Titel: ALH Bonusprogramm 2026
Beschreibung:
Schlagwörter: ALH BONUSPROGRAMM 2026
Jan
Mai
Sept
Feb
Juni
Okt
März
Juli
Nov
April
Aug
Dez
Verteilkostenbonus
Flyerbonus
Red.-Beitrag-Bonus
Neumitgliederbonus
Pünktlichkeitsbonus
Mitgliederbonus
Bonusaktion bis auf Widerruf, vorbehaltlich der Mitgliederentwicklung.
*Ausführliche Erläuterungen auf der Rückseite.
Flyerbonus*
75 % Rabatt auf
Druckkosten
Flyer Steuererklärung
DIN A5
Flyer BST+Bild
DIN lang
Flyer Happy
1/2 DIN A4
Stück 10.000 10.000 10.000
Normalpreis 205 € 345 € 368 €
ALH Preis 51,30 € 86,30 € 92,00 €
Verteilkostenbonus*
75 % Rabatt auf Verteilkosten ab 10.000 Flyer
Red.-Beitrag-Bonus*
Mindestgröße 6.840 mm2 Für jeden Beitrag mit Bild
Breite:
45 mm
90 mm
38 mm
Höhe:
152 mm oder mehr
76 mm oder mehr
180 mm oder mehr
Netto 100 €
Pünktlichkeitsbonus*
Pünktlichkeitszeitraum
ab 11/2025 bis 10/2026
Umsatzzeitraum
ab 01/2026 bis 10/2026
Abrechnung Mitgliedsbeiträge
ganzjährig durchgehend pünktlich bis
zum 10. des Folgemonats
ab
ab
ab
ab
Brutto
5.000 €
10.000 €
15.000 €
30.000 €
Arrow-Circle-Right
Arrow-Circle-Right
Arrow-Circle-Right
Arrow-Circle-Right
Netto
100 €
200 €
300 €
500 €
Arrow-Circle-Right Mitgliederbonus*
• Mitglieder mit aktuellem Beitrag
• Beitrag abgerechnet bis 10.11.2026
Pro Mitglied
Netto 1 €
Neumitgliederbonus*
• Aufnahmedatum Neumitglied:
ab 01.01.2026 bis 31.08.2026
• Beitrag abgerechnet bis 10.09.2026
Neumitglieder Brutto
ab
ab
ab
50
75
100
500 €
750 €
1.000 €
ALH BONUSPROGRAMM 2026
ALH Bonushinweise 2026
1. Bonusprogramm
Die Bonuszahlungen sind freiwillige Leistungen des Vereins, die als Anreiz für künftige gute Zusammenarbeit
konzipiert sind, auf die kein Rechtsanspruch besteht und aus denen kein Anspruch in den folgenden Jahren
hergeleitet werden kann.
1.1 Laufzeit
Die Laufzeit gilt vorbehaltlich der Gesamtmitgliederentwicklung bis zum 31.12.2026. Auch wenn Zahlungen
mehrmals und regelmäßig erfolgen sollten, erwerben die Beratungsstellenleiter dadurch keinen Rechtsanspruch
für die Zukunft.
1.2 Allgemeine Bedingungen für das ALH Bonusprogramm
Teilnahmeberechtigt sind alle bis zum 31.12.2026 ungekündigten Beratungsstellenleiter, die am ALH
Cloudsicherungsprogramm über Steuersoft ESt-Plus bzw. bei sonstigen Steuerprogrammen per TeamDrive
teilnehmen und eine tagesaktuelle Datensicherung per TeamDrive erfolgreich zur Verfügung stellen. Dem
Verein muss damit eine unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf eine dauerhafte und vollumfängliche Datensicherung
von Steuerfällen von Vereinsmitgliedern auf vereinseigenen Servern gewährt werden. Veraltete
oder unvollständige Datensicherungen führen zum Ausschluß vom ALH Bonusprogramm.
2. Flyer-Druckkostenbonus (DB)
Er wird gewährt bei rechtzeitiger Bestellung über den Onlineshop im Zuge des Sammeldruckverfahrens. Bei
Postwurf zzgl. 10,– €/10.000 St. Sortierkosten.
2.1 Verrechnung
Der DB wird mit der Auslieferung der Flyer zum Abzug gebracht.
2.2 Vorbehalt
Der Druck von Flyern erfolgt unter dem Vorbehalt eines ausgeglichenen Beratungsstellen-Kontos bzgl.
vereinsinterner Abrechnungen.
3. Flyer-Verteilkostenbonus (VB)
3.1 Konditionen
Die gesamt bezuschusste Menge beträgt 5 Mio. Flyer p. a. Die maximal pro Beratungsstellenleiter
bezuschusste Menge beträgt 100.000 Flyer p. a. (Erhöhung ggf. nach Absprache möglich). Die minimal pro
Beratungsstellenleiter bezuschusste Menge beträgt 10.000 Flyer p. a. Bei der Verteilart Postwurf wird nur
die Verteilung „an Haushalte mit Tagespost“ gefördert. Der maximal geförderte Verteilpreis pro 1.000 Stück
beträgt 94,– € zzgl. USt. Eigenrechnungen oder handschriftliche Quittungen werden nicht gefördert.
3.2 Höhe des VB
Der VB beträgt 75 % der Bruttoverteilkosten.
3.3 Verrechnung
3.3.1 Verrechnung bei selbst organisierter Verteilung
Nach Einreichung der Verteilkostenrechnung erfolgt eine Erstattung per Überweisung.
3.3.2 Verrechnung bei Verteilung per Postwurf
Der VB wird mit der Abholung der Flyer vom gesamten Verteilkostenpreis zum Abzug gebracht und zum
Monatsende abgebucht.
4. Redaktioneller-Beitrag-Bonus (RB)
4.1 Konditionen
Voraussetzung für den RB ist die Veröffentlichung eines redaktionellen Beitrages mit Bild im Einklang mit
den Werberichtlinien für Lohnsteuerhilfevereine.
Die Mindestgröße des Beitrags beträgt 6.840 mm² (Bei einspaltig [45 mm Spaltenbreite] 152 mm Höhe; bei zweispaltig
[90 mm Spaltenbreite] 76 mm Höhe; bei dreispaltig [135 mm Spaltenbreite] 51 mm Höhe; bei einspaltig
[38 mm Spaltenbreite] 180 mm Höhe u.s.w.). Es muss eine ganze Seite im Original eingereicht werden. Faxe,
Kopien oder Ausschnitte werden nicht bezuschusst. Alternativ ist ein Link auf eine Onlineausgabe des Insertionsmediums
möglich. „Normale“ Anzeigen mit Bild werden wegen der wesentlich geringeren Aufmerksamkeitswirkung
nicht bezuschusst. Die maximal pro Beratungsstelle pro Kalenderjahr geförderte Menge an redaktionellen
Beiträgen beträgt 12 Stück. Nach dem 20.12. eingereichte Nachweise werden dem Folgejahr zugerechnet.
4.2 Höhe RB
Der RB beträgt 100,– € netto pro Veröffentlichung.
4.3 Auszahlung
Die Auszahlung der RB erfolgt unmittelbar nach Nachweiseingang (siehe 4.1) per Überweisung.
5. Pünktlichkeitsbonus (PB)
Der PB wird für pünktliche und leistungsgerechte Abrechnung der treuhänderisch vereinnahmten Mitgliedsbeiträge
gewährt.
5.1 Pünktlichkeitszeitraum
Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge muss ganzjährig durchgehend vom 01.11.2025 bis 31.10.2026 pünktlich
bis zum 10. des Folgemonats erfolgen.
5.2 Umsatzzeitraum
Der für die Höhe des PB ausschlaggebende Umsatzzeitraum gilt von 01.01.2026 bis einschließlich
31.10.2026.
5.3 Berücksichtigung
Abrechnungsquote
Berücksichtigt wird auch die Abrechnungsquote der Beiträge des aktuellen Jahres, also der Anteil abgerechneter
Jahresbeiträge 2026 zur gesamten, aktiven Mitgliederzahl. Damit soll ausgeschlossen werden, dass
verspätet gemeldete Vorjahresbeiträge auch noch belohnt werden.
5.4 Pünktlicher Zahlungseingang
Eine Abrechnung gilt als pünktlich, sofern diese bis zum 10. des Folgemonats im ALH Webportal abgesendet
und bezahlt wird. Als bezahlt gilt eine Abrechnung dann, wenn der abzubuchende HV-Anteil auf dem
Vereinskonto gutgeschrieben wird. Rücklastschriften werden als unpünktliche Abrechnung gewertet. Es ist
jederzeit möglich die Abrechnung bereits zum 1. des Folgemonats zu übermitteln. Beim Pünktlichkeitsbonus
werden nur Beratungsstellen berücksichtigt, die am Lastschriftverfahren teilnehmen.
5.5 Umsatzgrenzen und Höhe des PB
Umsatz PB
ab 5.000,– € brutto 100,– € netto
ab 10.000,– € brutto 200,– € netto
ab 15.000,– € brutto 300,– € netto
ab 30.000,– € brutto 500,– € netto
Als Umsatz gilt die Summe der monatlichen Einzelabrechnungen in besagtem Zeitraum. Über jede übermittelte
Abrechnung ist eine Gutschrift im ALH WebPortal unter dem gleichnamigen Menüpunkt hinterlegt.
5.6 Auszahlungszeitpunkt
Die Auszahlung des PB erfolgt per Überweisung im Dezember des Jahres, für das der PB ausgeschüttet wird.
6. Mitgliederbonus (MB)
6.1 Konditionen
Voraussetzung für den MB ist die Gewährung des PB gemäß Ziffer 5. Gewertet werden alle Abrechnungsmitglieder.
Als Abrechnungsmitglied gilt ein Mitglied, dessen Mitgliedschaft ungekündigt ist und für das
ein Beitrag für das laufende Jahr über das ALH WebPortal gemäß Ziffer 5. abgerechnet worden ist. Bei
Neumitgliedern mit Beitrittsdatum im laufenden Jahr und rückwirkender Mitgliedschaft werden auch
zurückliegende Beiträge gewertet, sofern sie gemäß Ziffer 5. abgerechnet worden sind.
6.2 Berücksichtigungszeitraum
Der für die Höhe des MB ausschlaggebende Umsatzzeitraum gilt von 01.01.2026 bis einschließlich
31.10.2026.
6.3 Höhe des MB
Der MB beträgt 1,- € netto pro Abrechnungsmitglied.
6.4 Auszahlungszeitpunkt
Die Auszahlung des MB erfolgt per Überweisung im Dezember des Jahres, für das der PB ausgeschüttet wird.
7. Neumitgliederbonus (NB)
Der NB wird für überdurchschnittliche Leistungen bei der Neumitgliedergewinnung gewährt.
7.1 Wertungszeitraum und Beitrittsdatum
Das Beitrittsdatum eines Neumitglieds muss zwischen dem 01.01.2026 und 31.08.2026 liegen. Als Beitrittsdatum
gilt dasjenige Datum, mit dem das Mitglied die Beitrittserklärung unterschrieben hat, nicht zu
verwechseln mit dem rückwirkenden Eintrittsdatum „Mitgliedschaft ab“ für rückwirkende Mitgliedschaften.
7.2 Beitrittserklärung
Als Nachweis dient die vom Mitglied (bei Eheleuten auch vom Partner) unterschriebene Beitrittserklärung
(BE) mit Datumsangabe. Die vollständige BE muss bis zum 10.09.2026 bei der HV eingegangen sein.
7.3 Abrechnung
Für ein Neumitglied muss bis zum 10.09.2026 ein Mitgliedsbeitrag [mit Leistungsdatum (L-Datum)
01.01.2026 bis einschließlich 31.08.2026] abgerechnet und bezahlt worden sein. Als bezahlt gilt eine
Abrechnung dann, wenn der abzubuchende HV-Anteil auf dem Vereinskonto bis spätestens 10. des Folgemonats
gutgeschrieben worden ist. Wird für ein Neumitglied ein bereits abgerechneter Beitrag nachträglich
storniert, so gilt dieses Neumitglied als nicht gewertet. Falls dadurch eine der Bonusgrenzen unterschritten
wird, ist ein bereits gewährter Bonus zurückzubezahlen.
7.4 Grenzen und Höhe des NB
50 Neumitglieder 500,– € brutto
75 Neumitglieder 750,– € brutto
100 Neumitglieder 1.000,– € brutto
7.5 Auszahlungszeitpunkt
Die Auszahlung des NB erfolgt per Überweisung im Dezember des Jahres, für das der NB ausgeschüttet wird.
8. Boni als freiwillige Leistungen
Sämtliche Boni sind freiwillige Leistungen und als Anreiz für künftige gute Zusammenarbeit konzipiert. Der
Verein behält sich im Einzelfall vor, die Gewährung sämtlicher Bonuszahlungen einem Beratungsstellenleiter
zu verwehren, insbesondere dann, wenn ein Beratungsstellenleiter zum wiederholten Male nicht fristgerecht
kooperiert (nicht erfolgte, verspätete oder unvollständige Rückmeldung, Stellungnahme, Übersendung von
Akten bzw. Beitrittserklärungen) oder bei wiederholten Mitgliederbeschwerden.
9. Bonuskürzung ab 2. fehlender bzw. nicht fristgerechten Rückmeldung
Ab der 2. fehlenden oder nicht fristgerechten Rückmeldung wird der Bonus um die jeweiligen Mitgliedsbeiträge
gekürzt. Bei weiter fehlenden Rückmeldungen behält sich der Verein tiefgreifendere Bonuskürzungen
bis hin zur kompletten Streichung vor.
10. Bonuskürzung im Schadensfall
Sofern ein Mitglied einen ausgleichspflichtigen Schadensersatzanspruch gegen den Verein geltend macht,
der von einem Beratungsstellenleiter verursacht wurde, erfolgt eine Reduzierung des auszuzahlenden Bonus
zum nächsten Auszahlungszeitpunkt bis zu diesem Betrag.
11. Änderungen, Kenntnisnahme, Zustellung
Änderungen der Bonusmodalitäten werden per Newsletter und/oder Rundschreiben bekannt gegeben.
Es obliegt dem Beratungsstellenleiter für den Erhalt des Newsletters zu sorgen, indem E-Mails aus dem
Vereinspostfach regelmäßig abgerufen werden. Zudem wird jeder Newsletter im internen Bereich der ALH
Webseite nach Versand online archiviert und ist somit jederzeit abrufbar. Mit der Onlinearchivierung gilt der
Newsletter als zugestellt.
Stand: 11/2025
Download