Titel: Beitrag B1: So wird die Steuererklärung zum Kinderspiel
Beschreibung:
Schlagwörter: Vorgefertigte Musterbeiträge
Es handelt sich um vorgefertigte Musterbeiträge. Die Texte sind wettbewerbsrechtlich einwandfrei abgestimmt.
Achtung:
Sollte der Text gekürzt werden, müssen die rot unterstrichenen Passagen unbedingt erscheinen!
Ändern Sie die Textpassagen in blauer Schrift (Ort, Name, Tel. etc.) individuell ab.
Wählen Sie den Textvorschlag mit gelber Schrift, je nachdem, ob eine neue oder bestehende Beratungsstelle vorliegt und löschen Sie den Alternativtext.
So wird die Steuererklärung zum Kinderspiel
(1) Für neue Beratungsstellen:
Neueröffnung einer Beratungsstelle des Aktuell /Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e. V. in Ort
(2) Für bestehende Beratungsstellen:
Beratungsstelle des Aktuell/Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e. V. in Ort
Ort - Vorname Name, der/die Leiter/in des Aktuell/Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. ist nach eigenen Worten seit Jahren auf dem Gebiet der Arbeitnehmerbesteuerung tätig und hat daher viel Erfahrung. Nach der Eintragung als Beratungsstellenleiter/in durch die zuständige Oberfinanzdirektion
(1) Für neue Beratungsstellen:
konnte nun die Beratungsstelle in Straße, Nr., eröffnet werden.
(2) Für bestehende Beratungsstellen:
leistet er/sie seit über x Jahren / 19XX (Jahr der Zulassung) Hilfe in Lohnsteuersachen.
Der Aktuell/Altbayerische e. V. betreut Arbeitnehmer, Rentner, Bezieher von Unterhaltsleistungen und Versorgungsbezügen steuerlich. Eine entscheidende Voraussetzung, um zufriedene Mitglieder zu gewinnen, ist für Vorname Name eine freundliche und fachkompetente Beratung, sowie ein individuelles Eingehen auf die steuerlichen Belange jedes einzelnen Mitglieds; denn kein Fall ist wie der andere. Das Steuerberatungsgesetz schreibt vor, dass Lohnsteuerhilfevereine nur Mitglieder begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG beraten dürfen.
Dabei ist, im Gegensatz zu einem Sportverein, der Vereinszweck ausschließlich auf die Hilfe in Lohnsteuersachen beschränkt.
Die Hilfeleistung für die Mitglieder erstreckt sich auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen oder bei Vorliegen von selbstgenutztem Wohneigentum. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstiger Einkünfte (Spekulationsgewinne) darf der Aktuell/Altbayerische e.V. bis zu Einnahmen von 18.000 € beziehungsweise 36.000 € bei Zusammenveranlagung tätig werden.
Der Aktuell/Altbayerische e.V. prüft auch die Steuerbescheide und erhebt Einspruch, wenn diese fehlerhaft sind. Er berät bei der richtigen Steuerklassen-Kombination bei Ehegatten, wenn beide berufstätig sind. Wichtig ist auch die Gestaltungsberatung für zukünftige Jahre. Wer Mitglied beim Aktuell/Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. werden will, muss eine einmalige Aufnahmegebühr (15 €) entrichten und einen Jahresbeitrag bezahlen, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet und daher sozial gestaffelt ist. Dieser bewegt sich zwischen 52 € und 375 € und ist somit auch für Besserverdienende interessant.
Mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten. Nähere Infos gibt es unter Tel. bzw. www...
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