Titel: Beitrag C1: Abgabefrist der Steuererklärung (kurz) - Allgemein
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Schlagwörter: C1 Abgabefrist der Steuererklärung (kurz)
Redaktionelle Beiträge
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Die Texte sind wettbewerbsrechtlich einwandfrei abgestimmt.
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Sollte der Text gekürzt werden, müssen die rot unterstrichenen Passagen unbedingt erscheinen! Ändern Sie die Textpassagen in blauer Kursivschrift (Ort, Name, Tel. etc.) individuell ab.
Abgabefrist der Steuererklärung 20xx
Termin: 31.07.20xx
Für die Abgabefrist gilt grundsätzlich Folgendes: Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31.07. des nächsten Jahres abgeben.
Automatische Fristverlängerung 28.02.20xx
Auf der sicheren Seite sind all jene, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen. Für sie gilt nicht der 31.07. als Stichtag, sondern der 28.02. des übernächsten Jahres, ausgehend vom Steuerjahr.
Freiwillige Abgabe der Steuern 20xx bis 20xx
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, aber abgeben möchte, da z. B. eine Steuererstattung erwartet wird, kann die Erklärung bis zu vier Jahre später einreichen. Der/Die Autor/Autorin Vorname Nachname ist Beratungsstellenleiter/in des Lohnsteuerhilfevereins AKTUELL / ALTBAYERISCHER e. V. in Musterstadt und ist unter 01234-56789 bzw. name@aktuell / altbayerischer.de zu erreichen.
Vorname Nachname berät Mitglieder begrenzt nach
§ 4 Nr. 11 StBerG
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