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Titel: Anleitung 2 | Vollmachtsdatenbank (VDB) - elster.de V26-2
Beschreibung:
Schlagwörter: Seite 1 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage Inhaltsverzeichnis A. Vollmachten anlegen (Seite 2 bis 3) B. Warum wurde mein Antrag zurückgewiesen? (Seite 4 bis 5) C. Angelegte Vollmacht ändern oder widerrufen (Seite 6 bis 7) D. DIVA 2 (Seite 8 bis 9) E. Daten (Belege) von ELSTER abholen und in den tax‐Fall übernehmen (Seite 10 bis 11)  Daten (Belege) von ELSTER abholen und in ein anderes Steuerprogramm wie z.B. Steuertipps, Taxman usw. übernehmen: Folgen Sie der Anleitung des Anbieters. Sollten Sie hierzu Fragen haben, empfehlen wir Ihnen sich an den entsprechenden Anbieter des Programms zu wenden. Grundsätzlich sollte der Abruf der E‐Daten über dieselbe Schnittstelle, die auch beim Abruf über den FSC genutzt wird, funktionieren. F. Steuerkontoabfrage (Seite 12 bis 13) Seite 2 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage A. Vollmachten anlegen  Während des gesamten Vorgangs muss der Elster‐Stick am Computer eingesteckt sein, danach kann er wieder entfernt werden!  Wichtig: Bei Ehepaaren müssen immer zwei inhaltsgleiche Vollmachten übermittelt werden (zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Bevollmächtigung)! 1. Loggen Sie sich über den ElsterAuthenticator in Ihrem Elster‐Konto ein: ‐ ElsterAuthenticator starten ‐ Auf "Bei Mein Elster einloggen" klicken ‐ Klicken Sie auf der sich öffnenden Internetseite auf "Weiter mit ElsterAuthenticator" ‐ Geben Sie im ElsterAuthenticator Ihr Passwort ein und klicken auf "Login" 2. Klicken Sie links auf "Formulare & Leistungen" und anschließend auf "Vollmachten verwalten": 3. Nun klicken Sie auf "Anlegen einer Vollmacht": 4. Tragen Sie die Daten des Mitglieds, wie auf der Vollmacht hinterlegt, ein und bestätigen Sie Ihre Eingaben. Die Haken/Einträge müssen entsprechend der Original‐Vollmacht hinterlegt werden! Zum aktuellen Stand sind zu den persönlichen Daten des Mitglieds noch folgende Zeilen zu beachten: = Zeile 14 = Zeile 15 oder: = Zeile 17 Ist auf der Vollmacht das Kreuz gesetzt, muss auch beim Antrag der Haken gesetzt werden und umgekehrt. Kreuz ist gesetzt = Original‐Bescheid wird zur BST gesendet Kreuz ist NICHT gesetzt = Original‐Bescheid wird zum Steuerpflichtigen gesendet Tipp: Ob das Kreuz auf der "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" standardmäßig gesetzt sein soll oder nicht, können Sie im WebPortal unter "Meine BST" – "Voreinstellungen" hinterlegen. Seite 3 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage = Zeilen 23/24 = Zeile 26 = Zeilen 29‐39 = Zeilen 40/41 Liegt Ihnen die aktuelle Steuernummer vor, klicken Sie direkt bei "Steuernummer" auf den Button und hinterlegen dort das Land und die Steuernummer. Nur, wenn Ihnen die Steuernummer nicht vorliegt, geben Sie das Land und Finanzamt an. DIVA 2: Vorherige Freischaltung ist notwendig! Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "DIVA 2". Möchten Sie mit DIVA beantragen, muss zwingend das Kreuz in Zeile 17 auf der Vollmacht gesetzt sein und damit in der VDB mit Entgegennahme beantragt werden! Sollte bereits eine Vollmacht ohne Entgegennahme bestehen, muss diese vorher widerrufen werden. 5. Die Anzeige mit der Zusammenfassung geben Sie dann mit "Weiter mit ElsterAuthenticator" frei. 6. Warten Sie nun ca. 24 Stunden (in Einzelfällen auch länger), bis die Freischaltung erfolgt ist. Seite 4 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage B. Warum wurde mein Antrag zurückgewiesen? 1. Um den Grund der Zurückweisung zu erfahren, loggen Sie sich über den ElsterAuthenticator in Ihrem Elster‐ Konto ein: ‐ ElsterAuthenticator starten ‐ Auf "Bei Mein Elster einloggen" klicken ‐ Klicken Sie auf der sich öffnenden Internetseite auf "Weiter mit ElsterAuthenticator" ‐ Geben Sie im ElsterAuthenticator Ihr Passwort ein und klicken auf "Login" 2. Klicken Sie links auf "Formulare & Leistungen" und anschließend auf "Vollmachten verwalten": 3. Nun klicken Sie auf "Vollmachtnehmersicht", anschließend auf "Weiter mit ElsterAuthenticator" und authentisieren sich mit Ihrem Passwort: 4. Klicken Sie nun auf "Inaktive Vollmachten" und Sie sehen darunter alle zurückgewiesenen und auch widerrufenen Vollmachten: 5. Mit einem Klick auf "inaktiv" neben der Steuernummer bzw. auf "zurückgewiesen" beim Status wird Ihnen der Zurückweisungsgrund angezeigt: Die häufigsten Zurückweisungsgründe finden Sie auf der folgenden Seite. Seite 5 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage Die häufigsten Zurückweisungsgründe sind:  "… da der Vollmachtgeber nicht eindeutig als Inhaber dieses Steuerkontos identifiziert werden konnte. Der Grund hierfür ist eine Abweichung bei der Überprüfung der pers. ID. …"  Hier sind vermutlich die Steuer‐ID und/oder Geburtsdatum und/oder Steuernummer falsch. Bitte korrigieren Sie die Daten und legen die Vollmacht anschließend erneut an.  "Es wurde eine Steuernummer übermittelt, deren Steuerkonto nicht mehr aktiv ist. …"  Hier wurde eine alte Steuernummer für den Antrag verwendet. Ein Antrag ist nur mit der aktuellen Steuernummer möglich. Bitte korrigieren Sie die Steuernummer und legen die Vollmacht anschließend erneut an.  "… wurde die Steuernummer 1234567890123 mit gültigen betrieblichen Kennbuchstaben übermittelt. …"  Die steuerpflichtige Person hat/hatte ein Gewerbe angemeldet (z. B. auch PV‐Anlage) oder war Selbständig (z. B. Übungsleitertätigkeit). Hier ist ein Abruf über die Lohnsteuerhilfevereine nicht möglich. Für eine erfolgreiche Anlage in der VDB lassen Sie je nach Finanzamt den betrieblichen Kennbuchstaben löschen oder eine neue Steuernummer vergeben und korrigieren Sie diese. Anschließend können Sie die Vollmacht erneut anlegen.  Sollte das Finanzamt dem nicht nachkommen, prüfen Sie bitte, ob evtl. keine Beratungsbefugnis besteht.  "Es wurde eine Vollmacht eines Mandanten/Mitglieds übermittelt, für den bereits eine Vollmacht besteht. Für einen Mandanten/ein Mitglied ist innerhalb der Kanzlei/des Vereins nur eine Vollmacht zulässig. …"  Bitte legen Sie die Vollmacht in 2 Werktagen erneut an. Sollte der Antrag dann erneut aus diesem Grund zurückgewiesen werden, wenden Sie sich bitte an technik@aktuell‐verein.de / technik@altbayerischer.de unter Angabe folgender Daten: o Mitgliedsnummer o Mitgliedsname o Steuer‐ID Seite 6 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage C. Angelegte Vollmacht ändern oder widerrufen Ist eine Vollmacht bei Elster im Status "Geprüft" kann diese in folgenden Punkten geändert werden: ‐ Steuer‐Nr. hinzufügen ‐ Steuer‐Nr. aktualisieren ‐ DIVA aktivieren (nur möglich, wenn DIVA 2 aktiviert ist und die Bekanntgabevollmacht aktiv ist) ‐ DIVA deaktivieren Für alle anderen Änderungen muss die Vollmacht widerrufen und nach dem Widerruf neu beantragt werden. 1. Loggen Sie sich über den ElsterAuthenticator in Ihrem Elster‐Konto ein: ‐ ElsterAuthenticator starten ‐ Auf "Bei Mein Elster einloggen" klicken ‐ Klicken Sie auf der sich öffnenden Internetseite auf "Weiter mit ElsterAuthenticator" ‐ Geben Sie im ElsterAuthenticator Ihr Passwort ein und klicken auf "Login" 2. Klicken Sie links auf "Formulare & Leistungen" und anschließend auf "Vollmachten verwalten": 3. Nun klicken Sie auf "Vollmachtnehmersicht", anschließend auf "Weiter mit ElsterAuthenticator" und authentisieren sich mit Ihrem Passwort: 4. Suchen Sie nun die Vollmacht, die Sie ändern oder widerrufen möchten, hierzu nutzen Sie am besten den Filter, und klicken dann ganz rechts auf das Symbol bei "Aktionen": Seite 7 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage 5. Im folgenden Dialogfeld wählen Sie aus, ob Sie die Vollmacht widerrufen oder bearbeiten wollen: 6. "Vollmacht widerrufen": Wiederholen Sie diesen Schritt evtl. für weitere gekündigte Mitglieder oder Mitglieder, die zu einer anderen Beratungsstelle gewechselt sind. Alternativ setzen Sie bei allen zu widerrufenden Vollmachten links den Haken und klicken dann am Ende der Seite auf "Widerrufen". "Vollmacht bearbeiten": Ändern Sie die gewünschten Daten und bestätigen zum Schluss mit dem ElsterAuthenticator. 7. Warten Sie nun ca. 24 Stunden (in Einzelfällen auch länger), bis der Widerruf / die Änderung erfolgt ist. Seite 8 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage D. DIVA 2  Der DIVA‐Bescheid ersetzt den postalischen Papierbescheid komplett. (Der digitale Bescheidvergleich ist davon nicht betroffen und kann weiterhin abgeholt werden.)  Der DIVA‐Bescheid ist rechtlich genauso bindend wie der herkömmliche Papierbescheid.  Die Frist für einen Einspruch beginnt mit der elektronischen Bereitstellung des DIVA‐Bescheids.  Der DIVA‐Bescheid muss an die Mitglieder ausgehändigt werden: o ALH‐Postbox o E‐Mail (unverschlüsselt nur, wenn vom Mitglied zugestimmt) o ausgedruckt Entscheiden Sie sich für DIVA 2, müssen vorab folgende Punkte erledigt werden. Bitte beachten Sie, dass DIVA 2 erst nach Freischaltung zur VDB eingerichtet werden kann. 1. Loggen Sie sich über den ElsterAuthenticator in Ihr Elster‐Konto ein. 2. Gehen Sie dann zu "Formulare & Leistungen" – "Meine Beratungsstelle". 3. Bei "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" klicken Sie auf das Stift‐Symbol: 4. Klicken Sie auf folgender Seite die beiden Haken an und tragen Ihre Vereins‐E‐Mail‐Adresse ein: 5. Bestätigen Sie zum Schluss Ihre Eingaben mit dem ElsterAuthenticator. Die Freigabe zur Teilnahme an DIVA 2 nimmt mindestens 48 Stunden in Anspruch. In Einzelfällen kann die Freigabe durch die OFD auch länger dauern. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss. WICHTIG: Unter "Extras" – "Einstellungen" – "ELSTER" – "Datenübertragung" muss der Punkt bei "Alle Bescheide herunterladen" gesetzt sein! Die Abholung der DIVA‐Bescheide erfolgt dann automatisch bei der Bescheidabholung. Bei anderen Steuerprogrammen und für Nachrichten loggen Sie sich bitte im Elster‐Konto ein. Möchten Sie die DIVA‐Teilnahme (für bereits angelegte Vollmachten OHNE DIVA‐Teilnahme) nachträglich aktivieren, gehen Sie bitte vor, wie auf der folgenden Seite beschrieben. Seite 9 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage Die DIVA‐Teilnahme für bereits in der VDB angelegte Vollmachten (OHNE DIVA‐Teilnahme) kann mit folgenden Schritten nachträglich aktiviert werden. Warten Sie hierfür unbedingt mindestens 48 Stunden ab, bis die Freigabe zur Teilnahme an DIVA 2 abgeschlossen ist! 6. Loggen Sie sich über den ElsterAuthenticator in Ihr Elster‐Konto ein. 7. Klicken Sie links auf "Formulare & Leistungen" und anschließend auf "Vollmachten verwalten": 8. Nun klicken Sie auf "Vollmachtnehmersicht", anschließend auf "Weiter mit ElsterAuthenticator" und Authentisieren sich mit Ihrem Passwort: 9. In der folgenden Übersicht der "Aktiven Vollmachten" wählen Sie alle Vollmachten aus und klicken anschließend auf "Elektronische Bekanntgabe bearbeiten": Bitte beachten Sie, dass Vollmachten, die OHNE Steuernummer in der VDB angelegt sind, nicht für DIVA 2 freigeschaltet werden können! 10. Im folgenden Fenster geben Sie Ihre Einwilligung und klicken auf "Nächste Seite": 11. Zum Schluss Authentisieren Sie Ihre Angaben noch über den ElsterAuthenticator. Seite 10 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage E. Daten (Belege) von ELSTER abholen und in den tax‐Fall übernehmen  Während des gesamten Vorgangs muss der Elster‐Stick am Computer eingesteckt sein, danach kann er wieder entfernt werden!  Bei verstorbenen Mitgliedern muss die Vollmacht vom Rechtsnachfolger unterschrieben werden.  Daten von gekündigten Mitgliedern dürfen NICHT mehr abgerufen werden! Im ALH WebPortal erhalten Sie eine Meldung über gekündigte Mitglieder:  Bitte beachten Sie, dass bei gekündigten Mitgliedern zusätzlich die Vollmacht widerrufen werden muss! Führen Sie hierzu die Schritte unter dem Punkt "Vollmachten widerrufen" aus. Widerruf Vollmacht bei Kündigung verpflichtend – Haftung für BSTL Sofern Sie beim Finanzamt für ein Mitglied Vollmacht angezeigt haben, ist diese im Falle einer Kündigung auch wieder zu löschen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Finanzbehörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht § 80 Abs. 1 S. 3 AO. Erhalten Sie nach Beendigung der Mitgliedschaft Verwaltungsakte vom Finanzamt (Bescheide, Schätzungen etc.) und die Vollmacht ist nicht widerrufen, kann dies u.U. zu einem Haftungsschaden führen, da die Verwaltungsakte, trotz Kündigung der Mitgliedschaft, ordnungsgemäß bekannt gegeben werden. 1. Öffnen Sie den Steuerfall und rufen die "Vorausgefüllte Steuererklärung" auf: 2. Wählen Sie "Ja" und als aktives ELSTER‐Zertifikat den ALH‐Orgastick aus und klicken dann auf "Weiter": 3. Nur wenn Sie die PIN‐Abfrage eingeschaltet haben: Bitte geben Sie Ihre PIN ein. ACHTUNG: Bei 3maliger Falscheingabe des PIN's wird der Elster‐Zugang gesperrt! Ein Entsperren ist nur durch die Hauptverwaltung möglich! Seite 11 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage 4. Klicken Sie auf "Bescheinigungen abrufen". 5. Die verfügbaren Belege werden angezeigt. Wählen Sie "Bescheinigungen automatisch übernehmen" aus und klicken auf "Jetzt übernehmen". Alle Daten sind anschließend direkt im Steuerfall eingetragen. 6. Die bereits abgerufenen Belege können Sie jederzeit unter "ELSTER" – "Bescheinigungen ansehen" aufrufen: Seite 12 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage F. Steuerkontoabfrage  Die Steuerkontoabfrage kann nur genutzt werden, wenn die aktuelle Steuernummer in der Vollmacht hinterlegt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss diese zuerst hinterlegt bzw. aktualisiert werden!  Während des gesamten Vorgangs muss der Elster‐Stick am Computer eingesteckt sein, danach kann er wieder entfernt werden! 1. Loggen Sie sich über den ElsterAuthenticator in Ihrem Elster‐Konto ein: ‐ ElsterAuthenticator starten ‐ Auf "Bei Mein Elster einloggen" klicken ‐ Klicken Sie auf der sich öffnenden Internetseite auf "Weiter mit ElsterAuthenticator" ‐ Geben Sie im ElsterAuthenticator Ihr Passwort ein und klicken auf "Login" 2. Klicken Sie links auf "Formulare & Leistungen", darunter auf "Steuerkontoabfrage" und dann nochmals rechts auf "Steuerkontoabfrage": 3. Wählen Sie die gewünschte Art der Steuerkontoabfrage aus: 4. Im folgenden Fenster klicken Sie unter "Aus Vollmachten übernehmen" auf "Steuernummern aus Vollmachten ermitteln" und authentisieren Sie dies über den ElsterAuthenticator: 5. Wählen Sie nun unter demselben Punkt unter "Steuernummer" das gewünschte Mitglied aus (hier werden nur Mitglieder angezeigt, für die die VDB freigeschaltet ist) und klicken Sie dann auf "Übernehmen": Tipp: Klicken Sie auf das Feld der "Steuernummer" und geben diese schnell ein, z. B. 113/123/1234. Der Eintrag wechselt dann direkt auf dieses Mitglied. Alternativ tragen Sie die Daten (Land und Steuernummer) darunter manuell ein. Seite 13 von 13 | Stand: 18.02.2026 | V26‐2 ANLEITUNG 2 | VOLLMACHTSDATENBANK (VDB) - ELSTER.DE Vollmachten anlegen und widerrufen, Belege abholen, Steuerkontoabfrage 6. Die Daten des soeben übernommenen Mitglieds werden dann darunter angezeigt oder Sie haben die Daten manuell eingetragen: 7. Je nach gewählter Abfrage ergänzen Sie noch den Wertstellungstag und die Option, bzw. den Zeitraum. 8. Klicken Sie nun ganz unten auf "Nächste Seite": und authentisieren Sie die Abfrage wieder mit dem ElsterAuthenticator: 9. Sie erhalten dann eine "Versandbestätigung" und finden i. d. R. kurze Zeit nach dem Versand unter "Mein ELSTER" ‐ "Mein Posteingang" das Ergebnis der Steuerkontoabfrage.
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