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Titel: Berechnungsbogen | Anschaffungskosten und Bemessungsgrundlage für AfA V24-1
Beschreibung:
Schlagwörter: Name: Mitgliedsnr.: VZ: ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de V24-1 BERECHNUNGSBOGEN | ANSCHAFFUNGSKOSTEN UND BMG FÜR AFA Zur Vorlage beim Finanzamt USER Allgemein 1. Adresse des Objekts: 2. Angeschafft/Hergestellt am: 3. Vermietung an nahe Angehörige: nein ja1 Calculator Ermittlung der Anschaffungskosten 1. Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten des Gebäudes und Grund und Boden (GuB) Kaufpreis laut Kaufvertrag € Notargebühren (Beurkundung des Kaufvertrags, Löschung der Auflassungsvormerkung) € Maklergebühren € Grunderwerbsteuer € Amtsgericht/Grundbuch (für Eigentümerwechsel und Auflassungsvormerkung) € Telefon- und Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung € Reisekosten anlässlich des Grundstückerwerbs € Sonstige Kosten € Summe der Anschaffungskosten (1) €  Diese Summe ist relevant für die Arbeitshilfe des BMF und ist in das Exceltool „BMF | Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises“ einzugeben. 2. Anschaffungskosten, die ausschließlich den GuB betreffen (können nicht abgeschrieben werden, meist bei Neubau der Fall) Erschließungskosten € Anschlusskosten für Versorgungsleistungen € Kanalanschlussgebühren € Straßenanliegerbeiträge € Sonstige Kosten € Summe der Anschaffungskosten, die ausschließlich GuB betreffen (2) € 3. Anschaffungskosten, die ausschließlich das Gebäude betreffen Herstellungskosten für Ausbauten und Erweiterungen (z. B. Wintergarten) € Erstmalige Umzäunung des Grundstücks € Erstmalige Pflasterung von Garagen- und Straßenzufahrten € Straßenanliegerbeiträge € Sonstige Kosten € Summe der Anschaffungskosten, die ausschließlich das Gebäude betreffen (3) € Calculator Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Laut BMF Excel-Tool ermittelter Wert (s. Punkt 1) € zzgl. Summe der Anschaffungskosten, die ausschließlich das Gebäude betreffen (3) + € = Bemessungsgrundlage (BMG) für die Abschreibung2 € Hinweis: 1 Sofern die vereinbarte Miete unter 50 % oder zwischen 50 % und 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, ist ab dem VZ 2021 eine Ertragsprognose erforderlich. Ggf. ist die AfA sodann lediglich anteilig berücksichtigungsfähig (analog Unterschreitung 50 %-Grenze). Die Ertragsprognose/Totalüberschussprognose ist nur nach Aufforderung des Finanzamtes zu erstellen und einzureichen. 2 Sofern das Objekt teilvermietet ist, ist die Bemessungsgrundlage entsprechend des prozentualen Anteils des vermieteten Teils anzugeben.
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