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Titel: Redaktionelle Beiträge Baukastensystem
Beschreibung:
Schlagwörter: Wenn Sie sich Ihren individuellen Beitrag selbst zusammenstellen wollen, dann verwenden Sie am besten unser Baukastensystem. Sie können sich aus jedem Teil (1 – 5) ein Element kopieren, welches Ihnen am besten gefällt. Die einzelnen Teile sind beliebig kombinierbar. Aus dem 4. Teil muss zwingend ein Element unverändert veröffentlicht werden, alle anderen können gekürzt werden. 1. Teil: Überschrift 2. Teil: Einleitung 3. Teil: Hauptteil 4. Teil: Beratungsbefugnis und Mitgliedschaft 5. Teil: Kontaktdaten 1. Teil: Überschrift (1) Für neue Beratungsstellen: Neueröffnung einer Beratungsstelle des Aktuell/Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e. V. in Ort (2) Für bestehende Beratungsstellen: Beratungsstelle des Aktuell/Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e. V. in Ort (3) Beim Umzug: Umzug der Beratungsstelle des Aktuell / Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. in Ort ------------------- Ein Verein hilft im Steuerdschungel Optional (1), (2) oder (3) ------------------- Im Dschungel der Steuergesetze Bürger zwischen Pflicht und Recht Optional (1), (2) oder (3) ------------------- Wegweiser im Steuerdschungel Optional (1), (2) oder (3) ------------------- Geld zu verschenken Ohne Lohnsteuerjahresausgleich keine Rückzahlung Optional (1), (2) oder (3) ------------------- Steuererklärung? Kein Problem Optional (1), (2) oder (3) ------------------- Ob Steuererklärung, Kindergeld oder Rentenbesteuerung - Wir verhelfen Ihnen zu dem was Ihnen zusteht! Optional (1), (2) oder (3) ------------------- Steuerpflicht und Abgabetermin bei Arbeitnehmern ------------------- Finanzamtsmahnung: Abgabe Steuererklärung ------------------- So wird die Steuererklärung zum Kinderspiel   2. Teil: Einleitung Ort – Schon immer waren die Bürger bestrebt, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Allerlei Handbücher versprechen „1000 legale Steuertricks“. Doch dazu fehlen oft die Fachkenntnisse oder ganz einfach die Zeit. Also braucht es Beratung und Hilfe um die Einkommensteuererklärung optimal gestalten zu können. ------------------- Ort – Jedes Jahr neu ist die Einkommensteuererklärung fällig. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Bei den vielen Formularen, gesetzlichen Änderungen und neuen Formularen ist es gut zu wissen wo man Hilfe erhält. ------------------- Ort – Im bundesweiten Durchschnitt verliert jeder Steuerzahler 1.172 € mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2021, Stand 06/2025). Wer aber nun denkt, dieses Geld müsste man dafür im deutschen Gesetzesdschungel für die Erstellung der Einkommensteuererklärung investieren, der täuscht sich. Denn es gibt die kostengünstige Variante der Lohnsteuerhilfevereine. Diese haben im gesamten Bundesgebiet Beratungsstellen und sind nicht nur für reine Arbeitnehmer interessant. ------------------- Ort – Es ist wieder einmal wieder soweit. Das Finanzamt will von seinen Arbeitnehmern wissen, was Sie an den Fiskus nachzahlen müssen oder erstattet bekommen. Oft ein leidiges Thema, auch dann, wenn eine Erstattung zu erwarten ist, denn das Ausfüllen der Steuerformulare ist wegen der ständig wechselnden Rechtsprechung sehr schwierig. Ist das Ausfüllen der Formulare erfolgt, stellt sich oft die Frage: Habe ich alle mir zustehenden Vergünstigungen beantragt und ausgeschöpft? Doch dazu gibt es preiswerte und fachlich qualifizierte Unterstützung durch Lohnsteuerhilfevereine. ------------------- Ort – Alle Jahre wieder, Mitte Januar bis Ende Mai, müssen viele Arbeitnehmer dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen. Für viele ein Graus, lästig oder auch einfach zu kompliziert. Abhilfe versprechen der Steuerberater oder Computer-Programme. Zwar liegen die Ausgaben für gängige Steuersoftware in der Regel weit unter den Beraterhonoraren, jedoch liegt wie sooft die Tücke im Detail begraben. Eine weitere Alternative kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. ------------------- Ort – Schon immer waren die Bürger bestrebt, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Allerlei Handbücher versprechen „1000 legale Steuertricks“. Doch dazu fehlen oft die Fachkenntnisse oder ganz einfach die Zeit. Also braucht es Beratung und Hilfe um die Steuererklärung optimal gestalten zu können. 3. Teil: Hauptteil Vorname Name, der/die Beratungsstellenleiter/in des Aktuell/Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. ist nach eigenen Worten seit Jahren auf dem Gebiet der Arbeitnehmerbesteuerung tätig. Eine entscheidende Voraussetzung, um zufriedene Mitglieder zu gewinnen, ist für Vorname Name eine freundliche und fachkompetente Beratung, sowie ein individuelles Eingehen auf die steuerlichen Belange jedes einzelnen Mitglieds; denn kein Fall ist wie der andere. Nach der Eintragung als Beratungsstellenleiter/in durch die zuständige Oberfinanzdirektion konnte nun die Beratungsstelle in Ort, Straße, Nr., Tel. eröffnet werden. Was viele nicht wissen ist, dass ein Beratungsstellenleiter eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen muss, ehe die Zulassung durch die Oberfinanzdirektion erteilt wird.   4. Teil: Beratungsbefugnis und Mitgliedschaft Viele wissen jedoch nicht, dass Lohnsteuerhilfevereine für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Arbeitslose bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen ebenso die Einkommensteuererklärung erstellen wie ein Steuerberater. Ebenfalls beraten sie Mitglieder bei Einkünften aus Vermietung, Spekulationsgeschäften und bei Kapitalerträgen, jedoch dürfen die Einnahmen hieraus insgesamt 18.000 € bzw. bei Ehegatten 36.000 € im Jahr nicht übersteigen. ------------------- oder Hier werden Mitglieder begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG beraten. ------------------- oder Zwar sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte nach wie vor den Steuerberatern vorbehalten. Jedoch können Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt noch andere, so genannte Überschusseinnahmen erzielen, als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins die kostengünstige Steuerberatung der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Die Höhe dieser Einnahmen darf dabei 18.000 € bzw. 36.000 € (Ledige bzw. Verheiratete) nicht überschreiten. Dies betrifft zum Beispiel die Arbeitnehmer, die noch Einnahmen aus der Vermietung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder Zinseinnahmen erzielen. 5. Teil: Kontaktdaten Die Autorin Vorname Nachname Mustermann ist Beratungsstellenleiter/-in des Lohnsteuer¬hilfe¬vereins AKTUELL / ALTBAYERISCHER e. V. in Musterstadt und ist unter  01234-456789 bzw. www.XXX.de zu erreichen. ------------------- oder Nähere Infos gibt es unter Tel. oder www.nachname.altbayerischer/www.nachname.aktuell-verein.de.
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