Titel: Beitrag C2: Abgabefrist der Steuererklärung (mittel) - Allgemein
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Schlagwörter: Vorgefertigte Musterbeiträge
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Abgabefrist der Steuererklärung 20xx
Termin 31. Juli verpasst, was nun?
Viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob und wann sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Termin: 31.07.20xx
Für die Abgabefrist gilt grundsätzlich Folgendes: Wer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31.07. des nächsten Jahres abgeben.
Verspätungszuschlag
Wer diese Frist verpasst hat und zur Abgabe verpflichtet ist, sollte sich sputen. Das Finanzamt kann nämlich vom 1. Tag an bereits Verspätungszuschläge erheben. Selbst dann, wenn eine Erstattung herauskommt!
Automatische Fristverlängerung: 28.02.20xx
Auf der sicheren Seite sind all jene, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen. Für sie gilt nicht der 31.07. als Stichtag, sondern der 28.02. des nachfolgenden Jahres.
Freiwillige Abgabe der Steuer 20xx bis 20xx
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, aber abgeben möchte, da z. B. eine Steuererstattung erwartet wird, kann die Erklärung bis zu vier Jahre später einreichen, der Stichtag für die Steuer 20xx ist der Abgabedatum. Abgabe lohnt sich: 1.172 € durchschnittliche Erstattung
Als Trost für alle Steuerpflichtigen: Steuerpflicht bedeutet nicht automatisch auch Steuer-nachzahlung! 1.172 € durchschnittlich erstattet der Fiskus im Falle einer Erstattung laut Statistischem Bundesamt (Stand 06/2025).
Der/Die Autor/Autorin Vorname Nachname ist Beratungsstellenleiter/in des Lohnsteuerhilfevereins AKTUELL/ALTBAYERISCHER e. V. in Musterstadt und ist unter 01234-56789 bzw. name@aktuell/altbayerischer.de zu erreichen.
Vorname Nachname berät Mitglieder begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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