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Titel: Beitragsordnung 2023 | Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Beschreibung:
Schlagwörter: Mitgliedsbeitrag Mitgliedsbeiträge Kosten Mitgliedschaft ALTBAYERISCHER Lohnsteuerhilfeverein e.V. • www.altbayerischer.de • info@altbayerischer.de BEITRAGSORDNUNG | ALTBAYERISCHER LOHNSTEUERHILFEVEREIN E.V. Bemessungsgrundlage von € bis € Mitgliedsbeitrag (in € inkl. gesetzl. USt.) 0 10.000 52 10.001 15.000 74 15.001 20.000 91 20.001 25.000 101 25.001 30.000 115 30.001 35.000 131 35.001 40.000 139 40.001 45.000 149 45.001 50.000 159 50.001 55.000 177 55.001 60.000 195 60.001 70.000 229 70.001 80.000 252 80.001 100.000 289 100.001 120.000 319 120.001 150.000 349 ab 150.001 375 Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15 € inkl. USt. Der Jahresbeitrag ist gemäß obiger Tabelle sozial gestaffelt, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt. Dies sind u. a.: 1. Bruttoarbeitslohn/-löhne, 2. sonstige Einnahmen wie z. B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen, 3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, 4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften, 5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften). Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet. Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöht sich der Beitrag um eine Stufe. Gültig ab 01.01.2023
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