Titel: Beitrag F2: Jubiläum (lang)
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Schlagwörter: Vorgefertigte Musterbeiträge
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Seit 10 Jahren Wegweiser im Steuerdschungel
Jubiläum des Altbayerischen/Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. in Ort
Ort. Alle Jahre wieder müssen Arbeitnehmer dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen. Für viele ein Graus, lästig oder auch einfach zu kompliziert. Abhilfe versprechen der Steuerberater, der meist aber ein sehr hohes Honorar verlangt, oder Computer-Programme, die wiederum oft nicht individuell genug sind. Eine weitere Alternative kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein.
Seit 10 Jahren leitet Vorname Name die Beratungsstelle des Aktuell/Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. in Ort. "Vielen sind wir unbekannt", bedauert Name vom Altbayerischen/Aktuell.
Die Aufnahmegebühr ist einmalig zu entrichten und beträgt 15 €. Der Jahresbeitrag ist sozial nach dem Einkommen gestaffelt. Während Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis 10.000 € gerade mal 52 € und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von über
150.000 € maximal 375 € Mitgliedsbeitrag bezahlen, beginnen die Gebühren des Steuerberaters oft jenseits dieser Beträge, weiß Vorname Name zu berichten. Sie hilft in ihrer Beratungsstelle in der Musterstraße in Ort etwa 160 Mitgliedern jährlich. Was viele nicht wissen, ist, dass ein Beratungsstellenleiter eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen muss, ehe die Zulassung durch die Oberfinanzdirektion erteilt wird.
Neben der Einkommensteuererklärung berät der Verein auch bei diversen Fragen wie. z.B. Steuerklassenwahl, überprüft den Steuerbescheid und legt gegebenenfalls auch Einspruch beim Finanzamt ein. Betreut werden können – den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend – alle Steuerpflichtigen mit ausschließlichen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, deren Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstiger Einkünfte (Spekulationsgewinne) die Höhe von jährlich insgesamt 18.000 € (Ledige) bzw. 36.000 € (Verheiratete) nicht überschreiten. Gewerbetreibende, Freiberufler/Selbstständige sowie Land- und Forstwirte dürfen die Lohnsteuerhilfevereine nicht beraten.
"Sie haben keine Lust, keine Zeit oder kommen nicht zurecht", erklärt Berater/-in Name die Motive ihrer Klientel.
Der Lohnsteuerhilfeverein arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes. Kontrollen der Oberfinanzdirektionen und das Verbot von anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten (wie die Vermittlung von Versicherungen) gewährleisten die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung. Jährlich werden ungefähr 5 Millionen Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen beraten. Der Mitgliedsbeitrag liegt mit durchschnittlich 188 € über dem Preis eines Computer-Programms, aber meist unter den Steuerberatergebühren.
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