Titel: Berechnungsbogen | Anschaffungskosten und Bemessungsgrundlage für AfA V24-1
Beschreibung:
Schlagwörter: Name: Mitgliedsnr.: VZ:
ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de
V24-1
BERECHNUNGSBOGEN | ANSCHAFFUNGSKOSTEN UND BMG FÜR AFA
Zur Vorlage beim Finanzamt
USER Allgemein
1. Adresse des Objekts:
2. Angeschafft/Hergestellt am:
3. Vermietung an nahe Angehörige: nein ja1
Calculator Ermittlung der Anschaffungskosten
1. Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten des Gebäudes und Grund und Boden (GuB)
Kaufpreis laut Kaufvertrag €
Notargebühren (Beurkundung des Kaufvertrags, Löschung der Auflassungsvormerkung) €
Maklergebühren €
Grunderwerbsteuer €
Amtsgericht/Grundbuch (für Eigentümerwechsel und Auflassungsvormerkung) €
Telefon- und Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung €
Reisekosten anlässlich des Grundstückerwerbs €
Sonstige Kosten €
Summe der Anschaffungskosten (1) €
Diese Summe ist relevant für die Arbeitshilfe des BMF und ist in das Exceltool
„BMF | Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises“ einzugeben.
2. Anschaffungskosten, die ausschließlich den GuB betreffen
(können nicht abgeschrieben werden, meist bei Neubau der Fall)
Erschließungskosten €
Anschlusskosten für Versorgungsleistungen €
Kanalanschlussgebühren €
Straßenanliegerbeiträge €
Sonstige Kosten €
Summe der Anschaffungskosten, die ausschließlich GuB betreffen (2) €
3. Anschaffungskosten, die ausschließlich das Gebäude betreffen
Herstellungskosten für Ausbauten und Erweiterungen (z. B. Wintergarten) €
Erstmalige Umzäunung des Grundstücks €
Erstmalige Pflasterung von Garagen- und Straßenzufahrten €
Straßenanliegerbeiträge €
Sonstige Kosten €
Summe der Anschaffungskosten, die ausschließlich das Gebäude betreffen (3) €
Calculator Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung
Laut BMF Excel-Tool ermittelter Wert (s. Punkt 1) €
zzgl.
Summe der Anschaffungskosten, die ausschließlich das Gebäude betreffen (3) + €
= Bemessungsgrundlage (BMG) für die Abschreibung2 €
Hinweis:
1 Sofern die vereinbarte Miete unter 50 % oder zwischen 50 % und 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, ist ab dem VZ 2021 eine Ertragsprognose
erforderlich. Ggf. ist die AfA sodann lediglich anteilig berücksichtigungsfähig (analog Unterschreitung 50 %-Grenze).
Die Ertragsprognose/Totalüberschussprognose ist nur nach Aufforderung des Finanzamtes zu erstellen und einzureichen.
2 Sofern das Objekt teilvermietet ist, ist die Bemessungsgrundlage entsprechend des prozentualen Anteils des vermieteten Teils anzugeben.
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