Titel: BMF 12.12.2023 | Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach dem DBA
Beschreibung:
Schlagwörter: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97 10117 Berlin TEL +49 (0) 30 18 682-0
E-MAIL poststelle@bmfbundde
DATUM 12 Dezember 2023
BETREFF Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
ANLAGEN 2 GZ IV B 2 - S 1300/21/10024 :005 DOK 2023/0921455 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach den DBA Folgendes:
wwwbundesfinanzministeriumde
Seite 2
Inhaltsübersicht
1 Allgemeines
11 Regelungsbereich eines DBA / des OECD-MA
12 OECD-Musterabkommen
121 Bestimmung der Ansässigkeit - Art 4 OECD-MA
122 Vergütungen aus unselbständiger Arbeit
1221 Art 15 OECD-MA
1222 Grenzgängerregelung
1223 Besondere Regelungen bezüglich der Zuweisung des Besteuerungsrechts
1224 Vergütungen eines Mitunternehmers für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft
123 Vermeidung der Doppelbesteuerung - Art 23 OECD-MA
124 Abgrenzung zu anderen Abkommen und Bestimmungen
2 Besteuerung im Inland
21 Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz
22 Progressionsvorbehalt
23 Anwendung des § 50d Abs 8 EStG
231 Anwendungsbereich
232 Nachweispflicht
2321 Besteuerung im ausländischen Staat
23211 Ermittlung und Nachweis der Höhe der Einkünfte
23212 Nachweis über die Festsetzung und Entrichtung der Steuern
2322 Verzicht des ausländischen Staates auf sein Besteuerungsrecht
233 Entwicklungszusammenarbeit
2331 Besteuerungsrecht des Kassenstaates (Deutschland)
2332 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates / Freistellung im Tätigkeitsstaat
234 Festsetzungsverfahren
2341 Festsetzung im Falle eines fehlenden Nachweises
2342 Bagatellgrenze
235 Informationsaustausch
24 Anwendung des § 50d Abs 9 EStG
241 Anwendungsbereich
242 Verhältnis zu anderen Rückfallklauseln
Seite 3
243 Nachweispflicht
25 Abzugsbeschränkungen
3 Besteuerung im Tätigkeitsstaat - Art 15 Abs 1 OECD-MA
4 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat - Art 15 Abs 2 OECD-MA
(sog 183-Tage-Klausel)
41 Voraussetzungen
42 183-Tage-Frist - Art 15 Abs 2 Buchstabe a OECD-MA
421 Ermittlung der Aufenthalts- / Ausübungstage
422 183-Tage-Frist - Dauer des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat
423 183-Tage-Frist - Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat
424 Anwendung der 183-Tage-Frist auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum
425 Anwendung der 183-Tage-Frist auf das Steuerjahr / Kalenderjahr
426 Besonderheiten beim Wechsel des Bezugszeitraums im DBA und Wechsel der Ansässigkeit
427 Nachträgliche Änderung der Zuweisung des Besteuerungsrechts
43 Zahlung der Vergütung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber - Art 15 Abs 2 Buchstabe b OECD-MA
431 Allgemeines
432 Auslandstätigkeit für den zivilrechtlichen Arbeitgeber
433 Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung zwischen verbundenen Unternehmen
4331 Definition der Arbeitnehmerentsendung
4332 Abgrenzung – keine Arbeitnehmerentsendung
4333 Wirtschaftlicher Arbeitgeber
43331 Einbindung des Arbeitnehmers in das aufnehmende Unternehmen
43332 Beurteilung des betrieblichen Interesses
43333 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen
43334 Entsendendes und aufnehmendes Unternehmen sind Arbeitgeber
43335 Arbeitgeberstellung bei Geschäftsführern, Vorständen und Prokuristen in Sonderfällen
43336 Gestaltungsmissbrauch i S des § 42 AO
Seite 4
43337 Arbeitgeber im Rahmen einer Poolvereinbarung
434 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
4341 Beurteilung einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung nach Art 15 Abs 1 und 2 OECD-MA entsprechenden Vorschriften
4342 Besondere Regelungen in einzelnen DBA
435 Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen fremden Dritten
44 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat - Art 15 Abs 2 Buchstabe c OECD-MA
5 Ermittlung des steuerpflichtigen / steuerfreien Arbeitslohns
51 Differenzierung zwischen der Anwendung der 183-Tage-Klausel und der Ermittlung des steuerpflichtigen / steuerfreien Arbeitslohns
52 Grundsätze bei der Ermittlung des steuerpflichtigen / steuerfreien Arbeitslohns
53 Direkte Zuordnung
54 Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns
541 Definition der tatsächlichen Arbeitstage
542 Durchführung der Aufteilung
55 Beispiele für die Aufteilung bestimmter Lohnbestandteile
551 Tantiemen und andere Erfolgsvergütungen
552 Antrittsgeld („Signing Bonus“)
553 Urlaubsentgelte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
554 Nachzahlung für eine frühere aktive Tätigkeit
555 Abfindungen und Vergütungen für Diensterfindungen
5551 Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen
5552 Besteuerung von Abfindungen in Sonderfällen und bei Vorliegen von Konsultationsvereinbarungen
5553 Erfindervergütungen
556 Optionsrechte auf den Erwerb von Aktien („Stock-Options“)
5561 Allgemeines
5562 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach innerstaatlichem Recht
5563 Aufteilung des geldwerten Vorteils aus einer Optionsgewährung nach Abkommensrecht
5564 Weitere Aktienvergütungsmodelle
Seite 5
55641 Virtuelle Aktienoptionen („Stock-Appreciation-Rights“, „Phantom-Stock-Awards“)
55642 Dividendenäquivalente
55643 Aktienoptionsplan mit vorgeschaltetem Wandeldarlehen oder Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung)
55644 Verfügungsbeschränkungen („Restrictions“) für Aktien und Aktienanwartschaften
5565 Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren
557 Kaufkraftausgleich, Standortbonus und Sicherung des Wechselkurses
558 Entgeltumwandlung zugunsten eines Arbeitszeitkontos
559 Steuerausgleichsmechanismen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
5591 Steuerausgleich („Tax-Equalization“) und Steuerschutz („Tax-Protection“ / „Hypo Tax“)
5592 Treuhandmodelle
5510 Entsendezulagen
5511 Übernahme von bestimmten Aufwendungen durch den Arbeitgeber
56 Außerhalb des vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatzes ausgeübte Tätigkeiten
6 Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
61 Organe von Kapitalgesellschaften
62 Sich-zur-Verfügung-Halten
63 Vorruhestandsgelder
64 Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot
65 Altersteilzeit nach dem Blockmodell
66 Betriebliche Altersversorgung
7 Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
71 Allgemeines
72 Arbeitgeber im Inland
73 Arbeitgeber oder arbeitslohntragende Betriebsstätte im Ausland
74 DBA mit Sonderregelung zu Berufskraftfahrern
8 Personal auf Schiffen und Flugzeugen
81 Allgemeines
82 Beispiele für Regelungen, die vom OECD-MA 2014 abweichen
Seite 6
821 DBA-Liberia / DBA-Trinidad und Tobago
822 DBA-Schweiz
823 DBA-Griechenland 1966
824 DBA-Vereinigtes Königreich 2010
825 DBA-Zypern 2011
826 DBA-Insel Man 2009
827 DBA-Saudi-Arabien (Luftfahrt) 2007
9 Rückfallklauseln nach DBA
10 Konsultationsvereinbarungen
11 Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahren
12 Anwendungsregelungen
Seite 7
Abkürzungsverzeichnis
Abs
abzgl
Absatz / Absätze
abzüglich
a F
AktG
alte Fassung
Aktiengesetz
AO
Abgabenordnung
AOA
Authorized OECD Approach (OECD autorisierter Ansatz)
Art
AStG
ATE
BetrAVG
BewG
Artikel
Außensteuergesetz
Auslandstätigkeitserlass
Betriebsrentengesetz
Bewertungsgesetz
BFH
BFH/NV
Bundesfinanzhof
Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
BMF
Bundesministerium der Finanzen
BGBl
Bundesgesetzblatt
BStBl
bzw
Bundessteuerblatt
beziehungsweise
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
d h
das heißt
ESt
EStG
Einkommensteuer
Einkommensteuergesetz
EStH
etc
Einkommensteuerhandbuch
et cetera
EU
Europäische Union
EWR
ff
Europäischer Wirtschaftsraum
folgende Randnummern
ggf
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
i d F
in der Fassung
i d R
in der Regel
i H
in Höhe
i H v
in Höhe von
i S
im Sinne
i V m
in Verbindung mit
Kj
KonsVerFRAV
KonvVerAUTV
Kalenderjahr(e)
Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung
Deutsch-Österreichische Konsultationsvereinbarungsverordnung
Seite 8
LStDV
Lohnsteuerdurchführungsverordnung
LStR
Lohnsteuerrichtlinien
LStH
Lohnsteuer-Hinweise
NATO
North Atlantic Treaty Organization (Organisation des Nordatlantikvertrags)
Nr
Nummer
OECD
Organization for Economic Cooperation and Development
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
OECD-MA
OECD-MK
OECD-Musterabkommen
Kommentar zum OECD-MA
R
Rn
Richtlinie
Randnummer
S
Seite
s
SGB
siehe
Sozialgesetzbuch
sog
sogenannte / sogenannten
StAbwG
StAbwV
Tz
Steueroasen-Abwehrgesetz
Steueroasen-Abwehrverordnung
Textziffer / Textziffern
u a
unter anderem
UNO
United Nations Organization (Organisation der Vereinten Nationen)
VAE
Vereinigte Arabische Emirate
vgl
vergleiche
VZ
Veranlagungszeitraum
z B
zzgl
zum Beispiel
zuzüglich
Seite 9
Download