Ihre erfolgreiche Empfehlung eines:r neuen Beratungsstellenleiters:in ist uns 1.000 € (zzgl. USt.) wert.
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Zulassung bei der Oberfinanzdirektion. Die Empfehlung muss vor Eintragung in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine ausgesprochen worden sein. Die Beratungsstellenempfehlung ist konzipiert für eine zusätzlich neue Beratungsstelle. Deshalb erfolgt bei der Übergaben einer Beratungsstelle keine Auszahlung. Die Empfehlungsvergütung wird nur an aktive Beratungsstellenleiter:innen ausbezahlt.