten
berücksichtigt werden, sog. Sofortabschreibung (Vollabzug).
Achtung:
Der Begriff „Computerhardware“ umfasst Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations,
Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server), externe Netzteile sowie Peripheriegeräte.
Die Hardware muss aber mind. über 9 Zoll verfügen; d. h. Smartphones sind nicht begünstigt.
*3 Falls der Umfang der beruflichen Nutzung mind. 90 % beträgt, sind die Kosten in voller Höhe absetzbar. Sofern auch eine private
Mitbenutzung vorliegt, werden die Kosten nur mit dem entsprechenden beruflichen Nutzungsanteil anerkannt, mindestens
aber zu 50 %.
Peripheriegeräte
Die Regelungen zur Abschreibung gelten ebenfalls für Peripheriegeräte (z. B. Drucker, Scanner, Beamer, Multifunktionsgeräte,
externe Datenspeicher etc.) mit Anschaffungskosten bis 800 € (netto) bei Anschaffung bis zum 31.12.2020.
LIGHTBULB-ON Hinweis:
Ab Anschaffung zum 01.01.2021 gilt die vollumfängliche Abschreibung (= Sofortabschreibung, Vollabzug) im Jahr des Erwerbs.
BRIEFCASE Angabe der Gründe und Ausführung der beruflichen Nutzung
(Welche Hard-/Software, für welche Arbeiten & wie und wo und in welchem Umfang wird diese genutzt?)
*3 Ermittlung der Abschreibung je Arbeitsmittel
ist für jedes Arbeitsmittel separat vorzunehmen und in Berechnung 1 oder 2 in AfA zu übertragen
Monate Monate insgesamt
(ND 36 Monate) Kaufpreis Summe
AfA Anschaffungsjahr Monate 36 Monate
AfA 2. Jahr 12 Monate 36 Monate
AfA 3. Jahr 12 Monate 36 Monate
Restabschreibung 4. Jahr Monate 36 Monate
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