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Titel: ALH Bonusprogramm 2026
Beschreibung:
Schlagwörter: ALH BONUSPROGRAMM 2026 Jan Mai Sept Feb Juni Okt März Juli Nov April Aug Dez Verteilkostenbonus Flyerbonus Red.-Beitrag-Bonus Neumitgliederbonus Pünktlichkeitsbonus Mitgliederbonus Bonusaktion bis auf Widerruf, vorbehaltlich der Mitgliederentwicklung. *Ausführliche Erläuterungen auf der Rückseite. Flyerbonus* 75 % Rabatt auf Druckkosten Flyer Steuererklärung DIN A5 Flyer BST+Bild DIN lang Flyer Happy 1/2 DIN A4 Stück 10.000 10.000 10.000 Normalpreis 205 € 345 € 368 € ALH Preis 51,30 € 86,30 € 92,00 € Verteilkostenbonus* 75 % Rabatt auf Verteilkosten ab 10.000 Flyer Red.-Beitrag-Bonus* Mindestgröße 6.840 mm2 Für jeden Beitrag mit Bild Breite: 45 mm 90 mm 38 mm Höhe: 152 mm oder mehr 76 mm oder mehr 180 mm oder mehr Netto 100 € Pünktlichkeitsbonus* Pünktlichkeitszeitraum ab 11/2025 bis 10/2026 Umsatzzeitraum ab 01/2026 bis 10/2026 Abrechnung Mitgliedsbeiträge ganzjährig durchgehend pünktlich bis zum 10. des Folgemonats ab ab ab ab Brutto 5.000 € 10.000 € 15.000 € 30.000 € Arrow-Circle-Right Arrow-Circle-Right Arrow-Circle-Right Arrow-Circle-Right Netto 100 € 200 € 300 € 500 € Arrow-Circle-Right Mitgliederbonus* • Mitglieder mit aktuellem Beitrag • Beitrag abgerechnet bis 10.11.2026 Pro Mitglied Netto 1 € Neumitgliederbonus* • Aufnahmedatum Neumitglied: ab 01.01.2026 bis 31.08.2026 • Beitrag abgerechnet bis 10.09.2026 Neumitglieder Brutto ab ab ab 50 75 100 500 € 750 € 1.000 € ALH BONUSPROGRAMM 2026 ALH Bonushinweise 2026 1. Bonusprogramm Die Bonuszahlungen sind freiwillige Leistungen des Vereins, die als Anreiz für künftige gute Zusammenarbeit konzipiert sind, auf die kein Rechtsanspruch besteht und aus denen kein Anspruch in den folgenden Jahren hergeleitet werden kann. 1.1 Laufzeit Die Laufzeit gilt vorbehaltlich der Gesamtmitgliederentwicklung bis zum 31.12.2026. Auch wenn Zahlungen mehrmals und regelmäßig erfolgen sollten, erwerben die Beratungsstellenleiter dadurch keinen Rechtsanspruch für die Zukunft. 1.2 Allgemeine Bedingungen für das ALH Bonusprogramm Teilnahmeberechtigt sind alle bis zum 31.12.2026 ungekündigten Beratungsstellenleiter, die am ALH Cloudsicherungsprogramm über Steuersoft ESt-Plus bzw. bei sonstigen Steuerprogrammen per TeamDrive teilnehmen und eine tagesaktuelle Datensicherung per TeamDrive erfolgreich zur Verfügung stellen. Dem Verein muss damit eine unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf eine dauerhafte und vollumfängliche Datensicherung von Steuerfällen von Vereinsmitgliedern auf vereinseigenen Servern gewährt werden. Veraltete oder unvollständige Datensicherungen führen zum Ausschluß vom ALH Bonusprogramm. 2. Flyer-Druckkostenbonus (DB) Er wird gewährt bei rechtzeitiger Bestellung über den Onlineshop im Zuge des Sammeldruckverfahrens. Bei Postwurf zzgl. 10,– €/10.000 St. Sortierkosten. 2.1 Verrechnung Der DB wird mit der Auslieferung der Flyer zum Abzug gebracht. 2.2 Vorbehalt Der Druck von Flyern erfolgt unter dem Vorbehalt eines ausgeglichenen Beratungsstellen-Kontos bzgl. vereinsinterner Abrechnungen. 3. Flyer-Verteilkostenbonus (VB) 3.1 Konditionen Die gesamt bezuschusste Menge beträgt 5 Mio. Flyer p. a. Die maximal pro Beratungsstellenleiter bezuschusste Menge beträgt 100.000 Flyer p. a. (Erhöhung ggf. nach Absprache möglich). Die minimal pro Beratungsstellenleiter bezuschusste Menge beträgt 10.000 Flyer p. a. Bei der Verteilart Postwurf wird nur die Verteilung „an Haushalte mit Tagespost“ gefördert. Der maximal geförderte Verteilpreis pro 1.000 Stück beträgt 94,– € zzgl. USt. Eigenrechnungen oder handschriftliche Quittungen werden nicht gefördert. 3.2 Höhe des VB Der VB beträgt 75 % der Bruttoverteilkosten. 3.3 Verrechnung 3.3.1 Verrechnung bei selbst organisierter Verteilung Nach Einreichung der Verteilkostenrechnung erfolgt eine Erstattung per Überweisung. 3.3.2 Verrechnung bei Verteilung per Postwurf Der VB wird mit der Abholung der Flyer vom gesamten Verteilkostenpreis zum Abzug gebracht und zum Monatsende abgebucht. 4. Redaktioneller-Beitrag-Bonus (RB) 4.1 Konditionen Voraussetzung für den RB ist die Veröffentlichung eines redaktionellen Beitrages mit Bild im Einklang mit den Werberichtlinien für Lohnsteuerhilfevereine. Die Mindestgröße des Beitrags beträgt 6.840 mm² (Bei einspaltig [45 mm Spaltenbreite] 152 mm Höhe; bei zweispaltig [90 mm Spaltenbreite] 76 mm Höhe; bei dreispaltig [135 mm Spaltenbreite] 51 mm Höhe; bei einspaltig [38 mm Spaltenbreite] 180 mm Höhe u.s.w.). Es muss eine ganze Seite im Original eingereicht werden. Faxe, Kopien oder Ausschnitte werden nicht bezuschusst. Alternativ ist ein Link auf eine Onlineausgabe des Insertionsmediums möglich. „Normale“ Anzeigen mit Bild werden wegen der wesentlich geringeren Aufmerksamkeitswirkung nicht bezuschusst. Die maximal pro Beratungsstelle pro Kalenderjahr geförderte Menge an redaktionellen Beiträgen beträgt 12 Stück. Nach dem 20.12. eingereichte Nachweise werden dem Folgejahr zugerechnet. 4.2 Höhe RB Der RB beträgt 100,– € netto pro Veröffentlichung. 4.3 Auszahlung Die Auszahlung der RB erfolgt unmittelbar nach Nachweiseingang (siehe 4.1) per Überweisung. 5. Pünktlichkeitsbonus (PB) Der PB wird für pünktliche und leistungsgerechte Abrechnung der treuhänderisch vereinnahmten Mitgliedsbeiträge gewährt. 5.1 Pünktlichkeitszeitraum Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge muss ganzjährig durchgehend vom 01.11.2025 bis 31.10.2026 pünktlich bis zum 10. des Folgemonats erfolgen. 5.2 Umsatzzeitraum Der für die Höhe des PB ausschlaggebende Umsatzzeitraum gilt von 01.01.2026 bis einschließlich 31.10.2026. 5.3 Berücksichtigung Abrechnungsquote Berücksichtigt wird auch die Abrechnungsquote der Beiträge des aktuellen Jahres, also der Anteil abgerechneter Jahresbeiträge 2026 zur gesamten, aktiven Mitgliederzahl. Damit soll ausgeschlossen werden, dass verspätet gemeldete Vorjahresbeiträge auch noch belohnt werden. 5.4 Pünktlicher Zahlungseingang Eine Abrechnung gilt als pünktlich, sofern diese bis zum 10. des Folgemonats im ALH Webportal abgesendet und bezahlt wird. Als bezahlt gilt eine Abrechnung dann, wenn der abzubuchende HV-Anteil auf dem Vereinskonto gutgeschrieben wird. Rücklastschriften werden als unpünktliche Abrechnung gewertet. Es ist jederzeit möglich die Abrechnung bereits zum 1. des Folgemonats zu übermitteln. Beim Pünktlichkeitsbonus werden nur Beratungsstellen berücksichtigt, die am Lastschriftverfahren teilnehmen. 5.5 Umsatzgrenzen und Höhe des PB Umsatz PB ab 5.000,– € brutto 100,– € netto ab 10.000,– € brutto 200,– € netto ab 15.000,– € brutto 300,– € netto ab 30.000,– € brutto 500,– € netto Als Umsatz gilt die Summe der monatlichen Einzelabrechnungen in besagtem Zeitraum. Über jede übermittelte Abrechnung ist eine Gutschrift im ALH WebPortal unter dem gleichnamigen Menüpunkt hinterlegt. 5.6 Auszahlungszeitpunkt Die Auszahlung des PB erfolgt per Überweisung im Dezember des Jahres, für das der PB ausgeschüttet wird. 6. Mitgliederbonus (MB) 6.1 Konditionen Voraussetzung für den MB ist die Gewährung des PB gemäß Ziffer 5. Gewertet werden alle Abrechnungsmitglieder. Als Abrechnungsmitglied gilt ein Mitglied, dessen Mitgliedschaft ungekündigt ist und für das ein Beitrag für das laufende Jahr über das ALH WebPortal gemäß Ziffer 5. abgerechnet worden ist. Bei Neumitgliedern mit Beitrittsdatum im laufenden Jahr und rückwirkender Mitgliedschaft werden auch zurückliegende Beiträge gewertet, sofern sie gemäß Ziffer 5. abgerechnet worden sind. 6.2 Berücksichtigungszeitraum Der für die Höhe des MB ausschlaggebende Umsatzzeitraum gilt von 01.01.2026 bis einschließlich 31.10.2026. 6.3 Höhe des MB Der MB beträgt 1,- € netto pro Abrechnungsmitglied. 6.4 Auszahlungszeitpunkt Die Auszahlung des MB erfolgt per Überweisung im Dezember des Jahres, für das der PB ausgeschüttet wird. 7. Neumitgliederbonus (NB) Der NB wird für überdurchschnittliche Leistungen bei der Neumitgliedergewinnung gewährt. 7.1 Wertungszeitraum und Beitrittsdatum Das Beitrittsdatum eines Neumitglieds muss zwischen dem 01.01.2026 und 31.08.2026 liegen. Als Beitrittsdatum gilt dasjenige Datum, mit dem das Mitglied die Beitrittserklärung unterschrieben hat, nicht zu verwechseln mit dem rückwirkenden Eintrittsdatum „Mitgliedschaft ab“ für rückwirkende Mitgliedschaften. 7.2 Beitrittserklärung Als Nachweis dient die vom Mitglied (bei Eheleuten auch vom Partner) unterschriebene Beitrittserklärung (BE) mit Datumsangabe. Die vollständige BE muss bis zum 10.09.2026 bei der HV eingegangen sein. 7.3 Abrechnung Für ein Neumitglied muss bis zum 10.09.2026 ein Mitgliedsbeitrag [mit Leistungsdatum (L-Datum) 01.01.2026 bis einschließlich 31.08.2026] abgerechnet und bezahlt worden sein. Als bezahlt gilt eine Abrechnung dann, wenn der abzubuchende HV-Anteil auf dem Vereinskonto bis spätestens 10. des Folgemonats gutgeschrieben worden ist. Wird für ein Neumitglied ein bereits abgerechneter Beitrag nachträglich storniert, so gilt dieses Neumitglied als nicht gewertet. Falls dadurch eine der Bonusgrenzen unterschritten wird, ist ein bereits gewährter Bonus zurückzubezahlen. 7.4 Grenzen und Höhe des NB 50 Neumitglieder 500,– € brutto 75 Neumitglieder 750,– € brutto 100 Neumitglieder 1.000,– € brutto 7.5 Auszahlungszeitpunkt Die Auszahlung des NB erfolgt per Überweisung im Dezember des Jahres, für das der NB ausgeschüttet wird. 8. Boni als freiwillige Leistungen Sämtliche Boni sind freiwillige Leistungen und als Anreiz für künftige gute Zusammenarbeit konzipiert. Der Verein behält sich im Einzelfall vor, die Gewährung sämtlicher Bonuszahlungen einem Beratungsstellenleiter zu verwehren, insbesondere dann, wenn ein Beratungsstellenleiter zum wiederholten Male nicht fristgerecht kooperiert (nicht erfolgte, verspätete oder unvollständige Rückmeldung, Stellungnahme, Übersendung von Akten bzw. Beitrittserklärungen) oder bei wiederholten Mitgliederbeschwerden. 9. Bonuskürzung ab 2. fehlender bzw. nicht fristgerechten Rückmeldung Ab der 2. fehlenden oder nicht fristgerechten Rückmeldung wird der Bonus um die jeweiligen Mitgliedsbeiträge gekürzt. Bei weiter fehlenden Rückmeldungen behält sich der Verein tiefgreifendere Bonuskürzungen bis hin zur kompletten Streichung vor. 10. Bonuskürzung im Schadensfall Sofern ein Mitglied einen ausgleichspflichtigen Schadensersatzanspruch gegen den Verein geltend macht, der von einem Beratungsstellenleiter verursacht wurde, erfolgt eine Reduzierung des auszuzahlenden Bonus zum nächsten Auszahlungszeitpunkt bis zu diesem Betrag. 11. Änderungen, Kenntnisnahme, Zustellung Änderungen der Bonusmodalitäten werden per Newsletter und/oder Rundschreiben bekannt gegeben. Es obliegt dem Beratungsstellenleiter für den Erhalt des Newsletters zu sorgen, indem E-Mails aus dem Vereinspostfach regelmäßig abgerufen werden. Zudem wird jeder Newsletter im internen Bereich der ALH Webseite nach Versand online archiviert und ist somit jederzeit abrufbar. Mit der Onlinearchivierung gilt der Newsletter als zugestellt. Stand: 11/2025
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